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Alois Rainer: Zielrichtung dieser Novelle ist es, insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu stärken

Rede zum Bußgeld-Katalog der StVO-Novelle

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Straßenverkehrs-Ordnung ist, wie der Name schon sagt, kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Der Bundesverkehrsminister macht hier einen Vorschlag, den das Kabinett zur Kenntnis nimmt, und dann entscheidet der Bundesrat, also die Länder. So sieht es das Straßenverkehrsgesetz vor. Der Deutsche Bundestag ist an diesem Prozess nicht beteiligt – und war es auch nicht. Ihre Kritik an der StVO-Novelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, greift deshalb im Deutschen Bundestag ein Stück weit ins Leere. Aber nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir über dieses Thema diskutieren; denn wir alle, denke ich, haben viele Zuschriften dazu bekommen.

Von meinen Vorrednern ist schon einiges zum Inhalt der StVO gesagt worden. Auch ich teile die Zielrichtung dieser Novelle, insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu stärken. Das Radfahren wird mit den neuen Regeln sicherer und attraktiver gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es gilt nun ein klarer Mindestabstand für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern, Lkw dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, auf Schutzstreifen für den Radfahrer gilt jetzt ein generelles Halteverbot, und analog zu den Tempo-30-Zonen können nun auch Fahrradzonen eingerichtet werden. Außerdem werden Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge geschaffen, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Dies sind nur ein paar Änderungen dieser StVO-Novelle. Und das sind gute Änderungen!

Gut finde ich auch, dass das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben wird. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass gerade diese Erhöhung im Antrag der AfD explizit kritisiert wird. Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, der muss mit einem hohen und saftigen Bußgeld rechnen, meine Damen und Herren. Das geht gar nicht!

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber natürlich gibt es auch Änderungen, die aus meiner Sicht und auch aus Sicht unserer Fraktion durchaus diskussionswürdig sind. Ich meine insbesondere die Neuregelungen bei den Geschwindigkeitsverstößen. Klar ist: Wer zu schnell fährt und damit andere gefährdet, der muss und soll auch bestraft werden. Aber, meine Damen und Herren, muss es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts gleich ein Fahrverbot geben?

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Vor allem bleibt die Strafe über die Spanne von 21 km/h bis 50 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung die gleiche. Man bekommt also auch, wenn man um 50 km/h zu schnell ist, einen Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Die Kollegin Lühmann hatte gerade durch die Blume angekündigt, ja, man könne darüber diskutieren; eventuell könne man das Bußgeld und die Zahl der Punkte erhöhen. Ich freue mich, dass hier schon eine kleine Bewegung zu erkennen ist. Meine Damen und Herren, man darf nicht vergessen, dass bisher bei einem einmaligen Verstoß erst bei 31 km/h zu schnell der Führerschein entzogen wurde. Dies war aus meiner Sicht auch ausreichend. Wie gesagt: Es ist diskussionswürdig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Oliver Luksic [FDP] – Zuruf von der SPD: Schwacher Applaus!)

Meine Damen und Herren, diese Neuregelung hat aber nicht der Bundesverkehrsminister in die StVO-Novelle geschrieben, auch waren das nicht die CDU/CSU-Fraktion oder dieses Hohe Haus, nein, das waren die Bundesländer. Die Bundesländer haben der Novelle am 14. Februar im Bundesrat zugestimmt. Ich gestehe: auch mein eigenes Bundesland. Wir müssen daran arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass wir unsere Leute dazu bringen, uns in diesem Punkt zu unterstützen.

Es geht um eine von 40 Maßgaben. Nicht alle Maßgaben waren schlecht, das wissen wir. Bei vielen Maßgaben ist in meinen Augen das höhere Bußgeld zu vertreten – keine Frage. Ein höheres Bußgeld kann man bei vielen Vergehen vertreten, aber ein Führerscheinentzug ist schon ein großes Problem für denjenigen, den es erwischt hat.

Natürlich teile ich die Meinung: Man darf innerorts nicht zu schnell fahren – keine Frage –, auch außerorts muss man aufpassen. Wenn man auf der Autobahn in einer Baustelle eine zu hohe Geschwindigkeit hat, muss das geahndet werden. Es gibt zu viele schwere Unfälle. Das ist überhaupt kein Thema.

Ich finde es gut, dass sich die Länder auf Initiative unseres Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer nochmals damit befassen; zumindest haben wir erste Signale gehört. Ich freue mich, dass hier eine neue Diskussionsrunde aufgemacht wird. Wir unterstützen unseren Minister in dieser Sache natürlich so gut es geht.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Oliver Luksic [FDP])