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Alois Rainer: Wenn es um Bildungsinfrastruktur geht, geht es auch um Investitionen in die Köpfe

Rede zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in erster Lesung über die Änderung des Grundgesetzes, die Änderung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt viele Gründe dafür; viele sind auch schon angesprochen worden. Ein Grund ist, dass es im Koalitionsvertrag verankert worden ist. Ich bin und bleibe ein großer Fan des Föderalismus in unserer Bundesrepublik Deutschland. Er wurde schon 1949 im Grundgesetz verankert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich immer mal wieder höre, es gibt Schulhäuser, in denen die Toiletten nicht in Ordnung sind, dann mag das durchaus stimmen. Ich erinnere mich gerne an meine Zeit als Bürgermeister. Das war eine gute Lehrzeit. Ich kann an jeden Bürgermeister und auch an jede Landesregierung nur appellieren: Setzen Sie Prioritäten! Zeigen Sie nicht immer mit dem Finger auf den Bund! Fordern Sie nicht immer, der Bund soll sanieren! Denn es gibt Zuständigkeiten, und hier liegen sie nun einmal bei den Kommunen und bei den Ländern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ja, wir wollen helfen, und das ist gut. Bisher hatten wir nur notleidenden Kommunen unter die Arme greifen können. In Zukunft sollen wir bei der Bildungsinfrastruktur jeder Kommune unter die Arme greifen können. Man kann sich seine Gedanken darüber machen. Ich hoffe, dass am Ende der Tage nicht wir im Deutschen Bundestag die Verantwortung für marode Schulhäuser tragen.

Wenn es um Bildungsinfrastruktur geht, geht es auch um Investitionen in die Köpfe. Wir müssen uns darüber miteinander unterhalten. Aber ich denke, es wird schwierig werden, den Kultusministerinnen und ‑ministern unserer Bundesländer zu sagen, wie sie es machen sollen. Sie nehmen gerne das Geld, das wir für Investitionen zur Verfügung stellen, aber die Entscheidungen darüber sollen bei den Ländern liegen. Ich finde das auch gut.

Ich weiß auch, dass sich die Kultusminister zum Beispiel schon länger über das Thema unterhalten, dass man die Abiturnoten in Deutschland harmonisieren könnte. Na ja, wenn man sich am bayerischen System orientiert, dann kann ich mir es durchaus gut vorstellen, dass das funktioniert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD)

Aber andere Länder werden das nicht mitmachen.

Ich bin stolz darauf, Mitglied dieser regierungstragenden Partei zu sein. Wir haben die kommunalfreundlichste Bundesregierung, die es je gab, schon in der letzten und auch in dieser Legislatur. Der Bund entlastet die Länder und Kommunen im Jahr 2018 um circa 75 Milliarden Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist richtig gut. Das darf man auch einmal sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für eine Grundgesetzänderung braucht man eine Zweidrittelmehrheit. Das finde ich gut. So ein wichtiges Gesetz braucht eine breite Mehrheit. Auch hier muss man sich noch unterhalten. Wir werden mit dieser Grundgesetzänderung die Möglichkeit schaffen, den Ländern mehr Geld zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau zu geben.

Es wurde vorhin schon darüber gesprochen, welche Länder das zur Verfügung gestellte Geld bisher ordentlich eingesetzt haben. Ich hoffe, es folgen viele Länder dem Beispiel Bayerns, indem man das Geld, das der Bund für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, auch für den sozialen Wohnungsbau verwendet. Das ist unglaublich wichtig. Wir haben einen Wohnungspakt. Wir wollen zusätzliche bezahlbare Wohnungen bauen lassen. Wir lassen uns auch gerne in die Verantwortung nehmen, aber wir lassen nicht zu, dass sich die Länder aus ihrer Verantwortung stehlen. Das darf nicht passieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fordere ausdrücklich: Wenn der Bund mehr Geld zur Verfügung stellt, dann brauchen wir verfassungsmäßig die entsprechende Kontrolle über das Geld, das wir zur Verfügung stellen. Es soll nämlich für den Zweck verwendet werden, für den wir es zur Verfügung stellen. Es soll der Grundsatz gelten: keine Leistung ohne Gegenleistung.

Ich freue mich auf die kommenden spannenden Verhandlungen zu diesem Thema. Wir haben am Montag der nächsten Sitzungswoche eine Anhörung zu den geplanten Grundgesetzänderungen. Ich bin der Meinung, man sollte sich die Zeit nehmen, über diese wichtigen Änderungen unserer Verfassung ausführlich zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])