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Dr. Jan-Marco Luczak: Wir brauchen mehr Wohnungsbau in unserem Land

Rede zur Mietpreisbremse

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Lay, man merkt bei Ihrem Antrag wieder einmal, dass Die Linke ganz offensichtlich immer noch im Gestern lebt.

(Widerspruch bei der LINKEN)

Hätten Sie sich nämlich den Koalitionsvertrag einmal genau angeschaut, dann hätten Sie festgestellt, dass wir dort sehr viele, sehr gute und sehr richtige Punkte vereinbart haben, um Mieter besser zu schützen und nachhaltig gegen steigende Mieten vorzugehen. Insofern ist Ihr Antrag hier schon einmal überholt.

(Widerspruch bei der LINKEN)

Was es noch schlimmer macht, ist, dass er auch in der Sache grundverkehrt ist. Das liegt daran, dass Sie immer noch an Ihrem klassenkämpferischen Denken festhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Sie zeichnen hier wieder das Bild des bösen, des renditegierigen Kapitalistenvermieters, der arme und schwache Mieter ausbeutet. Sie sähen mit Ihrem Antrag Zwietracht zwischen Vermietern und Mietern,

(Pascal Meiser [DIE LINKE]: Das sagt der Lobbyist Nummer eins hier!)

wenn Sie zum Beispiel schreiben, dass ein Großteil der Vermieter sich nicht an die Mietpreisbremse hält und das Gesetz bricht. Das alles geht völlig an der Realität vorbei. Zwei Drittel der Wohnungen in unserem Land werden von privaten Kleinvermietern gestellt. Das sind nicht die großen Gesellschaften, nicht die Heuschrecken, sondern das ist der Handwerker, der Mitte 50 ist und lange gespart hat, um sich als Altersvorsorge eine kleine Wohnung zuzulegen, und diese meistens immer noch abbezahlt. Diese Menschen nehmen Rücksicht auf ihre Mieter, haben in aller Regel ein sehr gutes Verhältnis zu ihren Mietern und halten sich auch an das Gesetz. Deswegen finde ich es unverschämt, wenn Sie diese Menschen mit Ihrem Antrag hier diskreditieren wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Pascal Meiser [DIE LINKE]: Unglaublich!)

Das verquere Bild, das Sie von Vermietern in unserem Land haben, führt dann leider auch zu völlig verqueren und abstrusen Forderungen. Nehmen wir einmal das umfassende Auskunftsrecht, das Sie hier fordern. Nach Ihren Vorstellungen muss ein Vermieter gleich am Anfang detaillierte Informationen geben, wie sich die Miete genau zusammensetzt. Sie wollen, so schreiben Sie, ein „Recht auf Belegeinsicht“ verankern, das sogar schon vor Beginn des Vertragsverhältnisses gelten soll. Ich muss also im Prinzip einem Fremden, mit dem ich noch in gar keiner vertraglichen Beziehung stehe, meine Kontoauszüge zeigen. Es fehlt eigentlich nur noch, dass Sie den potenziellen Mietern auch das Recht geben wollen, die Wohnung des Vermieters zu durchsuchen und das, wenn er das nicht freiwillig macht, am besten auch noch mithilfe der Polizei durchzusetzen. Das ist wunderbar geeignet, um gleich am Anfang ein harmonisches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter herzustellen. Das, meine Damen und Herren von den Linken, werden wir so nicht mitmachen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie merken also: Die Linke argumentiert hier wieder einmal völlig an der Realität vorbei. Der Antrag wird deshalb zum Scheitern verurteilt sein; das kann ich hier schon prophezeien. Der einzige Punkt, bei dem Sie recht haben – da ist natürlich schon etwas dran –, ist folgender: Wir müssen an dieser Stelle mehr Transparenz schaffen. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag – Sie hätten ihn ja nur einmal lesen müssen – für die Konstellationen, wo sich ein Vermieter mit dem Argument, dass die Vormiete höher gewesen ist, auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse beruft, festgelegt, dass es dann richtig ist, dass er Auskunft geben muss, wie hoch die Vormiete war. Das ist keine Überforderung des Vermieters. Das ist letztlich etwas, was leicht und auch unbürokratisch möglich ist. Insofern werden wir das auch so machen.

Was wir aber nicht machen werden, ist – auch das fordern Sie –, die Rügepflicht abzuschaffen. Mit uns wird es auch keinen Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete ab dem Mietbeginn geben. Man muss es noch einmal betonen: Es geht hier um private Kleinvermieter. Die haben keine Rechtsabteilung im Hintergrund, die bis auf Euro und Cent errechnen kann, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete genau ist. In diesen Konstellationen ist es tatsächlich notwendig, die Möglichkeit der Rüge zu haben, um den Vermieter darauf hinzuweisen, dass da möglicherweise noch einmal nachgerechnet werden muss.

