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Wilfried Oellers: Anpassung des Mindestlohns sollte in der Verantwortung der Mindestlohnkommission liegen

Rede zur Forderung den gesetzlichen Mindestlohn zu erhöhen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Besucherrängen! Mit dem Antrag der Fraktion Die Linke, den Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, haben wir hier keinen neuen Antrag vorliegen – vielleicht in dieser Legislaturperiode, aber ansonsten ist der Antrag bekannt.

Grundsätzlich war es hier in Deutschland immer gute Praxis, dass die Lohnfindung Aufgabe der Tarifpartner ist bzw. der Parteien, die im Arbeitsvertrag stehen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das hat sich in der Vergangenheit bewährt, wie unsere wirtschaftliche Situation zeigt, und daran sollten wir auch festhalten.

Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode erstmals eine Ausnahme von diesem Grundsatz gemacht. Dabei sollte es aber bleiben. Die Intention damals war, zu sagen: Wir setzen den Mindestlohn auf eine Untergrenze von 8,50 Euro fest.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Herr Kollege, der war zu niedrig festgesetzt! Das war das Problem! Viel zu niedrig!)

Danach sollte aber – so war die Vereinbarung – der Gesetzgeber nicht mehr tätig werden, um eine Politisierung des Mindestlohns zu verhindern. Die Anpassung sollte in der Verantwortung der Mindestlohnkommission liegen, weil diese paritätisch mit den Tarifpartnern besetzt ist. Diese Verankerung ist auch richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bei der Lohnanpassung, die alle zwei Jahre stattfindet, hat die Mindestlohnkommission genaue Maßstäbe anzulegen. Sie hat die gesamte Situation und alle Einflüsse auf die Lohnfindung vollumfänglich zu berücksichtigen. Sie hat also die gesamtwirtschaftliche Situation unseres Landes zu berücksichtigen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Macht sie eben nicht!)

Die Mindestlohnkommission ist im Jahre 2016 schon tätig geworden – indem sie den Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht hat –, und sie wird sich im kommenden Sommer wieder turnusmäßig mit der Höhe des Mindestlohns beschäftigen.

Was Sie mit Ihrem Antrag wollen, ist, die Grundregeln des Mindestlohngesetzes außer Kraft zu setzen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein! Einmal grundsätzlich richtig festlegen! Mehr nicht!)

Sie wollen nämlich, dass die Lohnfindung nicht mehr bei den Tarifpartnern liegt; Sie wollen quasi eine Planwirtschaft einführen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Unsinn! Großer Unsinn!)

Das lehnen wir natürlich strikt ab. Das sollten Sie mit Blick auf die Geschichte unseres Landes auch wissen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wenn man Änderungen am Mindestlohngesetz vornehmen will, dann sollte man eher den Weg wählen, es rechtssicherer und unbürokratischer zu machen. Ich nenne zum Beispiel das Stichwort „Generalunternehmerhaftung“, das in der heutigen Debatte noch nicht gefallen ist. Es ist für einen Unternehmer nicht so einfach, in der nächsten Stufe selber nachzuweisen, dass er Sorgfalt ausgeübt hat und ihm nichts vorzuwerfen ist.

Auch die Dokumentationspflichten sind bereits angesprochen worden. Natürlich brauchen wir eine Dokumentation der Löhne und Arbeitszeiten, um Fehlverhalten und Fehlhandlungen feststellen und sie anschließend auch ahnden zu können. Allerdings muss man dann die Frage stellen: An welcher Stelle fangen wir mit den Dokumentationen an? Wenn wir festlegen, dass noch bei einer Lohnhöhe von 2 958 Euro – das ist mehr als das Doppelte des Mindestlohns – Dokumentationen erfolgen müssen, dann halte ich diesen Betrag für zu hoch. Er sollte meines Erachtens gesenkt werden, weil die eigentliche Kerngrenze, an der es prekär werden kann, weitaus niedriger liegt. Dass die Arbeitgeber bei dem hohen Betrag noch entsprechende Dokumentationen vornehmen sollen, ist meiner Auffassung nach nicht verhältnismäßig.

Ein weiterer Punkt ist meines Erachtens, wie man mit Verstößen und Sanktionen umgeht. Natürlich muss ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz sanktioniert werden. Das steht schon wegen der Wettbewerbsfreiheit außer Frage. Aber einen Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren bereits bei einer Bußgeldhöhe von 2 500 Euro – bei einer maximalen Bußgeldhöhe von 500 000 Euro –, also bei 0,5 Prozent der maximalen Bußgeldhöhe, halte ich, ehrlich gesagt, für unverhältnismäßig.

Das wären Punkte, denen man sich widmen sollte, statt den Anträgen, die Sie stellen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)