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Koalitionsausschuss einigt sich auf weitere Hilfsmaßnahmen
(Quelle: picture alliance/ Eibner Pressefoto)

Neue Corona- Hilfen – mit Augenmaß

Koalitionsausschuss einigt sich auf weitere Hilfsmaßnahmen

Es war ein langes und hartes Ringen, doch zum Schluss einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Hilfspaket: Für Beschäftigte und Arbeitsuchende, Unternehmer und Schüler sollen die Folgen der Pandemie abgefedert werden. 

Angesichts des massiven wirtschaftlichen Einbruchs haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf ein weiteres milliardenschweres Programm geeinigt. „Klar ist, dass wir viel gegen die Corona-Krise tun müssen. Es war uns aber auch wichtig, dass es finanziell nicht aus dem Ruder läuft“, sagte der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus unmittelbar nach der Verhandlung. Ein fruchtbarer Streit gehöre zur Demokratie dazu: „Aber am Ende kriegen wir immer eine vernünftige Lösung hin.“ 

Den Koalitionspartnern ist bewusst, dass Menschen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren, zurzeit geringere Chancen auf eine neue Beschäftigung haben. Auch sind aufgrund der Pandemie viele Weiterbildungsmöglichkeiten eingeschränkt. 

Arbeitslosengeld ausgeweitet

Aus diesen Gründen wird unter anderem das Arbeitslosengeld I ausgeweitet. Arbeitsuchende, deren Bezug von Arbeitslosengeld I zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde, erhalten die Leistungen drei Monate länger. 

Helfen mit Augenmaß – diesem Anspruch folgen auch die anderen Beschlüsse: So soll es eine Staffellösung beim Kurzarbeitergeld geben. Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduziert worden ist, soll es ab dem vierten Monat 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts geben. Diese Erhöhung ist befristet bis Ende 2020. Ebenfalls bis zum Ende dieses Jahres werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bezug von Kurzarbeitergeld nun für alle Berufe verlängert. 

Keine neuen Belastungen 

Für Unternehmen soll es ein Belastungsmoratorium geben. Die Koalition will besonders darauf achten, Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte durch neue Gesetze sowie andere neue Regelungen möglichst zu vermeiden. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen von weiteren steuerlichen Erleichterungen profitieren.  Diese Unternehmen sollen ihre Verluste 2020 mit ihren bereits geleisteten Steuer-Vorauszahlungen 2019 verrechnen können. Die von der COVID19-Krise besonders betroffenen Gastronomiebetriebe sollen befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen profitieren. 

Soforthilfe für Schulen

Mit einem 500 Millionen schweren Sofortausstattungsprogramm unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau des digitalen Unterrichts zu Hause. Bedürftige Schüler können mit einem einmaligen Zuschuss von 150 Euro zur Anschaffung entsprechender Endgeräte rechnen und Schulen können ihr online-Lehrangebot besser ausgestalten.