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Ulrich Lange: "Bundesnetzagentur - Anwalt der Nutzer"

Rede zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Änderungsanträge, die wir im Rahmen dieser fünften TKG-Novelle noch eingebracht haben, waren wichtig. Auch der Prozess der letzten Wochen und Monate war wichtig; denn es geht am Ende um eine verlässliche Mobilfunkversorgung und um eine verlässliche Breitbandversorgung. Es geht am Ende immer um die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen und um unseren Wirtschaftsstandort. Wir wissen inzwischen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP – Sie sind ja so stolz, dass Sie wieder da sind –: Mit den Kräften des Marktes allein lässt sich das nicht lösen. Auch das haben wir inzwischen gelernt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Frank Sitta [FDP]: Wir werden sehen!)

Wir brauchen die Mobilfunkversorgung entlang der Verkehrswege.

(Daniela Kluckert [FDP]: Ja, schon seit Jahrzehnten brauchen wir die!)

Wir, die wir in Wahlkreisen verankert sind, wissen, dass in dieser Blase hier einiges darüber gesagt wird,

(Daniela Kluckert [FDP]: Ihre Versprechungen sind das doch!)

wie die Versorgung angeblich ist. Es ist aber zu erkennen, dass es vor Ort ebendiese Lücken, diese berühmten weißen und grauen Flecken, gibt.

Lassen Sie mich eines, liebe Kollegin Stumpp von den Grünen, anmerken: Mit lokalem Roaming, das wir hier im Gesetz genannt haben, schließen Sie keinen einzigen weißen Fleck. Sie kommen nur an grauen Flecken weiter; denn lokales Roaming hilft nur dort, wo überhaupt ein Netz vorhanden ist, sonst können Sie gar nicht roamen; denn im Nichts roamt nichts.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das möchte ich an dieser Stelle, um die Technik zu erklären, einfach einmal darlegen.

Ich sage ein herzliches Dankeschön all den Mitstreitern, die wir in den letzten Wochen und Monaten hatten, lieber Axel Knoerig, lieber Kollege Herzog. Es war ein Prozess, in dem wir zwei Tanker bewegen mussten. Der eine Tanker waren die TK-Unternehmen, die in der Diskussion vielleicht ein bisschen aus ihrer Komfortzone herauskommen mussten, und der andere Tanker war sehr wohl die Bundesnetzagentur, die nicht immer gleich an jeder Stelle so ambitioniert vorgegangen ist, wie wir als Politik uns das vorgestellt haben.

Am Ende gilt: Die Vorstellung der Menschen hinsichtlich Mobilfunk und Breitband ist: Versorgung quasi als Daseinsvorsorge. Das ist das, was man von uns zu Recht erwartet.

(Beifall bei der CDU/CSU – Daniela Kluckert [FDP]: Und das ist das, was Sie seit Jahren versäumen!)

Mit dieser fünften TKG-Änderung haben wir jetzt auch Grundlagen geschaffen. Die höhere Transparenz wurde bereits angesprochen. Es muss öffentlich sichtbar sein, wo die Lücken bestehen. Die Schmerzpunkte müssen genannt werden – bis hin zur einzelnen Funkzelle. Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur, muss auf Basis dieser Daten handeln und handeln können.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Kollege – –

Ulrich Lange (CDU/CSU):

Nein. – Sie kann handeln, und sie muss handeln. Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur in Zukunft Anwalt der Nutzer ist – so verstehe ich ihren Auftrag – und sich klar auf die Seite der Nutzer von Mobilfunk und Breitband stellt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Erhöhung des Bußgeldes ist sicherlich auch ein wichtiger Schritt. Es geht darum, dass die Netzbetreiber in Funkmasten investieren und nicht in Bußgelder. Das ist unsere Ansage. Das wollen wir damit deutlich machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das lokale Roaming – das andere Roaming ist bereits angesprochen worden – haben wir im Gesetz verankert. Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass der Kodex umzusetzen ist. Insofern, liebe Kollegen der Grünen, ist Ihr Entschließungsantrag natürlich so zu verstehen, dass Sie auch noch einen Antrag gestellt haben.

Wir werden darauf achten, dass all die Netzbetreiber, die in den letzten Wochen und Monaten bei uns waren und das Hohelied der Kooperation gesungen haben, dieses Lied nicht nur bis zum Zeitpunkt der Gesetzgebung singen, sondern dass daraus danach ein stimmiger Chor aller Netzbetreiber wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ansonsten wissen wir als Gesetzgeber ganz genau, dass der Beweis der Telekommunikationsbetreiber, den sie bringen wollten, nicht erbracht wurde. Der nächste Schritt steht vor der Tür. Die nächste TKG-Novelle kommt, und zwar im Herbst. Dann werden wir den nächsten Schritt hin zu einer verlässlichen Mobilfunk- und Breitbandversorgung in unserem Land machen. Wir werden ihn gehen, weil wir in Deutschland ein Zukunftsland sein wollen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)