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Philipp Amthor: Wir wollen aus der Not von Corona mit Blick auf die Digitalisierung von Planungsverfahren eine Tugend machen

Rede zum Planungssicherstellungsgesetz

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 23.10 Uhr, und wir treten ein in die Schlussberatung des Planungssicherstellungsgesetzes. Das ist zugegebenermaßen jetzt nicht die Primetime parlamentarischer Debatten. Ich fühle mich ein bisschen erinnert an die allgemeine Diskussion über das Verwaltungsrecht für Juristen – angehende Juristen –;

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

viele finden das nicht besonders spannend. Aber ich sage, wir sind uns einig: Für eine Optimierung des deutschen Verwaltungsrechts gibt es auch im Parlament keine Unzeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Stephan Thomae [FDP]: Das ist die beste Zeit! Der Höhepunkt des heutigen Tages!)

Deshalb ist es gut, dass wir uns heute mit dem Planungssicherstellungsgesetz beschäftigen. Es ist ein Beitrag für eine Anpassung unserer Verwaltungsverfahren, für eine Anpassung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an die Besonderheiten der Coronapandemie.

Wir wollen mit der Möglichkeit digitaler Angebote zur Ersetzung von Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungs- und Genehmigungsverfahren ein Aufrechterhalten der Wirtschaft und von Planungsverfahren ermöglichen. Dabei war es uns besonders wichtig, mit diesem Gesetz den Interessen aller Beteiligten Rechnung zu tragen: dem Interesse der Öffentlichkeit an der Transparenz der Verwaltungsverfahren, aber eben auch dem Interesse der Wirtschaft an effektiven und schnellen Genehmigungsverfahren.

Dabei haben wir zugegebenermaßen in einem schnellen, aber trotzdem in einem gewissenhaften Gesetzgebungsverfahren diesen Entwurf des Planungssicherstellungsgesetzes vorgelegt. Ich will ausdrücklich an dieser Stelle sagen: Herzlichen Dank für die konstruktive Mitwirkung auch der Oppositionsfraktionen!

(Konstantin Kuhle [FDP]: Eben!)

Die FDP rühmt sich ja immer als große Digitalisierungspartei – in diesem Fall haben Sie unter Beweis gestellt: Sie sind es auch. Ich finde es gut, dass wir an dieser Stelle gemeinschaftlich an einer Beschleunigung von Verfahren während der Coronazeit arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Stephan Thomae [FDP]: Diesmal sind Sie auch dabei!)

Es geht uns darum, dass wir sagen: Die Planungsverfahren, die sonst möglich waren durch Auslegung von Unterlagen in den Rathäusern, sollen in den Zeiten von Corona, wo wir den Publikumsverkehr in den Rathäusern reduzieren wollen, möglich werden durch Auslegung im Internet. Das hat bei manchen Unternehmen natürlich Sorgen hervorgerufen: über den Schutz von Betriebsgeheimnissen, über den Schutz ihrer Planungsunterlagen. Natürlich haben wir dieses Anliegen sehr ernst genommen und dem mit einer Regelung im parlamentarischen Verfahren Rechnung getragen, eine Geheimschutzvorschrift implementiert. Deswegen können wir an dieser Stelle sagen: Das war konstruktive Gesetzgebungsarbeit.

Wir haben vor allem gesagt: Wir wollen aus der Not von Corona mit Blick auf die Digitalisierung von Planungsverfahren eine Tugend machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Deswegen haben wir uns in einem Entschließungsantrag dazu bekannt, dieses Gesetz zu evaluieren; es ist zunächst befristet. Aber ich finde auch: Wenn die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsverfahren möglich ist, dann gibt es doch keinen Grund, in die analoge Welt zurückzukehren, wenn sich dieses Instrument bewährt. Deswegen in der Tat unser Anspruch: aus der Not von Corona eine Tugend zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Stephan Thomae [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines – will ich am Schluss sagen – hat mich bei diesem konstruktiven Verfahren dann doch gewundert: Die Alternative für Deutschland stimmt dem Entschließungsantrag zu, der sagt, dieses Gesetz soll evaluiert werden, das Gesetz selbst lehnt sie aber ab. Das ist ja ein bisschen merkwürdig: dass man ein Gesetz evaluieren und entfristen will, das man eigentlich ablehnt. Da muss man nicht mal Verfassungsrecht auf dem Hochreck machen: Wenn man mit null multipliziert, bleibt es null, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da können wir an der Stelle auch noch was dazulernen.

Das ist konstruktive Regierungsarbeit. Wir werben um Zustimmung.

Herzlichen Dank, liebe Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)