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Michael Grosse-Brömer: Wir beschließen heute keine Diätenerhöhung

Rede zum Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen einen Beschluss fassen, dass das Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes auch für die jetzige 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wirksam bleibt. Das klingt technisch, und das ist auch so. Es ist vor allen Dingen nichts Neues. Es ist die Verlängerung einer schon bestehenden Regelung.

Wir wollen heute schlicht beschließen, dass die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung, also der sogenannten Diäten, weiterhin an den Nominallohnindex in Deutschland gekoppelt bleibt. Unsere Bezahlung ist damit, wenn der Beschluss gefasst wird, weiterhin abhängig von der Lohnentwicklung der Beschäftigten in unserem Land. Ich finde, das ist durchaus transparent und sehr gut nachvollziehbar.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Weil manche möglicherweise etwas anderes gehört haben: Wir beschließen heute keine Diätenerhöhung. Wir beschließen möglicherweise sogar eine Diätensenkung. Es kommt nämlich auf die künftige Entwicklung der Löhne in Deutschland an.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind damit möglicherweise das einzige Parlament, das sich ein Stück weit erfolgsorientiert bezahlen lässt.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Das wird manchmal anders dargestellt. Aber ich glaube, wir müssen einmal darauf hinweisen: Diese Regelung haben wir Abgeordneten gar nicht getroffen. Nur in letzter Konsequenz haben wir ihr zugestimmt. Diese Regelung haben sich Experten einer Kommission, einer sogenannten Expertenkommission, ausgedacht, die von uns ausdrücklich beauftragt wurde, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Alle gesellschaftlichen Gruppen wie Wissenschaftler, Handwerker und Gewerkschafter waren darin vertreten und haben uns zu einer wie ich finde, zu Recht stets kritisch beäugten Entschädigung von Abgeordneten diesen Vorschlag gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben uns – weil vorher immer der Vorwurf der Selbstbedienung im Raum stand – diesem Vorschlag sozusagen angeschlossen, ein bisschen gekoppelt an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die besagt: Die Abgeordneten müssen ihre Diäten, also ihre Entschädigung, selbst regeln; das kann kein anderer tun.

Aber wir haben die Expertenkommission beauftragt, uns dazu Vorschläge zu machen. Das, was wir heute verlängern wollen – was also schon in der letzten Legislaturperiode galt –, entspricht dem Vorschlag dieser Kommission. Deswegen halte ich es auch für richtig, heute die vorgeschlagene Verlängerung zu beschließen.

Unmittelbar nach der Bundestagswahl hat uns der damalige Bundestagspräsident darauf hingewiesen, dass wir den Beschluss zügig fassen sollten. Auch den Zeitpunkt haben wir uns also nicht selbst ausgedacht, sondern es gibt eine Frist von drei Monaten; es ist erforderlich, innerhalb dieser Frist diesen Beschluss zu fassen. Dem kommen wir heute nach; deswegen die heutige Abstimmung. Wir wollen als CDU/CSU an diesem bewährten und offenen Verfahren festhalten. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)