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Bernhard Loos: Wir schaffen einen Dreiklang aus Transparenz und damit Akzeptanz

Rede zum Geologiedatengesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute ein Gesetz, dessen große Bedeutung sich für viele erst auf den zweiten Blick erschließt. Nur wenn die Beschaffenheit des geologischen Untergrunds in Deutschland bekannt ist, kann ein geeigneter Standort für ein atomares Endlager mit bestmöglicher Sicherheit gefunden werden. Damit aber die BGE schon im Herbst den ersten Schritt gehen kann und bestimmte Regionen Deutschlands ausschließen kann, brauchen wir das Geologiedatengesetz jetzt rasch.

Ich sage es gleich zu Beginn – ich hoffe, dass die Bundesländer dies auch so sehen –: Wir im Deutschen Bundestag sind uns dieser zeitlichen Verantwortung bewusst. Wir haben daher das Geologiedatengesetz trotz Coronakrise

(Dr. Marcel Klinge [FDP]: Sie hatten drei Jahre für den Entwurf Zeit! Ich bitte Sie! Das mit der Coronakrise in Verbindung zu bringen, ist ja lächerlich!)

unter Berücksichtigung einiger Änderungswünsche aus den Ländern zur zweiten und dritten Lesung gebracht. Wir erwarten aber auch, dass die Länder Wünschen des Bundestages, die zu mehr Rechtssicherheit führen, zustimmen werden. Eine Verweigerung würde dazu führen, dass der ganze Fahrplan zur Endlagersuche schwieriger würde. Das kann niemand wollen.

Insbesondere für die Veröffentlichung von Daten aus kommerziellen Erkundungen musste daher eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Daten und Geschäftsgeheimnisse gegen den Willen der Eigentümer öffentlich zu machen, ohne dass die Unternehmen zumindest die Möglichkeit eines effektiven Rechtsweges im Sinne eines Eilrechtsschutzverfahrens nach § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung haben, verstieße aus unserer Sicht gegen das Grundgesetz.

Auch können nicht die Unternehmen das Risiko tragen, dass Gerichte überlastet sind und keine Eilentscheidung rechtzeitig getroffen wurde. Daher haben wir jetzt in § 34 Absatz 3 des Gesetzentwurfs festgelegt, dass den Unternehmen nach einer Anhörung sechs Wochen vor der öffentlichen Bereitstellung der Daten die Entscheidung mitzuteilen und zu begründen ist. Damit besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Eilrechtsschutzverfahrens nach § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung.

Zudem wird im neuen § 35 Absatz 2 des Gesetzentwurfs festgelegt, dass gerichtsstrittige Daten nach Ablauf der sechswöchigen Frist, sollte noch keine Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren vorliegen, vom Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz in dem nach Absatz 3 und 5 neu einzurichtenden geschützten Datenraum einzustellen sind. Damit werden Eigentumsschutz und Transparenzinteresse effektiv ausgeglichen. Erst damit ist das Geologiedatengesetz aus unserer Sicht verfassungssicher. Diese Notwendigkeit hat auch die Anhörung am 9. März gezeigt. Dies kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute, nicht nur einzelnen Bereichen, wie dies bei der Tiefen-Ausnahmeregelung der Fall gewesen wäre.

Insofern kann ich einige überraschende Überlegungen der Grünen im Bundesrat nicht nachvollziehen, bestimmte Unternehmen im Bereich zwischen über 100 Metern bzw. unter 1 500 Metern zu privilegieren. Dies widerspricht jeder Form von Transparenz, auf die Sie doch so großen Wert legen.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

Durch die in § 2 Absatz 5 des Gesetzentwurfs vorgesehene Länderöffnungsklausel für eine Bagatellgrenze wird der Bauwirtschaft Rechnung getragen, wie auch den unterschiedlichen Bedürfnissen von Stadtstaaten und Flächenländern.

Weiter haben wir als Koalition zusätzliche Verbesserungen integriert: die Übernahme der Kosten in Höhe von 350 000 Euro für jedes Land für die Digitalisierung im Wege einer Entschließung, die Festschreibung der Evaluierung nach vier Jahren im Gesetzestext und die Beiziehung von fünf externen beauftragten wissenschaftlichen Sachverständigen für die Arbeit des Nationalen Begleitgremiums.

Ich möchte noch ein Wort zu den Vorstellungen der Opposition sagen. Die Forderungen der Grünen, nach fünf Jahren alle Daten zu veröffentlichen, eine vorherige Anhörung des Unternehmens ins Ermessen zu stellen und keinen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, gehen aus unserer Sicht in die Richtung einer unangemessenen Enteignung. Geschäftsgeheimnisse durch eine Definition zu schützen, geht an der Realität vorbei; denn was öffentlich ist, wird natürlich auch genutzt.

Die FDP-Überlegungen gehen uns in die andere Richtung viel zu weit, wobei man von ihr überhaupt sehr wenig gehört hat. Transparenz ist wichtig für die öffentliche Akzeptanz.

(Dr. Marcel Klinge [FDP]: Waren Sie gestern im Wirtschaftsausschuss?)

Bei der AfD macht man sich nicht mal die Mühe – so ist mein Eindruck –, sich konkret inhaltlich mit dem Gesetz zu beschäftigen, sondern sie wollte die Bundesregierung in einem ursprünglichen Entschließungsantrag einfach auffordern, „potenziell verfassungswidrige Bestandteile“ zu entfernen. Welchen Paragrafen wollen Sie konkret wie geändert haben? Das hätte mich natürlich interessiert.

Wir schaffen heute einen Dreiklang aus Transparenz und damit Akzeptanz, aus öffentlicher Geologiedatenerfassung und damit moderner Rohstoffnutzung sowie aus Rechtssicherheit und Eigentum.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)