Skip to main content

Hermann Färber: Die Ferkelzüchter würden liebend gerne auf die Kastration ihrer Tiere verzichten

Rede zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn wir hier heute über die Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration reden und abstimmen, möchte ich vorab eines klarstellen: Das bedeutet natürlich nicht, dass die Ferkel bisher oder auch in den nächsten zwei Jahren ohne schmerzstillende Mittel kastriert werden. Denn schon heute wird mit dem Mittel Metacam ein Medikament angewendet, das schmerzlindernd und entzündungshemmend wirkt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Susanne Mittag [SPD])

Wenn wir ein Verfahren anbieten wollen, das zur vollständigen Schmerzausschaltung während der Kastration führt, benötigen wir aber eine Verlängerung dieser Übergangsfrist, weil wir für einige bisher ungeklärte Fragen nach Lösungen suchen müssen. Das haben uns auch – das wurde schon erwähnt – in der Anhörung am Montag acht von neun Experten so bestätigt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

In den vergangenen fünf Jahren wurden die Ebermast und die Impfung gegen den Ebergeruch als beste Lösung angestrebt. Leider wird das Fleisch dieser Tiere in Deutschland aber kaum gekauft. Dafür fehlen vertragliche Grundlagen zwischen den Höfen, der Schlachtindustrie, aber auch dem Lebensmitteleinzelhandel.

Seit Freitag der vergangenen Woche ist jetzt das Narkosemittel Isofluran zugelassen; damit können die Ferkel bei der Kastration in Vollnarkose versetzt werden. Jetzt müssen die Narkosegeräte in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Dabei gibt es auch noch Bedenken vonseiten der Sozialversicherung im Hinblick auf den Anwenderschutz, die es zu klären gilt. Isofluran hat die Eigenschaften, dass es bei Menschen fötusschädigend wirken kann. Oftmals sind aber gerade junge Frauen mit der Tätigkeit als Tierärztin beschäftigt. Wir tragen hier bei der Gesetzgebung auch Verantwortung für die Sicherheit und für die Gesundheit der Anwenderinnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auf der anderen Seite – auch das wurde schon gesagt – gibt es nicht genügend Tierärzte, die diese Narkose auf den Höfen durchführen können. Deshalb benötigen wir noch eine Verordnung, die es ermöglicht, dass die Landwirte diese Behandlung, diese Narkotisierung selber durchführen können. Dann brauchen wir dazu die Schulungen und die Lehrgänge für den Sachkundenachweis.

Meine Damen und Herren, es ist wichtig, zu wissen: Die Ferkelzüchter würden liebend gerne auf die Kastration ihrer Tiere verzichten. Sie müssen sich aber auch nach den Wünschen ihrer Kunden richten. Wenn wir die Frist nicht verlängern, dann werden unsere heimischen Ferkelzüchter ihre Betriebe schließen müssen – ihnen bleibt ja gar nichts anderes übrig –, und die Schweinemäster werden die Jungtiere dann aus dem Ausland beziehen, vorzugsweise aus Dänemark. Dort werden die Tiere aber selbstverständlich auch kastriert. Dazu werden sie noch 1 000 Kilometer über viele Stunden hinweg auf den Transport geschickt. Das kann wirklich niemand wollen; das kann auch nicht Tierschutz sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Deshalb ist der vorliegende Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein notwendiger Schritt, und ich bitte um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)