Was Sie wollen, nämlich die Rügepflicht abzuschaffen und einen Rückzahlungsanspruch einzuführen, möglicherweise auch noch rückwirkend für drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses, ist eine einseitige Verlagerung des Risikos auf den Vermieter mit der Folge, dass ihn erhebliche Rückforderungsansprüche in wirtschaftliche Bedrängnis bringen können. Deswegen werden wir da nicht mitgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sehen natürlich, dass es für Mieter an der einen oder anderen Stelle nicht einfach ist, festzustellen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, und dass sie sich, wenn sie Zweifel an der Miethöhe haben, fragen, ob sie qualifiziert rügen müssen, ob sie Tatsachen vortragen müssen. Diese Hürde wollen wir senken. Wir wollen, dass zukünftig eine einfache Rüge ausreicht. Es soll kein pauschales Bestreiten möglich sein, auch keine Beweislastumkehr; aber wir wollen es Mietern leichter machen, sich gegen überhöhte Mieten zu wehren. Deswegen werden wir im Gesetz klarstellen, dass es für die Rügepflicht keine überspannten Anforderungen gibt.

An dieser Stelle möchte ich mit einem aufräumen, was Sie, Frau Lay, wider besseres Wissen gesagt haben, nämlich dass es keine Sanktionen gegenüber Vermietern geben würde. Das ist einfach nicht richtig. Der unredliche Vermieter, der bewusst eine falsche Vormiete angibt, der bewusst darüber täuscht, dass die Wohnung modernisiert worden ist, begeht Betrug; das ist glasklar. Und jetzt sagen Sie nicht, dass es dann keine Sanktionen gibt. Selbstverständlich gibt es Sanktionen. Die schärfste Sanktion, die wir als Staat anwenden können, ist das Strafrecht.

(Caren Lay [DIE LINKE]: Sie wissen doch, dass das überhaupt nicht zur Anwendung kommt!)

Ein solches Vorgehen ist strafbar. Hören Sie auf mit diesen falschen Behauptungen! Hören Sie auf, Stimmung gegen die Vermieter zu machen! Es ist einfach unredlich, wie Sie hier argumentieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie kommen auch wieder mit dem Argument, man müsse die Ausnahmen von der Mietpreisbremse abschaffen, nach dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“. In jedem Antrag fordern Sie das, und zu jedem Antrag müssen wir erwidern: Jede dieser Ausnahmen ist wohlerwogen und in der Sache richtig. Das gilt für die Ausnahme einer höheren Vormiete; das ist eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, weil wir hier Bestandsschutz gewährleisten müssen. Das gilt auch für die Ausnahme der umfassenden Modernisierung; denn wir wollen, dass Wohnungen energetisch saniert werden, dass Wohnungen altersgerecht umgebaut werden, weil wir in einer älter werdenden Gesellschaft leben. Im Jahr 2030 werden 6 Millionen Menschen in unserem Land über 80 Jahre alt sein. Die brauchen sanierte, altersgerecht umgebaute Wohnungen, weil sie ansonsten ihr Bad nicht mehr benutzen können oder, wenn es keinen Fahrstuhl gibt, nicht mehr in ihre Wohnungen kommen. Die Ausnahmen von der Mietpreisbremse sind wohlerwogen und berechtigt für die Erreichung gesamtgesellschaftlicher Ziele wie Klimaschutz und altersgerechten Umbau. Deshalb werden wir diese Ausnahmen auch beibehalten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unterm Strich bleibt die Diskussion über die Mietpreisbremse. Wir werden sie deshalb auch evaluieren und uns genau anschauen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Wir müssen die Ursachen bekämpfen und dürfen nicht nur an den Symptomen herumdoktern.

(Beifall des Abg. Daniel Föst [FDP])

Ich habe vor einigen Wochen von einem Fall in Berlin gehört, bei dem sich auf eine Wohnung 1 400 Menschen beworben haben. Sie können die Mietpreisbremse noch so sehr verschärfen: Am Ende gehen 1 399 Menschen nach Hause, ohne eine Wohnung zu haben; da nützt die Mietpreisbremse überhaupt nichts. Die Mietpreisbremse löst das Problem nicht, weil Sie damit nicht die Ursache angehen.

Was wir brauchen, ist mehr Wohnungsbau in unserem Land. Deswegen haben wir eine Wohnungsbauoffensive im Koalitionsvertrag verankert. Wir wollen in den nächsten vier Jahren 1,5 Millionen Wohnungen bauen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Das gehen wir an, indem wir 2 Milliarden Euro in die soziale Wohnraumförderung stecken, indem wir eine Sonder-AfA für den freifinanzierten Wohnungsbau einführen, indem wir Bauland mobilisieren und indem wir überflüssige Vorschriften abschaffen, die das Bauen teuer machen. Nur so werden wir das Problem steigender Mieten nachhaltig bekämpfen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Sie sind auf dem Holzweg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: So sieht es aus! Die Länder müssen liefern!)

Es steht noch viel mehr im Koalitionsvertrag; dazu wird mein Kollege Alexander Hoffmann etwas sagen. Ich will am Ende noch einen Punkt aufgreifen. Ich bin mir nicht so sicher, ob Sie die Mietpreisbremse überhaupt wollen. Wenn ich mir Ihren Antrag so anschaue, fordern Sie darin unter anderem, die zulässige Höchstmiete zukünftig festzusetzen.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Kommunismus ist das!)

Das ist im Kern die Abschaffung der Mietpreisbremse zugunsten eines staatlich regulierten Mietwohnungsmarktes. Das ist Sozialismus, und das ist schlecht.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Der Kalte Krieg!)

Die Menschen haben bis 1989 gemerkt, wohin das führt. Das wird es mit uns niemals geben, meine Damen und Herren.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)