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Enak Ferlemann: "Wir wandeln die Wasserstraßenverwaltung in eine Umweltbehörde um"

Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir erleben jetzt einen historischen Moment für die Bundeswasserstraßen. Man soll mit dem Wort „historisch“ vorsichtig umgehen – das ist mir sehr wohl bewusst –, gleichwohl ist dies ein solcher Moment. Warum ist das so? Ziemlich genau heute vor 100 Jahren, im Jahr 1921, ganz genau am 1. April, wurde eine sehr große Reform der Wasserstraßen vorgenommen. Damals ging die Kompetenz für die Reichswasserstraßen von den Ländern auf das Reich über. Seitdem sind die Wasserstraßen Reichswasserstraßen bzw., in der Rechtsnachfolge durch die Bundesrepublik Deutschland, Bundeswasserstraßen.

Übrigens haben sich in der damaligen Zeit die schlauen Hamburger rechtlich garantieren lassen, dass die Elbe immer so tief gehalten wird, dass die größten Schiffe Hamburg erreichen können – eine Entscheidung, die in meiner Heimatregion bis heute noch ihre Folgen zeitigt.

Wir stehen mit dem heutigen Beschluss wieder vor einer sehr großen Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Derzeit schließen wir die politische Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ab. Wir haben dann aus 7 Direktionen 1 Generaldirektion gemacht, wir haben dann aus 39 Ämtern 17 Ämter gemacht und gehen davon aus, dass dann wesentlich schlanker, effektiver, schneller gearbeitet werden kann, entschieden werden kann und durch die Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort viel mehr geleistet werden kann. Es ist eine großartige Reform, die wir vor allem mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt haben. Ich darf mich herzlich bei den vielen Personalräten, insbesondere beim Bezirkspersonalrat, bedanken, aber auch bei den vielen Menschen, die mitgeholfen haben, diese Reform zu einem großen Erfolg werden zu lassen. Das letzte Amt wird demnächst umgewandelt; dann ist diese Reform politisch abgeschlossen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben aber mit dem heutigen Gesetz eine weitere große Reform vor. Bisher hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bei den Bundeswasserstraßen ausschließlich die Kompetenz für Güterverkehr und Logistik. Mit dem heutigen Beschluss wird sich das fundamental ändern. Künftig ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auch zuständig für alle touristischen Belange auf den Wasserstraßen, für die Fahrgastschifffahrt und eben auch für die Freizeitschifffahrt – von der Nutzung von Motorbooten und Segelschiffen durch Hobbyfahrer bis hin zum muskelbetriebenen Wassersport. Das ist eine große Veränderung des Aufgabenspektrums. Gerade in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg freut man sich auf diese große reformerische Veränderung, weil die Wasserstraßen dort, die ausschließlich touristischen Zwecken dienen, dann von uns als Bund ganz anders behandelt werden können, als das derzeit der Fall ist.

Neben dieser Reform wandeln wir die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auch in eine Umweltbehörde um. Denn in Zukunft wird die Behörde nicht nur für die Fahrrinne selber, sondern auch für die Gewässerrandstreifen und für die Nebengewässer zuständig sein und kann dort zum Beispiel Renaturierungsmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchführen. Sie kann dort mit Dritten gemeinsam Anlagen entwickeln, zum Beispiel für den Tourismus. Und sie wird zuständig für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – eine Zuständigkeit, die bisher sehr auf Bund und Länder verteilt war, mit häufig schwierigen Abgrenzungsfragen: Wer ist jetzt eigentlich zuständig? Wer macht was? Wer muss was genehmigen? Wer darf was beantragen? Wer soll was bezahlen? In Zukunft ist das klar geregelt: Das macht der Bund. Und der Bund wird mit seiner WSV auch dafür sorgen, dass das zu einem Erfolg wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Neben diesen Punkten werden wir auch zuständig für die Umsetzung des Bundesprogramms „Blaues Band“. Ich darf mich sehr bei der Kollegin aus dem Umweltministerium bedanken: Liebe Rita Schwarzelühr-Sutter, wir haben das hervorragend zusammen hinbekommen. Wir sind beide gemeinsam zuständig dafür und haben uns darauf verständigt, es gemeinsam weiterzuführen. Aber die Umsetzung übernimmt jetzt die WSV, damit das in einer Hand liegt. Die Renaturierung von Flüssen, die wir nicht mehr brauchen für Güterverkehr und Logistik, die wir nicht mehr brauchen für die Freizeitschifffahrt, die wir aber ökologisch umgestalten können, das übernehmen wir in Zukunft ebenfalls. Dieses Programm nennt sich „Blaues Band Deutschland“.

Also: Es ist eine große Aufgabenreform, die Sie heute beschließen. Ich bin sehr froh, dass wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vorlegen können. Ich würde sagen – ich mache da aus meinem Herzen keine Mördergrube –, es ist einer der besten Gesetzentwürfe in dieser Legislaturperiode, die ich diesem Parlament vorlegen kann. Ich kann Sie nur von Herzen bitten – ebenso den Bundesrat –: Stimmen Sie dem zu! Sie tun ein gutes Werk für die Wasserstraßen in Deutschland.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)