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Max Straubinger: Es ist ein großer Fortschritt, Familie, Beruf und eigenes persönliches Engagement in Einklang zu bringen

Rede zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute mit den Veränderungen des Teilzeitrechts einen langen Diskussionsprozess zu Ende. Wir sind froh darüber, dass dieser Diskussionsprozess sehr intensiv geführt worden ist. Es ist ja durchaus eine schwierige Materie. Zum einen geht es darum, dass die Betriebe weiterhin ihre Planungssicherheit haben und auf das Arbeitsvolumen aufbauen können, das sie brauchen, um ihre Leistungen anbieten zu können, und dass sie dieses Arbeitsvolumen mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzen können. Zum anderen geht es um die Vereinbarkeit in verschiedensten Bereichen – von Familie und Beruf bis hin zu persönlichen Interessenlagen –, also darum, dies alles unter einen Hut zu bringen.

Insofern ist es schon entscheidend, flexible Arbeitszeiten zu haben. Es ist vorrangig den Tarifpartnern vorbehalten, vieles selbst zu regeln. Es wurden schon lange Arbeitskämpfe geführt, zum Beispiel für die 35‑Stunden-Woche. Das haben wir ja alles miterlebt. Aber gleichzeitig ist es wichtig, einzelne Bereiche auch gesetzlich zu regeln. Deshalb freuen wir uns als Union heute, dass die Erweiterung des Teilzeitrechts um die Brückenteilzeit so gelungen ist. Dass wir einen längeren Diskussionsprozess benötigten, lag an der schwierigen Abwägungsfrage. Sie, Frau Kollegin Mast, haben gesagt: Sie sind froh, dass die Union das eingesehen hat. – Die Union war ständig gesprächsbereit, sie war kein Hindernis,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

sondern es ging uns darum, die entsprechenden Grenzen zu setzen.

Wir stehen dazu und sind auch froh darüber, dass wir nun mitberücksichtigen, dass die Organisation in kleinen Betrieben schwieriger ist, wenn beispielsweise ein Betrieb nur über eine IT-Kraft verfügt, diese plötzlich den Anspruch erhebt, nur noch halbtags zu arbeiten, und auf dem Arbeitsmarkt nicht so schnell eine zusätzliche IT-Kraft gefunden werden kann. Das ist in größeren Betrieben leichter zu bewerkstelligen. Uns ging es nicht einfach nur um die Diskussion oder darum, Sie intensiv zu blockieren, sondern darum, die entscheidenden Fragen zur Betriebsorganisation zu klären. Deshalb danken wir der SPD für die Einsichtsfähigkeit,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

dass wir die Grenzen angehoben haben: bei Betrieben mit 45 Mitarbeitern keine Anwendung, darüber hinaus gestaffelt, ab 200 Mitarbeitern volle Anwendung.

(Katja Mast [SPD]: Ihr wolltet in der letzten Legislatur für Betriebe unter 200 Mitarbeitern überhaupt nichts machen!)

Ich glaube, das wird letztendlich auch der Wirklichkeit gerecht. Ich danke der SPD, dem Bundesminister Heil – frühere Bundesminister haben diese Einsichtsfähigkeit nicht gehabt – sehr herzlich; denn sonst hätten wir es schon früher über die Wupper heben können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für uns ist auch der soziale Aspekt entscheidend. Die Union lebt den Geist der sozialen Marktwirtschaft und verdeutlicht dies auch hiermit, die FDP offensichtlich nicht. Sie spricht immer nur von der Marktwirtschaft. Das ist der entscheidende Unterschied.

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Wir denken wenigstens noch daran! – Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Von daher gilt es, dies sozial auszugestalten. Ich glaube, dass uns das auch gelungen ist und dass vor allen Dingen eine vernünftige Rechtsabwägung stattgefunden hat. Mitentscheidend ist sicherlich die Beschlussempfehlung, die wir im Ausschuss getroffen haben. Hier haben wir Präzisierungen festgelegt, die die Grundlage dafür sind, wie es in den Betrieben anzuwenden ist. Auch hier danke ich ausdrücklich der SPD-Fraktion und unseren Kolleginnen und Kollegen, dass sie das Gesetz so großartig mit ausformuliert haben, damit es gemäß seinem Ursprung einen breiten Anwendungsbereich findet.

Wir werden die Anträge, die von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt worden sind, insbesondere die Änderungsanträge, ablehnen; denn die nehmen nicht auf die betrieblichen Situationen Rücksicht.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich!)

Die Linken sagen grundsätzlich, jeder hat einen Rechtsanspruch.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sagen das aber nicht!)

Wie die Betriebe das zu organisieren haben, ist Ihnen völlig egal. Sie wollen gar nicht auf die reale Arbeitswelt Rücksicht nehmen.

(Zuruf der Abg. Susanne Ferschl [DIE LINKE])

Ich habe bei Ihren Vorschlägen fast den Eindruck, dass Sie nicht erkennen wollen, dass kleine Betriebe großen Herausforderungen ausgesetzt wären. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Ich glaube, es ist ein großer Fortschritt, Familie, Beruf und eigenes persönliches Engagement in Einklang zu bringen. Noch eines: Die Teilzeitbeschäftigten finde ich am wenigsten auf den Golfplätzen, vielleicht die Gesellschafter, die Geschäftsführer, die angestellten Geschäftsführer.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gruppen von Geschäftsführern, die alle Teilzeit arbeiten, habe ich auch noch nie gesehen. Darum hält sich die Befürchtung, es könnte zu mehreren Golf-Handicaps führen, garantiert in Grenzen.

In diesem Sinne wünsche ich eine gute Zustimmung zu einem erfolgreichen Gesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)