Skip to main content
(Quelle: Pixabay)

Maklerkosten fair aufteilen

Bundestag beschließt Neuregelung

Für viele Menschen sind die eigenen vier Wände ein wichtiges Lebensziel. Doch die Kaufnebenkosten stellen oft eine zusätzliche Hürde dar. Der Bundestag votierte nun für eine Neuaufteilung der Maklerkosten.

Die Maklerprovision summiert sich oft auf viele tausend Euro. Sie muss von den Käufern in großen Städten und Ballungsgebieten in der Regel alleine getragen werden. Damit ist jetzt Schluss. Denn das nun beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ enthält wesentliche Neuerungen.

Keine mündlichen Verträge

Am wichtigsten ist: Bei der Provisionsverteilung gilt nun: halbe-halbe, Verkäufer und Käufer müssen sich die Maklerprovision fair teilen. Und: Maklerverträge für Wohnungen und Einfamilienhäuser können nur noch in Textform abgeschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail. Bislang konnten sie auch mündlich zustande kommen. 

Kluger marktwirtschaftlicher Mechanismus

Jan-Marco Luczak, der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, lobte das Gesetz, das dazu beitragen soll, den Traum von den eigenen vier Wänden leichter zu verwirklichen: „Wir teilen die Maklerkosten halbe-halbe, und das ist eine gerechte Lösung. In elf von 16 Bundesländern hatte sich diese Regelung ohnehin bis heute entwickelt. Wir übertragen nun diese faire Maßnahme auf das gesamte Bundesgebiet.“
Luczak wies auch darauf hin, dass der Bundestag mit dem Gesetz einen „klugen marktwirtschaftlichen Mechanismus“ geschaffen habe, denn: „Jetzt ist der Makler beiden Parteien verpflichtet – er muss daher beide Parteien gleich kompetent beraten.“