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Friedrich Merz und Alexander Dobrindt vor der Fraktionssitzung der CDU/CSU

Union zufrieden mit Kompromiss zum Bürgergeld

  • Sanktionsmechanismus für Hartz-IV-Empfänger bleibt
  • Balance zwischen Fördern und Fordern stimmt 
  • Zustimmung im Vermittlungsausschuss möglich

Die Unionsfraktion ist zufrieden mit dem Kompromiss zum sogenannten Bürgergeld, das ab 1. Januar Hartz IV ersetzen soll. Fraktionschef Friedrich Merz sagte, der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen sei abgewendet. Die Leistungen für Langzeitarbeitslose seien nach wie vor an die klare Mitwirkung der Empfänger geknüpft. Fraktionsvize Hermann Gröhe und der sozialpolitische Sprecher Stephan Stracke betonten, dass es beim Prinzip des Förderns und Forderns bleibt.

Überraschend schnell hatten Union und Ampel-Koalition einen Kompromiss erzielt, über den der Vermittlungsausschuss am Mittwoch abstimmt. Auf dieser Basis könne die Unionsseite zustimmen, erklärte Merz. Kernpunkt der Einigung ist die Regelung, dass gegen Langzeitarbeitslose, die eine Mitwirkung mit der Arbeitsagentur verweigern, vom ersten Tag an Sanktionen verhängt werden können. Auch das Schonvermögen und die Karenzzeit, in der die finanziellen und Wohnverhältnisse nicht überprüft werden, werden halbiert. 

„Das Gesetz wird nach wie vor den Namen Bürgergeld tragen, aber es wird nicht mehr dem Inhalt nach das Bürgergeld sein, das die Koalition ursprünglich geplant hatte“, sagte Merz. Auch werde nicht der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen geebnet, denn die Gewährung der steuerfinanzierten Leistung sei an klare Bedingungen geknüpft. 

„Der von der Ampel gewünschte Systemwechsel findet nicht statt“, betonte Hermann Gröhe. Die Balance zwischen Fördern und Fordern stimme. „Wir setzen die notwendigen Anreize“, damit Menschen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, unterstrich Stracke. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte: „Wir haben schwere Systemfehler im Hartz-IV-Update beseitigen können.“

Schuldenbremse wird nur auf dem Papier eingehalten

Vorausgesetzt die Einigung im Vermittlungsausschuss kommt wie geplant zustande, kann auch der Bundestag am Freitag zustimmen. Im Mittelpunkt des Plenums stehen in dieser Woche allerdings die Haushaltsberatungen 2023. In diesem Zusammenhang sprach Merz von einer „dramatischen Verfassung der Staatsfinanzen“. 

Der Haushalt 2023 umfasst Ausgaben in Höhe von 476,3 Milliarden Euro und eine Nettoneuverschuldung von fast 50 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes wird aber nur auf dem Papier eingehalten. Denn daneben existieren Schattenhaushalte in einer dreistelligen Milliardenhöhe. 

Am Ende des Jahres 2022 beträgt der Schuldenberg des Bundes 500 Milliarden Euro. Um das unfassbare Volumen zu illustrieren, stellte Merz heraus, dass es genauso hoch ist wie die Gesamtverschuldung von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen in den Jahren von der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung, also von 1949 bis 1990.