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Andreas G. Lämmel: Dieses Gesetz zeigt, dass in der Coronapandemie auch etwas Positives für die Zukunft liegen kann

Rede zum Planungssicherstellungsgesetz

Das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie ist ein gutes Gesetz. Das automatische Auslaufen des Gesetzes ist ein Modell, um das Dickicht der deutschen Gesetzgebung etwas zu lichten. Es kann als ein Vorbild für die weitere Gesetzgebung des Deutschen Bundestages gelten.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen haben die Länder, aber auch die Kommunen aktuell Probleme bei Durchführung von Genehmigungsverfahren.

Das bekannteste Beispiel hierfür ist der geplante öffentliche Erörterungstermin zum Bau einer Tesla-Fabrik in Brandenburg am 18. März dieses Jahres. Das Tesla-Projekt ist nur eines von vielen Bauvorhaben in Deutschland, die wegen Corona ins Stocken geraten sind.

Generell sind vor allem Großvorhaben betroffen, die in aufwendigen Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden müssen. Der Bearbeitungsstau von heute ist die Auftragslücke in der Bauwirtschaft von morgen. Um die Kontinuität der Antragsbearbeitung ohne Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sichern, sollen die Möglichkeiten des Internets und anderer Formen der elektronischen Kommunikation zur Verfügung stehen, genutzt werden.

Mit diesem Gesetz wird auf die veränderte Lage in Zeiten von Corona reagiert. Nach einer Evaluierung sollen die Maßnahmen auch nach der Pandemie möglicherweise weiter gelten.

Aber die Veröffentlichung im Internet bringt auch neue Probleme mit sich. Die Verwendung sensibler Daten von Unternehmen, die Datensicherheit und ein weltweiter Zugriff auf Planungsunterlagen sind zu beachtende Punkte. Ein Unternehmen hat einen Anspruch darauf, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt veröffentlicht werden. Dazu haben wir im Gesetz einen Passus eingebaut, der es dem Unternehmen erlaubt, einer Veröffentlichung im Internet zu widersprechen, wenn es die Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wichtiger Sicherheitsbelange befürchtet. Widerspricht das Unternehmen der Veröffentlichung im Internet, hat die Behörde das Verfahren bis zu einer Auslegung auszusetzen. Das war uns als Union besonders wichtig. Der Know-how-Schutz der Unternehmen sowie die Verhinderung von Spionage der Wettbewerber ermöglichen den Schutz des deutschen Wirtschaftsstandorts.

Gleichzeitig eröffnet sich die Chance, für eine bürgerfreundliche Digitalisierung der Verwaltung wichtige Erfahrungen zu sammeln. Ein weiterer Vorteil durch die Nutzung des Internets in Genehmigungsverfahren ist eine barrierefreie Kommunikation.

Dieses Gesetz zeigt, dass in der Coronapandemie auch etwas Positives für die Zukunft liegen kann. Mit dem Gesetzeswerk besteht nun ein leichterer Zugang für Bürger zu Informationen, aber auch eine Unterstützung für Unternehmen in Genehmigungsprozessen mit öffentlichen Verwaltungen.