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Steffen Bilger: "Wir schaffen eine bessere Fahrradinfrastruktur"

Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über ein Gesetz, das auch Kommunenentlastungs- und Radverkehrsförderungsgesetz heißen könnte; denn genau dafür sorgt dieses Gesetz. Zudem sorgt es für Rechtssicherheit.

Ziel der Novellierung ist es, durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz zu beschleunigen. Einmal mehr tun wir also etwas, um bei Planung und Bau von Infrastruktur in diesem Land schneller voranzukommen. Es ist gut, dass sich die Koalition dieses Ziel gesetzt hat und im Laufe der Legislaturperiode schon viel dafür erreicht hat.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Worum geht es aber heute konkret? Oft schon gab es vor Ort gute Ideen, etwas für die Mobilität zu tun, wenn ohnehin eine Baumaßnahme auf einer Bundesfernstraße anstand, die mit einer kommunalen Straße kreuzt. Aber wenn die Kommune die Finanzierung nicht stemmen konnte oder wollte, wurden die guten Ideen nie umgesetzt. Da setzen wir an.

Um Kommunen zu entlasten, wird im Bundesfernstraßengesetz ein sogenannter Vorteilsausgleich vorgesehen. Dadurch erhalten Kommunen zukünftig die Möglichkeit, im Rahmen von Ersatzinvestitionen oder Ausbauplanung des Bundes eigene Ausbauplanungen zu realisieren. Bei Maßnahmen an Bahnübergängen im Zuge nichtbundeseigener Eisenbahnen übernehmen nun die Länder zur Beschleunigung von Investitionen in das Schienennetz die Kostenanteile der Kommunen, also einmal mehr eine Entlastung der Kommunen. Da die Kommunen von den Kosten entlastet werden, können auch mehr Bahnübergänge schneller beseitigt werden.

Ein weiterer Vorteil der ganzen Änderungen: Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Dazu kommt, dass Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen vereinfacht werden, um Investitionen in das Schienennetz zu beschleunigen. Zudem ist eine Rechtsverordnung vorgesehen, deren Regelung dazu dient, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Aufwand der Kreuzungsbeteiligten für Planung und Baudurchführung angemessener zu vergüten. Das klingt sicherlich alles etwas abstrakt, es wird aber den Kommunen ihren Einsatz für eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur vor Ort erleichtern.

Sehr konkret wird es bei der Radverkehrsförderung im Eisenbahnkreuzungsgesetz. Werden Bahnstrecken stillgelegt oder Straßen eingezogen, werden künftig Rückbauverpflichtungen des Eigentümers vertraglich an die Kommune übertragen. Diese Möglichkeit wird geschaffen, um Nachnutzungen zum Beispiel zur Stärkung des Radverkehrs zu vereinfachen. Dadurch können schneller attraktive Fahrradwege entstehen. Wenn Kommunen beim Neubau von Eisenbahnkreuzungen Radwege anlegen, können diese in Zukunft vom Bund gefördert werden. Also einmal mehr: Rückenwind für den Radverkehr, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Aber der Gesetzentwurf umfasst noch einen weiteren bedeutsamen Bereich. Ich gebe zu, jetzt wird es noch einmal etwas kompliziert, aber es geht um die rechtssichere Fortführung und Beendigung von Genehmigungsverfahren für die Bundesfernstraßenprojekte. Damit bin ich also nach der Kommunenentlastung, nach der Radverkehrsförderung schon beim Thema Rechtssicherheit angelangt.

Konkret geht es um die Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren, die die Länder vor dem 1. Januar 2021, also dem Stichtag für die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung, eingeleitet haben. Hier ist gesetzlich vorgesehen, dass diese Verfahren von den Ländern fortgeführt werden, und dabei soll es auch bleiben. Das im Oktober 2018 neu errichtete Fernstraßen-Bundesamt ist somit in diesen Fällen nicht die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, sondern es ist ausschließlich für die Verfahren, die nach dem 1. Januar 2021 eingeleitet wurden bzw. werden, zuständig. Vielleicht zur Erläuterung für alle, die sich nicht jeden Tag mit der Verkehrspolitik beschäftigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres hat der Bund mit seiner Autobahn GmbH die komplette Verantwortung für die Autobahn übernommen. Zuvor waren die Länder für Planung und Bau zuständig.

Aber nun zur konkreten Problematik. Vor Fertigstellung eines Vorhabens kann ein Planergänzungsverfahren notwendig werden, das sich auf ein Planfeststellungsverfahren bezieht, das vor dem 1. Januar 2021 durch ein Land eingeleitet wurde. Dann soll das Land und nicht das ansonsten bei den neuen Projekten zuständige Fernstraßen-Bundesamt für das Planergänzungsverfahren zuständig sein, auch wenn dieses Verfahren erst nach dem 1. Januar 2021 eingeleitet wird. Mit der Gesetzesänderung wird somit die bestehende Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern nicht neu verteilt, sie wird lediglich rechtssicherer als bisher ausgestaltet. Auch der Klageweg und der Rechtsschutz bleiben unangetastet.

Eine ähnliche Regelung sehen wir für einen anderen Fall vor. Auch hier will ich zunächst etwas dazu erläutern. Bereits nach dem geltenden Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz können die Länder entscheiden, dass auch nach dem 1. Januar 2021 die nach Landesrecht zuständige Behörde Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen bleibt. Vier Bundesländer haben davon bisher Gebrauch gemacht: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Diese Option bezieht sich aber nach der geltenden Gesetzeslage ausschließlich auf die Bundesautobahnen in den Ländern, in denen aufgrund eines entsprechenden Antrags nach dem Grundgesetz die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in Bundesverwaltung geführt werden.

Auch das muss ich, glaube ich, erläutern: Neben den Autobahnen gibt es auch die Möglichkeit, die Verantwortung für die Bundesstraßen an den Bund zu übertragen. Auch von dieser Möglichkeit haben mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht. Also für diese Länder soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch für die Bundesstraßen weiter die nach Landesrecht zuständige Behörde Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bleibt. Das setzt nach der Verfassung eine einfachgesetzliche Regelung voraus. Diese wird nun geschaffen, soweit es die Bundesstraßen in Bundesverwaltung betrifft. Für die Bundesautobahn gibt es sie bereits.

Also: Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf einerseits Rechtsklarheit, andererseits aber auch einen weiteren Baustein zur finanziellen Entlastung der Kommunen und für eine bessere Fahrradinfrastruktur.

Ich danke herzlich für die bisherige konstruktive Beratung im Bundestag und Bundesrat und bitte Sie, diesen wichtigen Gesetzentwurf zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)