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Hans-Joachim Fuchtel: Wir ergänzen die bisherigen Verordnungen zur Schweinepest

Rede zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es geht um weitere Vorkehrungen gegen die ASP, die Afrikanische Schweinepest. Die Seuche konnte, seitdem sie erstmals 2014 in einigen osteuropäischen Ländern aufgetreten ist, bislang noch nicht ausgerottet werden. Bis dato ist aber erreicht worden, dass die ASP von unserem Land ferngehalten wurde. Das möchten wir weiter sicherstellen. Wir haben bisher aktiv daran gearbeitet.

Es besteht die Gefahr einer Einschleppung; das muss man klar sagen. Für diesen Fall brauchen wir eine Optimierung des Instrumentariums. Dieses Instrumentarium muss jetzt geschaffen werden, damit bei Gefahr effektiv und offensiv gehandelt werden kann und kein Zeitverlust entsteht, weil erst die notwendigen Grundlagen für das Handeln geschaffen werden müssen. Nein, meine Damen und Herren, wir möchten das jetzt tun, damit diese Vorkehrungen getroffen sind und die Beteiligten sich damit vertraut machen. Oftmals funktioniert ja in solchen Situationen gerade das Zusammenspiel nicht. Wenn man das jetzt ordnet, hat man genügend Zeit, um solche Fragen durchzuarbeiten und auf allen Ebenen, die da beteiligt sind – das ist ja sehr vielfältig –, klar zu wissen, wann wer in welcher Weise agiert. Es bedarf einer Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und auch des Bundesjagdgesetzes, um dort die Grundlage für Ermächtigungen zur Erweiterung der einschlägigen Verordnungen zu schaffen.

Ich möchte hier noch einmal betonen: Die ASP ist für den Menschen ungefährlich. Darüber gibt es ja immer wieder Besorgnisse. Aber wie der Name sagt, betrifft es die Schweine. Ein Ausbruch der Seuche hätte ganz erhebliche Konsequenzen für die schweinehaltenden Betriebe in der Landwirtschaft und für den gesamten Schweinefleischsektor inklusive des Exports, und das sollte man nicht unterschätzen.

Der Schaden muss im Fall der Einschleppung so gering wie möglich gehalten werden. Die Einschleppung wäre insbesondere durch Wildschweine zu erwarten. Was viele hier im Lande nicht wissen, ist: Deutschland hat einen sehr hohen Bestand an Wildschweinen. In den letzten zwei Jagdjahren wurden jeweils 600 000 Wildschweine geschossen. Trotzdem haben wir weiterhin eine sehr hohe Population. Übrigens wurden in Deutschland mehr Wildschweine geschossen als in jedem anderen EU-Land. Ich sage das, damit man auch darüber einmal gesprochen hat.

Unsere Maßnahmen setzen da an. Wir beziehen insbesondere die Erfahrungen in der Tschechischen Republik mit ein. Hier hat man erst jüngst wieder dazugelernt. Deswegen greifen wir auf, was uns von dort berichtet wird.

Wir ergänzen die bisherigen Verordnungen zur Schweinepest und auch die Verordnung über die Jagdzeiten durch – ich darf das noch kurz referieren – Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, zum Beispiel Umzäunungen, Beschränkungen des Personen- und Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete, Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen bis hin zum Ernteverbot, Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren, Durchführung verstärkter Bejagung, auch durch andere Personen als die Jagdausübungsberechtigten. Wir wollen mit der Änderung im Bundesjagdgesetz auch dafür sorgen, dass die Länder die Möglichkeit erhalten, aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung ausdrückliche Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten zu bestimmen. Natürlich geht es in all den Fällen auch um Entschädigungsfragen.

Meine Damen und Herren, seit 2014 hat Deutschland sehr viel unternommen. Es gab umfassende Aufklärungsaktionen. Man hat versucht, die Fernfahrer, die mit ihren Lkws durch Deutschland fahren, aufzuklären, dass sie vorsichtig sind und nichts wegwerfen usw. Man hat in einer großen Aktion Erntehelfer informiert. Man hat die Verordnung zum Schweinepest-Monitoring erlassen. Man hat die Schweinepest-Verordnung und die Verordnung über die Jagdzeiten geändert; hier müssen wir allerdings noch einen Schritt weiter gehen. Man hat auch Bund-Länder-Übungen unter Einbeziehung aller Bundesländer durchgeführt und jüngst erst, vor wenigen Wochen, eine gemeinsame Übung von Polen und Deutschland veranlasst.

Meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung wird die Chance, die ASP zu bekämpfen, weiter verbessert. Deswegen bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich wünsche mir gute und vor allem eilige Beratungen in den nächsten Wochen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)