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Antje Tillmann: Wir geben 12 Milliarden Euro an die Familien zurück

Redebeitrag zun zweiten Familienentlastungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Liebe Zuhörer! Diese Legislaturperiode steht unter dem großen Themenschwerpunkt „Familienentlastung". Neben Investitionen in die Infrastruktur wie Kindergärten und Schulen haben wir uns vorgenommen, Familien auch finanziell deutlich zu entlasten. Einen wesentlichen Teil davon haben wir auch schon geschafft. Mit dem Starke-Familien-Gesetz haben wir 1 Milliarde Euro in den Kinderzuschlag gesteckt. Wir haben ihn auf 185 Euro pro Kind erhöht, und ab 2021 wird er jährlich angepasst. Deutlich mehr Alleinerziehende als früher erhalten nun den Kinderzuschlag, und das, obwohl die AfD Alleinerziehende nicht für Familien hält. Frau Gminder, seien Sie gewiss: Meine Tochter und ich sind eine glückliche Familie, und wir sind zufrieden mit unserer Situation.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

In der Coronakrise haben wir den Kinderzuschlag noch mal verbessert und die Zugangsvoraussetzungen noch mal erleichtert, sodass mittlerweile 2 Millionen Kinder Anspruch darauf haben. Das ist eine gute Entlastung für Familien. Damit aber nicht genug: Wir haben auch das Bildungs- und Teilhabepaket angepasst. Wir haben die Pauschale für den Schulbedarf noch einmal erhöht. Zu Beginn des Schuljahres konnten Eltern nunmehr auf 150 Euro für zusätzlichen Schulbedarf zurückgreifen. Wir haben es Kindern ermöglicht, für 15 Euro pro Monat zusätzlich Sport- und Kultureinrichtungen zu besuchen. Wir haben den Eigenanteil bei der Mittagsverpflegung und bei der Beförderung von Schul- und Kindergartenkindern wegfallen lassen. Zudem haben wir den Anspruch auf Lernförderung – das war zugegebenermaßen schon längst fällig – schon da angesetzt, wo Kinder Schwierigkeiten haben und nicht erst bei Versetzungsgefährdung.

Homeschooling hat dazu geführt, dass wir festgestellt haben, dass es Nachholbedarfe bei Kindern gibt, in deren Elternhäusern nicht ohne Weiteres ein Laptop aufgestellt wird. Wir geben 500 Millionen Euro aus, um auch diesen Kindern das Homeschooling zu ermöglichen. Aktuell wird der Kinderbonus ausgezahlt: zunächst 200 Euro und dann im Oktober noch mal 100 Euro. Das sind insgesamt 300 Euro pro Kind, die wir mit dem Investitionspaket des Corona-Steuerhilfegesetzes auf den Weg gebracht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Heute machen wir weiter mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz. Ich gebe zu: Die Namen der Gesetze werden weniger kreativ. Nach dem Starke-Familien-Gesetz und dem Gute-Kita-Gesetz sind wir jetzt bei dem bürokratisch klingenden Zweiten Familienentlastungsgesetz. Inhaltlich kann es sich jedoch sehen lassen: Wir geben 12 Milliarden Euro an die Familien zurück. Dabei hat das Kindergeld mit einer Erhöhung um 15 Euro pro Monat zum 1. Januar 2021 den größten Anteil. Das sind weitere 15 Euro, nachdem wir zum 1. Juli 2019 das Kindergeld schon mal um 10 Euro pro Monat erhöht hatten. Es steigt also für das erste Kind auf 219 Euro und ab dem vierten Kind sogar auf 250 Euro. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst.

Ich weiß, dass die Opposition zum Kinderbonus gesagt hat, er habe nur Auswirkungen für Familien mit geringem Einkommen. Beim Kinderfreibetrag wird der andere Teil der Opposition gleich sagen, dieser begünstige die reicheren Familien. Daran können Sie erkennen, dass das Gesamtkonzept gerecht ist. Wir versuchen, alle Familien entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu unterstützen.

Ich habe sehr viel Verständnis für eine Debatte über einen Kindergrundbetrag. Das halte ich für eine charmante Diskussion. Ich beschäftige mich seit Jahren damit, weil ich es sehr gerne sähe, dass wir alle familienpolitischen Leistungen, die wir den Familien gegenüber erbringen, in einer Summe ausweisen und so den Familien sagen können, in welcher Größenordnung sie die Unterstützung der Gesellschaft erhalten.

Aber: Der Satz „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“ ist beim Kindergrundbetrag nicht zutreffend; das ist auch nicht gewollt. Denn natürlich soll es einen einheitlichen Kindergrundbetrag geben; aber dieser soll bei Familien mit höherem Einkommen abgeschmolzen werden. Das würde aber zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen und ebenso dazu, dass es bei getrenntlebenden Eltern neben möglichen Erziehungsproblemen zu weiteren Streitigkeiten kommen kann.

Deshalb werden wir zunächst mit der Situation leben müssen, dass das Kindergeld und der Kinderfreibetrag als Entlastung für Kinder ganz wesentlich sind. Ich kann Ihnen versichern: Diese beiden miteinander zu vergleichen und zu dem Ergebnis zu kommen, dass bei gutverdienenden Eltern die Kinder mehr gefördert werden, ist einfach unredlich; denn Kinder mit gering verdienenden Eltern bekommen neben Regelsatz und Wohngeld das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Kinderbonus, den kostenlosen Kindergartenplatz und das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie werden also durch die Gesellschaft deutlich stärker unterstützt als Kinder von Eltern, die sich durch eigenes Einkommen finanzieren können. Deshalb, glaube ich, können im Gesamtkonzept alle Seiten mit diesem Gesetz leben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gleichzeitig werden wir den Behinderten-Pauschbetrag erhöhen. Erwerbstätige Behinderte haben schon lange darauf gewartet. Wir sind froh über jeden Menschen mit Beeinträchtigung, der einen Arbeitsplatz findet, und wir unterstützen das sehr. Aber natürlich kommen zusätzliche Kosten auf diese Menschen zu. Deshalb ist es gut, dass wir die Behinderten-Pauschbeträge auf 7 400 Euro verdoppeln, die Fahrkosten-Pauschbeträge einführen und die Situation im Falle der häuslichen Pflege verbessern werden. Auch das ist guter Teil dieses Gesetzes. Ich bin froh, dass es uns endlich gelungen ist, diese Entlastung herbeizuführen.

Abschließend möchte ich noch sagen: Das Existenzminimum und der Grundfreibetrag werden erneut erhöht. 2,4 Milliarden Euro geben wir den Menschen zurück. Das tun wir nun seit 2014 alle zwei Jahre, und wir werden es wieder tun. Die kalte Progression, also die schleichende Inflation beim Lohn, gibt es nicht mehr. Wir neutralisieren sie. Auch das wird mit diesem Gesetz gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Alles in allem geben wir trotz der Coronasituation erhebliche Beträge aus Steuereinnahmen an die Bürgerinnen und Bürger weiter; denn wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Geld bei den Menschen zu belassen. Sie wissen am besten, was sie damit machen, wie sie Investitionen anregen oder wie sie ihre Kinder unterstützen.

Es ist gut, dass wir das tun. Steuererhöhungsdebatten, die sich der eine oder andere im Moment ausdenkt, sind nicht unser Programm; das ist mit uns nicht zu machen. Wir bleiben weiter auf dem Weg der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und fangen heute mit den Familien an.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU)