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(Quelle: picture alliance/ dpa)

Menschenrechte gelten universell

Unionsfraktion erinnert an Internationalen Tag der Menschenrechte

Jährlich am 10. Dezember wird der Internationale Tag der Menschenrechte begangen. Er erinnert an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung.

„Die Achtung der Würde und der Rechte eines jeden Einzelnen sind das Fundament für die demokratische und freiheitliche Entwicklung eines jeden Landes“, sagt Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand.

Menschenrechte gelten universell, ihre Verletzung sind eine Gefahr für den weltweiten Frieden und die internationale Sicherheit. Häufig sind sie auch Ursache für Fluchtbewegungen. Daher mahne der Internationale Tag der Menschenrechte, für die Freiheit und die universellen Rechte eines jeden einzutreten, so Brandt. „Auf Basis dieser gemeinsamen Werte müssen die westlichen Demokratien den weltweit wachsenden Herausforderungen gemeinsam und entschlossen entgegentreten.“

Religiöse Minderheiten sind bedroht

Vor allem die Situation religiöser Minderheiten in vielen Regionen der Welt – wie die der muslimischen Rohingya in Myanmar, der Tibeter in China, der Jesiden im Irak oder der christlichen Minderheiten in zahlreichen islamischen Staaten – zeigen laut Brand ganz konkret, dass das zentrale Menschenrecht der Religionsfreiheit zunehmend eingeschränkt oder komplett infrage gestellt wird. „Wo die Religionsfreiheit bedroht ist, werden häufig auch andere Menschenrechte missachtet“, so der Menschenrechtspolitiker.

Deutschland braucht Beauftragten für Regligionsfreiheit

Die deutsche Außenpolitik müsse daher in der neuen Legislaturperiode das Engagement für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit weiter intensivieren. Brand: „Dazu wollen wir unter anderem auf nationaler Ebene das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit schaffen.“ Auf Ebene der Europäischen Union wollen sich CDU und CSU daher erneut für eine Verlängerung des Mandates des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein.