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(Quelle: Foto: lucas wesney | Unsplash)

Unterstützung für die Reisebranche

Freiwillige Gutscheinlösung hilft Veranstaltern und Kunden

Neben der Gastronomie wurde die Tourismus-Branche wohl am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen. Mit einer freiwilligen Gutscheinlösung, die der Bundestag beschlossen hat, sollen sowohl Reiseveranstalter als auch Kunden zu ihrem Recht kommen.

Das Geschäft mit Reisen – vor allem ins Ausland – läuft nur sehr schleppend wieder an. Laut Statistischem Bundesamt gingen die Umsätze in der Reisebranche im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um rund 23 Prozent zurück. Vor allem kleinen und mittelgroßen Reisebüros und -veranstaltern droht jetzt das wirtschaftliche Aus. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht“ werden die Folgen abgemildert. 

Dramatische Sonderfaktoren 

Das Gesetz sieht vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden für vor dem 8. März 2020 gebuchte Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie ausfielen, statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese Gutscheine sind über die bisherige Versicherung abgedeckt und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert abgesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, falls ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, bekommt der Kunde das Geld ausgezahlt.

Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, betonte, dass im Zuge der Pandemie eine ganze Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht worden seien – aber „in der Reisewirtschaft haben wir es mit so dramatischen Sonderfaktoren zu tun, dass wir zusätzlich individuelle Lösungen brauchen, um der Branche zu helfen“. Das neue Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass über Jahrzehnte gewachsene Wirtschaftsstrukturen nicht im Rahmen der Corona-Krise zusammenbrechen.

Staatliche Absicherung

Frei mahnte: „Wir haben es hier mit einer extremen Situation zu tun, auf die wir eine passgenaue Antwort finden mussten.“ Die Gutscheine seien durch die staatliche Absicherung attraktiv gemacht worden – die Kunden könnten sie also guten Gewissens annehmen. 

Der Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, Sebastian Steineke, wies darauf hin, dass mit dem Gesetz der „erste Baustein“ geliefert werde, um der Reisebranche zu helfen. Er betonte, dass ein ganz wesentlicher Faktor die Tatsache gewesen sei, dass „es keine Zwangsgutscheine gibt – somit tragen wir diese Regelung nicht auf dem Rücken der Verbraucher aus“.