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Björn Simon: Entscheidend sind gleiche Mautsätze auf Autobahnen und Bundesstraßen

Rede zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hier und heute wird Erfolgsgeschichte fortgeschrieben. Vor über zehn Jahren hat die Bundesregierung die Lkw-Maut eingeführt. Seitdem wird Schritt für Schritt dafür gesorgt, dass nicht mehr die Steuerzahler und damit die Bürgerinnen und Bürger an sich, sondern mit den Lkw die hauptsächlichen Nutzer den Ausbau und den Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur finanzieren. Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie moderne Verkehrspolitik funktioniert und wie wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer weiterentwickeln und an die verkehrspolitischen Herausforderungen unserer Zeit anpassen.

Allein im Jahr 2017 brachte die Lkw-Maut – wir haben es schon gehört – rund 4,7 Milliarden Euro ein, die, liebe FDP, zweckgebunden in den Erhalt und Bau der Bundesfernstraßen fließen. Das ist der größte Einnahmeposten für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, die nicht weniger als die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand in unserem Land ist.

Entscheidend für den Erfolg des Gesetzes sind gleiche Mautsätze auf Autobahnen und Bundesstraßen, die wir hier durchsetzen, um Ausweichverkehre zu vermeiden. Das ist gerade für den ländlichen Raum von immenser Bedeutung. Wir führen drei Gewichtsklassen ein – zwischen 7,5 und 12 Tonnen, von 12 bis 18 Tonnen und ab 18 Tonnen –, weil ein 40-Tonner die Straßenbeläge nun mal deutlich stärker belastet als ein 10-Tonner. Damit senden wir ein wichtiges Signal an unsere Handwerksbetriebe, weil die zumeist mit 3,5- bis 7,5-Tonnern unterwegs sind. Das führt im Gegensatz zu den bisherigen Achsklassen zu mehr Gerechtigkeit nach dem Verursacherprinzip.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zusätzlich fließen Berechnungen zu Luftverschmutzung und Lärmbelastung mit ein.

Eine weitere gute Nachricht: In dem vorliegenden Entwurf klammern wir land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von der Mautpflicht aus – wir haben es schon mehrfach gehört –, und das ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese Lösung ist nicht nur praxisgerecht, sie ist auch vor Ort umsetzbar, und damit zielen wir genau in die vom Bundesrat geforderte Richtung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist und gerade in die Debatte rund um alternative Antriebe passt: Elektrisch betriebene Lkw werden komplett von der Maut befreit.

Zusätzlich haben wir den Erdgasantrieb mit in die Debatte aufgenommen – eine zukunftsträchtige Technologie, auch und vor allem beim Lastverkehr, bei der wir über größere Reichweiten sprechen als bei der Elektromobilität. Gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium konnten wir vereinbaren, erdgasbetriebenen Verkehr auf zwei Jahre befristet komplett von der Mautpflicht zu befreien. Hiermit schaffen wir Anreize, verstärkt diese umweltfreundliche Technologie zu nutzen, und natürlich auch den Folgeanreiz, das noch sehr weitmaschige Netz von Erdgastankstellen stark auszubauen. Die Zukunftsfähigkeit des Erdgasantriebs wollen wir nach den zwei Jahren sichern, indem wir anschließend reduzierte Mautsätze berechnen.

Was die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte ausmacht, ist nicht nur die geplante Umsetzung der aktualisierten Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens für die Jahre von 2018 bis 2022, ist nicht nur das Fortschreiben der Nutzerfinanzierung, die auch weiterhin den größten Einnahmeposten für die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung darstellen wird; es ist vielmehr die Tatsache, dass wir die Lkw-Maut durch Aspekte wie die Befreiung für elektrisch oder durch Erdgas angetriebene Lkw an die aktuellen verkehrspolitischen Herausforderungen anpassen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mein Dank gilt allen Beteiligten für die hervorragende Arbeit sowohl am Entwurf als auch an den noch eingebrachten Verbesserungen. Danke auch den Kolleginnen und Kollegen für die wirklich sachorientierte Diskussion im Verkehrsausschuss! Der vorliegende Gesetzentwurf mit den eingebrachten Änderungen verdient umfängliche Unterstützung, und darum bitte ich Sie.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)