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Karsten Möring: "Radon ist neben Rauchen die wichtigste Ursache für Lungenkrebs"

Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, ich nehme nicht die ganzen zehn Minuten in Anspruch, nur ein paar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

– Das geht alles von der Zeit ab. Zum Schluss reicht auch.

(Heiterkeit der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir ändern heute das Strahlenschutzgesetz. Dabei geht es um Dinge, die die Praxis verändern sollen. Aus der Erfahrung mit der bisherigen Anwendung haben wir in diesem Gesetz eine Reihe von Änderungen für den praktischen Vollzug zu beschließen; sie gehen zu einem erheblichen Teil auf Anregungen des Bundesrates zurück, denen wir folgen.

Erstens. Wichtig ist – und das kommt nicht so häufig vor –, dass wir eine Genehmigungs- in eine Anzeigepflicht umwandeln, nämlich bei bestimmten Lasern. Es geht also manchmal auch einfacher und nicht nur komplizierter.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD])

Der zweite Punkt, den wir in diesem Gesetz regeln, betrifft die Fristen, wenn Radongrenzwerte überschritten werden und dann verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen. Derzeit haben Sie ein Jahr Zeit zum Messen und ein Jahr Zeit für Maßnahmen. Das erschien vor allen Dingen den Betroffenen in Sachsen ein bisschen zu kurz. Deswegen haben wir die Frist um sechs Monate verlängert und außerdem eine Flexibilisierungsmöglichkeit mit Ausnahmegenehmigungen geschaffen. Das ist sinnvoll, weil die Maßnahmen in dieser Zeit dann auch realisiert werden können.

Bei der Gelegenheit ein Wort zu den Grenzwerten. Die Grünen haben bemängelt, die Grenzwerte seien zu hoch, und hätten sie gerne niedriger. Die AfD hat bemängelt, die Grenzwerte seien zu niedrig und wir brauchten sie gar nicht. Richtig ist: Radon ist neben Rauchen die wichtigste Ursache für Lungenkrebs. Sie haben im Ausschuss versucht, das mit ein paar Zahlenspielen wegzudiskutieren. Es gibt medizinische Anwendungen von Radon; die werden aber in genauer ärztlicher Abwägung gemacht. Radon ist gefährlich, und deswegen müssen wir versuchen, die Belastung zurückzudrängen. Das tun wir mit diesem Gesetz.

Letzter Punkt. Es gab Befürchtungen, dass die Zollverwaltung nicht mehr zuständig sein sollte für Kontrollen an der Grenze im Hinblick auf Waren, von denen ionisierende Strahlung ausgeht. Da haben wir eine ganz klare Feststellung gemacht: Es bleibt dabei, dass die Zollverwaltung an der Grenze kontrolliert und die Fachverwaltung, nämlich die für Strahlenschutz zuständigen Landesbehörden, zur Bewertung der Sachverhalte herangezogen wird.

Alles in allem angemessene Grenzwerte, ein praktikables Gesetz, ein gutes Gesetz. Ich empfehle die Annahme und bitte um Zustimmung des Hauses.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)