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Stephan Pilsinger: "Leitliniengerechte Rauchentwöhnungsangebote müssen endlich zur Regelleistung werden"

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr gut an die Rede von Jens Spahn zum Bundeshaushalt 2020 hier im Plenum erinnern; das war im November 2019. Damals konnte der Gesundheitsminister mit Stolz verkünden, in den zurückliegenden 20 Monaten 20 Gesetze auf den Weg gebracht zu haben. Mit diesen Gesetzen konnten wir nicht nur den Alltag der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiter im Gesundheitswesen spürbar verbessern, wir haben damit auch unser Gesundheitssystem weiterentwickelt und an zahlreichen Stellen nachgebessert.

Heute, meine Damen und Herren, knapp 15 Monate später, ist diese Arbeit natürlich noch nicht abgeschlossen, im Gegenteil: Wenige Monate nach Verkündung dieses Zwischenziels hat uns die Coronapandemie mit voller Wucht getroffen und unser Land in eine der schwersten Gesundheitskrisen der Neuzeit gestürzt. Trotzdem haben sowohl die Bundesregierung als auch das Parlament in den vergangenen Monaten gezeigt: Wir sind auch unter den ungewohnten und herausfordernden Bedingungen der weltweiten Pandemie weiterhin voll arbeitsfähig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Herr Kollege Pilsinger, der Kollege Dahmen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Stephan Pilsinger (CDU/CSU):

Sehr gerne.

Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Herr Kollege Pilsinger. – Sie haben ja gerade die großartige Leistungsbilanz des Bundesgesundheitsministers in den vergangenen Monaten und Jahren gelobt. Sie hatten hier in einer Rede am 12. Oktober 2018, in der es um eine ähnlich komplexe Artikelgesetzgebung ging, angekündigt, dass es eine grundlegende Reform für die Notfallversorgung in Deutschland geben würde. Mich würde interessieren: Ist der vorliegende Gesetzentwurf diese angekündigte grundlegende Notfallreform, oder dürfen wir damit rechnen, dass der ja schon ausgearbeitete Referentenentwurf zu einem ähnlichen Thema noch eingebracht wird?

Stephan Pilsinger (CDU/CSU):

Herr Kollege Dahmen, mich freut, dass gerade die Frage aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen kommt. Ich muss Sie nämlich darauf hinweisen, dass die Länder die Notfallversorgung massiv eingedampft haben,

(Dr. Andrew Ullmann [FDP]: Wie in Bayern! – Florian Post [SPD]: So schaut es aus!)

und ich möchte darauf hinweisen, dass die Grünen in den meisten Landesregierungen vertreten sind. Also, wenn Sie das organisieren, dann machen wir das.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vor dem Hintergrund der Krise müssen wir deshalb jetzt dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem auch künftig Herausforderungen standhält. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung kommen wir diesem Ziel wieder einen Schritt näher, durch mehr Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung und bessere Leistungen für Versicherte. Vieles von dem, was wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln, wurde von meinen Vorrednern bereits angesprochen. Deshalb möchte ich mich nachfolgend gerne auf drei Punkte konzentrieren.

Der erste Punkt betrifft die Kinder- und Jugendhospizarbeit. Zur Stärkung der ambulanten Kinderhospizdienste muss für diesen Bereich künftig eine gesonderte Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Damit können wir den besonderen Belangen der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft noch besser gerecht werden. Aber das wird in der Summe nicht reichen.

Der Bundesverband Kinderhospiz hat ausgerechnet, dass allein die Arbeit der ambulanten Kinderhospizdienste mit 12 Millionen Euro jährlich unterfinanziert ist. Insofern begrüße ich zwar, dass wir mit dem GVWG die Aufmerksamkeit wieder auf dieses wichtige Thema lenken, ausreichend sind die Maßnahmen aber leider noch nicht. Hier gilt es, in der Zukunft auch finanziell nachzubessern; denn nur so können wir eine wirklich nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der nächste Punkt betrifft das Thema Übergewicht und Adipositas. Mit dem GVWG beauftragen wir den Gemeinsamen Bundesausschuss, dazu ein neu strukturiertes Behandlungsprogramm zu entwickeln. Grundsätzlich begrüße ich diesen Vorstoß. Für mich geht ein solches Disease-Management-Programm aber leider noch nicht weit genug. Denn wenn die Patienten erst einmal deutlich übergewichtig sind, ist es ja schon zu spät, also müssen wir eigentlich viel früher ansetzen. Der Fehl- und Überernährung der Bevölkerung kann flächendeckend nur durch eine Kombination aus leitliniengerechter Primärprävention und der gezielten Behandlung von Übergewicht und Adipositas begegnet werden. Die strukturellen Voraussetzungen für solche Behandlungskonzepte haben wir schon, sie müssen aber nun endlich zur GKV-Leistung werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zuletzt möchte ich noch auf ein Thema eingehen, das mir als Berichterstatter sehr wichtig ist, und zwar auf das Thema Rauchausstieg. Noch immer sterben allein in Deutschland jedes Jahr 127 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Trotzdem sind Arzneimittel zur Rauchentwöhnung weiterhin von der Versorgung durch die GKV ausgeschlossen. Das muss sich ändern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Leitliniengerechte Rauchentwöhnungsangebote müssen endlich zur Regelleistung werden. Nur so können wir auch die Menschen erreichen, die es aus eigener Kraft nicht schaffen, aus der Sucht auszusteigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb werde ich mich im Rahmen der anstehenden Debatten zum GVWG ausdrücklich dafür einsetzen, den Ausschluss der Kostenübernahme für eine Rauchentwöhnung aus dem SGB V zu streichen. In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratung zum Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Heike Baehrens [SPD])