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Marian Wendt: Wir schaffen die Kostentragungspflicht ab

Rede zur Änderung des THW-Gesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es könnte heute ein sehr guter Tag sein, stünde er nicht unter dem Zeichen der Coronakrise. Vielleicht ist es gerade deshalb gut, dass wir noch an diesem Tag das THW-Gesetz novellieren und es damit ins 21. Jahrhundert tragen.

Die veränderten Rahmenbedingungen beim THW und beim Zivil- und Katastrophenschutz sind deutlich zu sehen. Wir reden nicht mehr über die Rettung von Menschen aus eingestürzten Häusern, sondern wir reden von Cyberabwehr, Unterstützung der örtlichen Gefahrenabwehr, der Bewältigung von Stromausfällen und den damit verbundenen Lebenslagen. Migrationskrisen sind bewältigt worden. Auch die Folgen des Klimawandels werden mit entsprechenden Einsätzen spürbarer. Die Schneekatastrophe in Bayern oder die Waldbrände im letzten Jahr zeigen dies deutlich.

Das THW ist weltweit vor Ort im Einsatz: in über 130 Ländern mit den Helferinnen und Helfern im Auftrag der Bundesregierung. Auch in den nächsten Tagen und Wochen werden die Helferinnen und Helfer des THW wie alle Zivilschutz- und Katastrophenschutzorganisationen gebunden werden und einen deutlichen und essenziellen Beitrag zu Gesundheit und zur Sicherheit im Land leisten. Dafür unser ganz herzlicher Dank und alles Gute für diesen Dienst!

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aus meiner Sicht gibt es nun einen ganz entscheidenden Punkt, den wir mit diesem THW-Gesetz voranbringen: Wir schaffen die Kostentragungspflicht ab. Jeder von Ihnen und jeder vor Ort kennt es: Es gibt eine große Einsatzlage; das THW kann helfen. Aber dann gibt es immer diese Hemmschwelle wegen der Kosten. Was passiert, wenn hinterher die Regionalstelle des THW eine Rechnung von 50 000 Euro oder auch nur 10 000 Euro schreibt? Welcher Bürgermeister wird dann das nächste Mal das THW rufen? Welcher Einsatzleiter wird sich in die rechtliche Unklarheit begeben, ob diese Rechnung bezahlt wird, und wird er die ehrenamtlichen Helfer, die bereitstehen, dann doch im Depot lassen?

Mit der heutigen Novellierung schaffen wir die mit diesem Problem verbundene Hemmschwelle ab. Wir werden grundsätzlich auf die Kostenerstattung durch die Städte und Gemeinden, durch die Polizeien und durch die Länder verzichten, wenn der Einsatz im öffentlichen Interesse ist, wenn er der örtlichen Gefahrenabwehr dient und wenn vor allem die Gemeinde selber die Kosten nicht bei einer Versicherung abrechnen kann. Das ist ein guter Tag für das THW. Aus meiner Sicht dürfen Kostengesichtspunkte in keinem Fall ein entscheidendes Kriterium sein, wenn die Sicherheit gefährdet ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Auch für die Helferinnen und Helfer im Ehrenamt ist es doch ganz wichtig: Die beste Ausstattung nutzt nichts, wenn sie nur blankgeputzt wird. Das fähigste Personal nutzt nichts, wenn es nicht gerufen wird und nicht zu den Einsätzen fährt, sondern im Depot hockt. Deswegen noch mal ganz deutlich: Die Abschaffung der Kostentragungspflicht ist ein essenzieller Punkt.

Die Abschaffung der Kostentragungspflicht machen wir nicht, um dem THW etwas Gutes zu tun. Wir tun es, damit die Sicherheitsbehörden im Land insgesamt unterstützt werden. Der Sicherheitsföderalismus muss ein Stück weit reformiert werden. Dazu machen wir heute einen Schritt, indem wir sagen: Feuerwehr, THW, weiße Rettungskräfte arbeiten zusammen – ohne Hemmschwelle, ohne Kosten.

Vor allen Dingen können wir den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes gerade im Hinblick auf diese Krise sagen: Wir tun das Beste. Wir können das Material, das uns zur Verfügung steht, bestmöglich zum Einsatz bringen. Das beste technische Gerät – Geräteprogramme, Gebäudeprogramme, Fahrzeugprogramme – das wir in den letzten Jahren angeschafft haben, kann jetzt zum Einsatz kommen. – Dafür wünsche ich allen in den Einsätzen in den kommenden Wochen, aber auch darüber hinaus alles Gute, viel Kraft, Gottes reichen Segen. Bleiben Sie gesund!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)