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Patrick Schnieder: Es geht um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes

Redebeitrag zum Investitionsbeschleunigungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Beim Thema Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung geht es im Kern um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes. Deshalb sind die Vorhaben so wichtig. Deshalb legen wir in dieser Legislaturperiode, besonders in den vergangenen beiden Jahren, so großen Wert darauf, hier einen ordentlichen Schritt voranzukommen.

Das ist, wie der Minister treffend ausgeführt hat, bereits das vierte Gesetzesvorhaben in diesem Bereich in dieser Legislaturperiode. Wir haben mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz 2018 Möglichkeiten zur vorläufigen Anordnung geschaffen und Bürgerbeteiligungen im Internet gestärkt. Wir haben mit dem Genehmigungs- und Beschleunigungsgesetz 2020 unter anderem Planungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlankt. Einige Ersatzneubauten werden von der Genehmigungspflicht insgesamt befreit. Wir haben mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz 2020 ermöglicht, Baurecht durch Maßnahmengesetze zu schaffen, die hier, im Deutschen Bundestag, beschlossen wurden, zunächst für 13 Pilotprojekte. Wir legen heute mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz das vierte Paket vor, das die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. März umsetzt. Das, was wir hier abliefern, ist eine einzige Erfolgsgeschichte. Die Koalition liefert in einem zentralen Bereich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sören Bartol [SPD])

Wir haben auch vorher schon in diesem für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zentralen Bereich gehandelt. Wir haben Personal beim Eisenbahn-Bundesamt und bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aufgestockt. Ich will daran erinnern, dass wir 2017 das Grundgesetz geändert und die Autobahn GmbH und das Fernstraßen-Bundesamt gegründet haben. Auch das ist ein wesentlicher Bereich, um Vorhaben demnächst beschleunigt umsetzen zu können.

An die Adresse des Kollegen Herbst von der FDP sage ich: Man kann sich nicht nur einen schlanken Fuß machen und auf den Bund zeigen. Sie regieren in vielen Ländern mit und stellen Wirtschafts- und Verkehrsminister. Auch hier gibt es erheblichen Bedarf an Beschleunigungsmaßnahmen. Ich nenne als Beispiel das Land Rheinland-Pfalz. Der designierte Generalsekretär würde gut daran tun, sich darum zu kümmern, einige Verfahren etwas schneller voranzubringen. Ich nenne als Beispiel den Lückenschluss der A 1, auf den wir schon seit 20 Jahren warten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Verzögerung liegt nicht am Bund, sondern daran, dass das Land kein entsprechendes Baurecht schafft. Ich nenne die Schiersteiner Brücke zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz. Das Land Hessen hat seinen Teil mustergültig fertiggebaut, im Land Rheinland-Pfalz gucken wir in die Röhre.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es kommt eben doch darauf an, wer regiert!)

Auch die Länder dürfen sich nicht vom Acker machen, sondern sollten entsprechend mitwirken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Maßnahmen des Investitionsbeschleunigungsgesetzes machen vor allen Dingen ein schnelleres Bauen im Bereich Schiene möglich. Wir verkürzen Verwaltungsgerichtsverfahren. Auch hier sollen sich die Länder bitte nicht vom Acker machen. Wenn gefordert wird, Herr Kollege Kühn von den Grünen, wir brauchten mehr Personal, dann ist das vollkommen richtig. Aber es ist natürlich zunächst Sache der Länder, im Bereich ihrer Landesjustizverwaltungen mehr Personal einzustellen und damit die Möglichkeit zu schaffen, Gerichtsverfahren zu beschleunigen.

(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eisenbahn-Bundesamt! Das trägt „Bund“ schon im Namen!)

– Ja, lieber Herr Kollege Hofreiter, wir haben beim Eisenbahn-Bundesamt das Personal verstärkt.

(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben erst abgebaut!)

Aber wenn es darum geht, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, vor allem bei Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten, wollen Sie doch nicht im Ernst behaupten, dass der Bund für das Personal zuständig ist. Ich würde noch mal in der Verfassung nachlesen, wo die Zuständigkeiten liegen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist auch für die Vorhaben, die wir bereits beschlossen haben, notwendig. Schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse sind wichtig, vor allem für die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik im internationalen Vergleich. Die Geschwindigkeit von Planungs- und Genehmigungsprozessen ist zu einem zentralen Standortkriterium für Unternehmen geworden. Wenn wir in Deutschland zukunftsfähig bleiben wollen, müssen wir hier mehr tun. Es ist wichtig, unsere Infrastruktur schnell an veränderte Rahmenbedingungen anpassen zu können. Wir müssen zu jeder Zeit handlungsfähig sein, statt Jahre oder Jahrzehnte zu warten, bis wir wichtige Maßnahmen umsetzen können. Nicht zuletzt ist das auch wichtig für das Vertrauen der Bürger in den Staat. Zwischen dem Beschluss einer Maßnahme und deren Umsetzung muss möglichst wenig Zeit liegen. Es kann nicht sein, dass Generationen warten müssen, bis Maßnahmen, die hier beschlossen worden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in dieser Legislaturperiode und mit dem Gesetz, das wir heute beraten, wichtige Weichen gestellt, um schneller planen und bauen zu können. Die Ergebnisse der Maßnahmen werden in den nächsten Jahren sukzessive sichtbar werden. Es verbleiben Stellschrauben, an denen wir weiter arbeiten werden. Ja, wir müssen ran an die Aarhus-Konvention; daran geht überhaupt kein Weg vorbei. Wir haben in bestimmten Bereichen zu viel Speck angesetzt. Dort müssen wir schlanker werden. Wir müssen, denke ich, eine Präklusionsregelung einführen; das wollen wir natürlich europarechtskonform ausgestalten.

Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz gehen wir heute einen weiteren wichtigen Schritt, in Deutschland Strukturen zu schaffen, um Genehmigungs- und Investitionsvorhaben schneller durchführen zu können und zukunftsfähig zu bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)