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(Quelle: picture alliance)

Tabakwerbung wird stark eingeschränkt

Unionsfraktion: Gesundheits- und Jugendschutz vor Erlös

Die Unionsfraktion will Tabakwerbung weitgehend verbieten. In ihrer Fraktionssitzung verabschiedeten die Abgeordneten von CDU und CSU ein Positionspapier, das dem Gesundheits- und Jugendschutz Vorrang gibt vor kommerziellen Erwägungen. Auch die Werbung für Tabakerhitzer und E-Zigaretten soll in der Folge stark eingeschränkt werden.

Das Tabakwerbeverbot soll nach dem Willen der Unionsfraktion ab Januar 2021 gelten. Und zwar für folgende Bereiche:

  • Keine Zigarettenwerbung vor Kinofilmen, die für Jugendliche unter 18 freigegeben sind.
  • Außerhalb des Fachhandels dürfen zudem keine Tabakprodukte mehr verschenkt werden.
  • Ab Januar 2022 keine Tabakwerbung auf Außenflächen wie Litfasssäulen oder Bushaltestellen.
  • Werbeverbot Tabakerhitzer auf Außenflächen ab Januar 2023 und für E-Zigaretten ab Januar 2024.

WHO-Abkommen umsetzen

Mit dem Verbot der Tabakwerbung würde Deutschland das Rahmenabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eins zu eins umsetzen, welches der Bundestag Ende 2003 verabschiedet hat. Inzwischen haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dieses Verbot in Kraft gesetzt.  

CDU und CSU sind keine Verbotsparteien

In dem Positionspapier stellt die Unionsfraktion klar, dass CDU und CSU keine Verbotsparteien seien. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass Verbote und Einschränkungen dann möglich seien, wenn es um den Schutz der Gesundheit oder der Jugend gehe. „Schon der Konsum einer einzigen Zigarette ist schädlich“, heißt es in dem Papier. Kein anderes Produkt sei „bei bestimmungsmäßigem Gebrauch gleichermaßen gefährlich“.