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Antje Lezius: Unsere solidarischen Sicherungssysteme sorgen für gegenseitige Unterstützung

Redebeitrag zum Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch vor einem Jahr blickten wir, auch dank der erfolgreichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Großen Koalition, auf hervorragende Eckdaten: Die Arbeitslosigkeit hatte sich um ein Drittel reduziert, Millionen neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen sind entstanden und die Bruttolöhne um mehr als ein Viertel gestiegen.

Die Verbreitung des Covid-19-Virus Ende letzten Jahres und die Entwicklung der Pandemie stellt für uns alle eine Zäsur dar. Der Staat und alle Bürger waren schon lange nicht mehr so gefordert wie heute. Der Bundestag hat schnell gehandelt, damit den Betroffenen zügig geholfen werden kann. Die Verwaltungen des Bundes und der 16 Bundesländer sowie der Städte und Kommunen arbeiten seit März dieses Jahres mit Hochdruck daran, dass die Hilfen vor Ort beantragt werden können und die Empfänger umgehend erreichen. Auch mein Dank, genauso wie der meiner Vorrednerin Kerstin Tack und meiner Vorredner, gilt den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen und Jobcenter, die dafür gesorgt haben, dass Sozialleistungen weiter pünktlich gezahlt und die Anträge auf Kurzarbeitergeld trotz aller Umstände effizient bearbeitet wurden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Tack [SPD] und Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So können Unternehmen ihr Personal bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft damit, Kündigungen zu vermeiden, und ist eine der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in dieser Krise.

Durch das Sozialschutz-Paket I und II haben wir weitere Erleichterungen geschaffen. Ein Betrieb kann bereits früher Kurzarbeit beantragen, und Leiharbeiter können Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre kurzarbeitenden Beschäftigten allein tragen müssen, werden durch die Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form erstattet. Für Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist, haben wir eine Verbesserung eingeführt: Für sie wurde das Kurzarbeitergeld deutlich erhöht.

(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Richtig!)

Auch können Arbeitnehmer während der Kurzarbeit eine Weiterbildung absolvieren und werden hierbei durch Zuschüsse gefördert. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Sie sind eine Brücke in die Zeit der wirtschaftlichen Erholung, Frau Schielke-Ziesing.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Darüber hinaus haben wir den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und auch den Zugang zur Sozialhilfe erleichtert.

Der vorliegende Haushaltsentwurf steht verständlicherweise auch im Zeichen der Coronapandemie. Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der größte Etat des Bundeshaushaltes, wird sich voraussichtlich von den ursprünglich geplanten 150 Milliarden Euro auf 164 Milliarden Euro erhöhen; erfreulicherweise weniger, als der coronabedingte Nachtragshaushalt für 2020 vorgesehen hatte.

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Frau Lezius, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bystron?

 

Antje Lezius (CDU/CSU):

Nein, ich möchte gern fortführen. – Der größte Posten ist die Rente. 106 Milliarden Euro entfallen auf Leistungen an die Rentenversicherung und rund 8,3 Milliarden Euro auf die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung. So entlasten wir die Kommunen. Einen ebenfalls großen Anteil machen die Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch aus. Für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme stellt der Bund zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit 48 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 44 Milliarden Euro auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dazu gehören Ausgaben in Höhe von 23,4 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 11 Milliarden Euro und für Leistungen für Eingliederung in Arbeit 5 Milliarden Euro eingeplant. Damit stehen konstant hohe Beträge für den flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und für eine passgenaue Unterstützung bereit.

Wichtig ist mir auch ein kleinerer Posten – er wurde heute schon angesprochen – mit hoffentlich großer Wirkung: die Mittel zur Einführung der digitalen Rentenübersicht. Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig individuelle Informationen über ihre Altersvorsorgeansprüche auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Im Jahr 2021 sind hierfür 6 Millionen Euro veranschlagt. Damit setzen wir ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, das den Bürgern eine bessere Übersicht über ihre späteren Bezüge bereitstellen wird.

Für die Umsetzung der KI-Strategie für die Jahre 2021 bis 2024 stehen insgesamt 78 Millionen Euro bereit. Die Mittel dienen der Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushaltsentwurf spiegelt die Auswirkungen der Coronapandemie auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt wider. Bereits die aktuellen Zahlen vom September zeigen leichte Zeichen der Besserung. Auch die neuesten Konjunkturaussichten fallen wieder positiver aus. Wenn die Wirtschaftsleistung wie prognostiziert im nächsten Jahr um 3,2 Prozent zulegt, wird mit einem Rückgang der Zahl der Arbeitslosen um circa 100 000 im Jahresdurchschnitt gerechnet, so eine Studie des IAB.

Wichtig ist dann auch, so schnell wie möglich aus der Kurzarbeit wieder herauszukommen. Die erfolgreiche Maßnahme dient nicht zur Sicherung des Lebensstandards; sie hat den vorrangigen Zweck, das Überleben der Unternehmen in einer Krise zu sichern und so Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Mitnahmeeffekte gehen letztendlich zulasten der Beitragszahler. Dort, wo Kurzarbeit weiterhin notwendig ist, sollte die freigewordene Zeit möglichst für Weiterbildung genutzt werden. Hierfür stehen Förderungsmöglichkeiten bereit. Denn dann kann die Krise tatsächlich zu einer Chance werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen. Es ist unser aller Aufgabe, diesen Wandel zu gestalten. Durch die Coronapandemie sind innerhalb von Tagen und Wochen ganz neue Herausforderungen auf uns zugekommen. Millionen Beschäftigte haben sich in kürzester Zeit auf eine digitalere Form der Arbeit, oft von zu Hause aus, umgestellt. Millionen Beschäftigte mussten und müssen immer noch mit weniger Geld auskommen. Arbeitsuchende haben es schwerer, einen Arbeitsplatz zu finden. Der Beginn der Ausbildung ist mit Unwägbarkeiten verbunden. Dass es dennoch gelungen ist, die größten Härten abzufedern und Beschäftigung zu sichern, zeigt: Deutschland ist ein leistungsstarker Sozialstaat.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Gerade in der Krise ermöglicht uns das gute Wirtschaften der letzten Jahre Handlungsspielräume, sorgen unsere solidarischen Sicherungssysteme für gegenseitige Unterstützung. Der Haushaltsentwurf 2021 zeigt, dass wir diesen Weg weitergehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)