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Tankred Schipanski: "Jede Schrankenregelung wird entschädigt"

Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle wollen wir das Urheberrecht in das digitale Zeitalter führen. Jede Urheberrechtsnovelle – wir erleben das ja auch in dieser Debatte – ist mit einer lauten Begleitmusik unterlegt. Seit Monaten sind wir selbstredend mit den Betroffenen im Dialog.

Im Urheberrecht – das hat Ansgar Heveling dargestellt – geht es um einen Interessenausgleich. Der vorliegende Kompromissvorschlag ist ein solcher Interessenausgleich, ein Ausgleich von Interessen von Nutzern, von Urhebern, also den Rechteinhabern, und den Plattformen. Nutzer bekommen Rechtssicherheit bei der Frage, wann und wie sie geschützte Inhalte nutzen und veröffentlichen dürfen. Bagatellausnahmen und das Pre-Flagging ermöglichen es, Uploads als legal zu kennzeichnen und die erlaubte Nutzung von geschützten Inhalten sicherzustellen. Autoren, Künstler, Kreative, Musiker, Journalisten und andere Urheber können ihr geistiges Eigentum wesentlich besser und einfacher schützen und ihr Recht durchsetzen; denn sie haben einen Anspruch auf faire Vergütung ihrer Leistung auch in der digitalen Welt. Die Plattformen werden als dritter Player in die Pflicht genommen und erhalten gleichzeitig selbst Rechtssicherheit. Sie müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute unfaire Geschäftsmodelle werden unterbunden.

Die Rahmenbedingungen für diese Reform kommen aus Brüssel. Nicht alle haben sich über diese Vorgaben aus Brüssel gefreut. Daher bin ich dankbar, dass die Bundesregierung seinerzeit, im Frühjahr 2019, eine Protokollerklärung zur Verabschiedung der Richtlinie abgegeben hat und klarstellt, dass wir insbesondere die Nutzerinteressen anerkennen und die Wirkung von Uploadfiltern verhindern wollen. Ich denke, von dieser Maxime wird auch die Entscheidung des EuGH zu der Urheberrechtsrichtlinie, die wir für Sommer erwarten, geprägt sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Anliegen, Uploadfilter komplett unnötig zu machen, konnten wir nicht vollständig umsetzen; ja, das ist so. Aber das ist doch kein gebrochenes Versprechen. Es ist uns gelungen, die Wirkung von Uploadfiltern weitgehend zu verhindern. Wir vermeiden mit diesem Gesetzentwurf das befürchtete Overblocking, also das Blockieren von legalen Inhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Joana Cotar [AfD]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Daher gehen die Vorwürfe mit Blick auf die Meinungsfreiheit und Ähnliches völlig fehl.

Ich kann nur uns gemeinsam raten, allen voran denen, die hier diese Begleitmusik machen, das ohne Kampfrhetorik zu tun. Worte wie „Beschränkung der Meinungsfreiheit“, „Enteignung der Rechteinhaber“ oder gar „das Leugnen von Nutzerinteressen im Netz“ tragen zu dieser Debatte nicht bei.

(Beifall des Abg. Florian Oßner [CDU/CSU])

Lassen Sie mich noch mal ausdrücklich feststellen: Jede Schrankenregelung wird entschädigt. Dies gilt auch für die mutmaßlich erlaubten Nutzungen, durch die wir insbesondere die Netzkultur erhalten werden.

Jeder Gesetzentwurf erfährt Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren, so auch dieser; davon bin ich überzeugt. Insofern freue ich mich auf die bevorstehenden Beratungen, die wir selbstverständlich, Frau Kollegin Sitte und Frau Kollegin Rößner, auch mit der Opposition intensiv führen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)