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Karsten Möring: Wir wollen, dass das Geld bei denen ankommt, die es brauchen

Rede zum Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1965 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Wohngeld. Es ist damit eine der wichtigsten sozialen Leistungen. Durch seine Gestaltung im Einzelnen als Zuschuss zur Miete bzw. zur Reduzierung der Belastung – bei Wohnungseigentümern – für Haushalte mit geringem Einkommen ist es auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. Es hat sich als flexibles, schnelles und individuell wirksames Mittel der sozialen Wohnungspolitik erwiesen.

Mit der Anpassungsüberprüfung alle zwei Jahre vermeiden wir einen häufigen Wechsel zwischen Wohngeldleistungen und ALG-II- oder Sozialleistungen, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigen wir, dass wir damit auch auf andere Herausforderungen reagieren können.

Bei der Verabschiedung des Wohngeldstärkungsgesetzes im Oktober letzten Jahres habe ich angekündigt, dass wir, sobald entsprechende Verfahren erarbeitet worden sind, die im Klimapaket vorgesehene Klimakomponente von 10 Prozent zum Ausgleich der CO2-Bepreisung ab 1. Januar 2021 gesetzlich umsetzen werden. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt. Das Klimaschutzprogramm soll sozial ausgewogen sein und niemanden überfordern, und deshalb gilt im Grundsatz, dass zusätzliche Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Deshalb werden Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger bei den Heizkosten auch gezielt entlastet und soziale Härten auf diese Weise vermieden. Weil viele Haushalte mit niedrigem Einkommen anteilig wesentlich mehr für Heizkosten aufwenden müssen als Haushalte mit höherem Einkommen, ist dies auch richtig und notwendig.

Deshalb werden die zur Verfügung gestellten Mittel für das Wohngeld, die von Bund und Ländern je zur Hälfte getragen werden, auch um die zugesagten 10 Prozent, nämlich 120 Millionen Euro, aufgestockt. Die Ausgaben für das Wohngeld steigen damit auf 3,31 Milliarden Euro. Die Zahl der profitierenden Haushalte wird mit 665 000 beziffert. Darunter sind ungefähr 35 000, die durch das Wohngeldstärkungsgesetz erstmals oder wieder in diesen Genuss kommen und die natürlich jetzt durch diese Klimakomponente ebenfalls begünstigt werden.

Das ist eine ausreichende Regelung, um die Mehrbelastung aus der CO2-Bepreisung abzufedern. Die durchschnittliche Begünstigung für die Haushalte liegt bei etwa 15 Euro pro Monat.

Natürlich gibt es Kritik von den Verbänden an diesen Vorstellungen. Kritisiert wird vor allen Dingen eine fehlende Differenzierung nach Energieträgern. Nun ist es natürlich so, dass die CO2-Komponente bei Gas anders ist als bei Öl. Auf der anderen Seite haben wir eine pauschale Regelung, und wir reden von einer Abfederung der Mehrbelastung. Wenn wir eine Differenzierung nach Energieträgern vornehmen wollten, dann brächte das einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Den wollen wir nicht. Wir wollen, dass das Geld bei denen ankommt, die es brauchen, es soll nicht zur Finanzierung zusätzlichen Verwaltungsaufwands dienen.

Den Änderungswünschen der Länder tragen wir Rechnung. Die meisten Punkte betrafen redaktionelle Fragen und dienten der Klarstellung. Dem sind wir durch unseren Änderungsantrag nachgekommen. Aber die Länder haben auch angemerkt, dass sie bei dieser zusätzlichen Klimakomponente gerne eine Dynamisierung hätten. Das machen wir nicht. Aber wir haben dadurch, dass wir den zweijährigen Rhythmus der Überprüfung haben, die Möglichkeit, nachzusteuern. Wenn sich herausstellt, dass Mehrbelastungen außer der Reihe auftreten oder übergroß werden, dann können wir jederzeit nachsteuern. Deswegen brauchen wir jetzt eine solche Dynamisierung nicht. Sie wäre auch relativ schwierig durchzuführen. Wir brauchen nur einmal einen Blick auf den aktuellen Ölmarkt zu werfen, um zu sehen, dass die Preisschwankungen, die es nach oben oder – jetzt im Moment massiv – nach unten gibt, zu monatlichen Veränderungen der Belastung führen, die deutlich größer sind als die zusätzliche Belastung durch die Klimakomponente, die ja pauschal ausgeglichen wird.

Eine Bemerkung zu den aktuellen Hindernissen bei der rechtzeitigen Bearbeitung der Wohngeldanträge. Ich freue mich, dass das Innenministerium zusammen mit den Ländern den Wohngeldbehörden Hinweise gegeben hat zur Verwaltungsvereinfachung mit dem Ziel einer möglichst schnellen und zügigen Bearbeitung. Das reicht von der vereinfachten formlosen Antragstellung zur Fristwahrung, geht über die Reduzierung der Nachweise auf das zwingend Notwendige bis hin zur Erleichterung bei der Zahlung von Vorschüssen.

Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldbehörden, die diese Anträge zu bearbeiten haben, einer systemrelevanten Tätigkeit nachgehen und wir ohne sie erhebliche Probleme hätten, vor allen Dingen diejenigen, die auf diese Zahlungen angewiesen sind. Ich bin daher dankbar für diese Hinweise.

Und ich bin auch dankbar für die Umsetzung, die in meinem Bundesland, NRW, von Land und Kommunen schon seit einiger Zeit vorgenommen wird: Frühzeitig wurde dort beispielsweise die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung eingeführt – sehr hilfreich in den Zeiten unserer Kontaktbeschränkungen. Aber auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen bis zu drei Monate befristet Wohngeld ohne Plausibilitätsprüfung zu erlangen, ist ausgesprochen hilfreich. Natürlich muss das im Nachhinein konkretisiert werden und auch die Berechtigung nachgewiesen werden. Aber die drei Monate sind schon einmal hilfreich, wenn jemand jetzt schnell wegen außergewöhnlicher oder coronabedingter Umstände in die Situation kommt, Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Auch wenn Corona in den Schlagzeilen steht und genug Einfluss auf uns hat: Die Wohnraumversorgung, gut bezahlbarer Wohnraum und die soziale Wohnungsfürsorge sind für uns essenziell, eine wichtige Komponente in unserer sozial- und familienorientierten Wohnungspolitik. Ich freue mich deswegen, dass wir mit dem Gesetz heute die Klimakomponente in dieses Wohngeldgesetz integrieren können. Ich nutze die Gelegenheit gerne, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den vielen Wohngeldstellen einmal ausdrücklich für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Sie sorgen für das Wichtigste, nämlich dass das Geld bei denen ankommt, die es brauchen, denen es zusteht und die es zu Recht in Anspruch nehmen.

Unsere wohnungspolitischen und klimapolitischen Ziele sind ehrgeizig, aber jeder Anstrengung wert. Die Koalition führt auch mit diesem Gesetz ihren erfolgreichen Kurs in der sozialen Wohnungspolitik weiter. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)