
Partei und Fraktion - Aufgaben und Unterschiede
Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten in einem Parlament, die in der Regel ein- und derselben Partei angehören. Weil CDU und CSU nicht in Konkurrenz zueinander stehen, können sie eine Fraktionsgemeinschaft bilden.
Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Christlich-Soziale Union (CSU) sind politische Parteien. Die CSU ist nur in Bayern aktiv; die CDU in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns.
Wichtigste Aufgabe der Parteien ist die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes (Artikel 21 des Grundgesetzes: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit ...). Dazu veröffentlichen die Parteien Programme, in denen sie ihre politischen Ziele und Vorstellungen darstellen. Zu den allgemeinen Wahlen (Kommune, Land, Bund) stellen die Parteien Kandidaten auf, die im Parlament diese Ziele vertreten und durchsetzen.
Grundlage der politischen Arbeit der Fraktion sind die Grundsatzprogramme von CDU und CSU, das gemeinsame Regierungsprogramm, die Vereinbarung über die Fraktionsgemeinschaft (Fraktionsvertrag) zwischen CDU und CSU sowie die Arbeitsordnung der Fraktion.