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Michael Donth: "Mehr Flexibilität für die Gestaltung des öffentlichen Verkehrs"

Rede zum Personenbeförderungsrecht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Personennahverkehr bewegt in Deutschland jeden Tag Millionen Menschen, derzeit natürlich eingeschränkt. Aber auch gerade in der Zeit der Pandemie ist der ÖPNV das Rückgrat der Mobilität; mein Kollege Detlef Müller hat es auch schon so formuliert. Die zahlreichen Anbieter und ihre Mitarbeiter sorgen täglich mit viel Durchhaltevermögen und kreativen Lösungen dafür, dass jeder auch zur Arbeit oder zum Einkaufen kommt. Dafür möchte ich zunächst einmal ganz herzlich Danke sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Danken möchte ich auch unserem Verkehrsminister. Es ist bereits angesprochen worden, aber ich möchte es nochmals klar hervorheben: Ohne Andreas Scheuer und seine Erfahrung als Verkehrspolitiker hätte es keine Findungskommission, kein Eckpunktepapier als Konsens von Bund und Ländern und damit auch diesen Gesetzentwurf nicht gegeben.

Für diesen Konsens, der die Basis dieses Gesetzentwurfs ist, haben auch wir in der Union Abstriche gemacht. Der Erhalt eigenwirtschaftlicher Verkehre, auf die zahlreiche mittelständische Busunternehmen und deren Mitarbeiter angewiesen sind, ist für die Zukunft des ÖPNV essenziell. Wir hätten in dem Bereich für die Stärkung der Branche gerne mehr getan, haben das Thema aber nach langen und harten Verhandlungen und weil auch kein Konsens innerhalb der Branche, der Beteiligten, zu finden war, ausgeklammert.

Wir haben uns dennoch zugunsten dieses Kompromisses entschieden, weil wir die klimafreundliche Mobilität in unserem Land noch in dieser Legislatur voranbringen wollen. Wir wollen sie modernisieren und digitalisieren. Digitale Vermittlungsdienste, On-Demand-Verkehre ohne festen Linienweg, bald vielleicht auch autonom fahrende Busse: Vieles davon ist heute schon möglich oder rückt dank der Innovationspolitik des Verkehrsministeriums in greifbare Nähe.

Während aber in Großstädten wie Berlin oder Hamburg viele ÖPNV-Nutzer diese Angebote bereits kennen und es einen Markt mit vielen Mitbewerbern gibt, haben wir in ländlichen Gebieten, wie bei mir auf der Schwäbischen Alb im Kreis Reutlingen, den Bus zu Schulzeiten, vielleicht noch einen Rufbus bei Nacht und mit ganz viel Glück einen Mietwagen auf Vorbestellung. Da kann man als Familie nicht auf mindestens ein Auto und das „Taxi Mama“ oder das „Taxi Papa“ verzichten. Und genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir ändern.

Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Flexibilität für die Gestaltung des öffentlichen Verkehrs. Wir geben Ländern, Landkreisen, Kommunen die Leitplanken vor, innerhalb derer sie mit einer ganzen Palette von Gestaltungsmöglichkeiten eigene passende Verkehrskonzepte umsetzen können, so wie es eben vor Ort sinnvoll ist.

Ich möchte nochmals betonen, dass es uns um ein gutes Miteinander geht von Linienverkehren, Taxi, Mietwagen und auch den neuen Pooling-Anbietern. Daher erweitern wir die Palette, um die Einhaltung der geltenden und der neuen Regeln konsequent kontrollieren zu können. Die Rückkehrpflicht, ein Begriff mit hohem Symbolwert, als starkes Abgrenzungskriterium bleibt erhalten und kann künftig digital vom Schreibtisch aus überprüft werden und durch die neue Kennzeichnungspflicht der Mietwagen auch analog auf der Straße. Eine überfällige und deutliche Verbesserung des Status quo!

Das Eckpunktepapier der Findungskommission bildet auch die Grundlage für die weitere Arbeit an diesem Gesetz. Es ist ein sehr guter Kompromiss, an dem Vertreter – das wurde schon gesagt – von uns Koalitionsfraktionen, der FDP und der Grünen aus dem Bundestag und aus dem Bundesrat mitgewirkt haben. Lassen Sie uns den guten Weg dieser Einigung im parlamentarischen Verfahren gemeinsam weitergehen! Nur wenn wir an diesem austarierten Kompromiss im Verfahren festhalten – das sage ich auch den lieben Koalitionsfreunden –, werden wir am Ende auch ein konsensfähiges Gesetz vorlegen können. Anderenfalls gefährden wir nicht weniger als die Zukunft des ÖPNV bei uns im Land. Wir sind es gerade den Dienstleistern schuldig, die bisher erfolgreich im Rahmen der sogenannten Experimentierklausel agieren, dass wir diesen Gesetzgebungsprozess schnell zu einem guten Ende bringen. Darum möchte ich Sie alle hier bitten und freue mich auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)