Skip to main content

Lohnfortzahlung & Solidarität mit Europa

Unterstützung für Eltern ist Thema im Bundestag

Auch in der kommenden Sitzungswoche dreht sich alles um Corona: Die Abgeordneten stimmen über Unterstützungsmaßnahmen für Eltern, für Unternehmen und für die europäischen Nachbarn ab.

Lohnfortzahlung für Eltern wird verlängert

Viele Familien sorgen sich in der Corona-Krise um ihre finanzielle Sicherheit. Mit der Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern debattiert und beschließt der Bundestag in dieser Woche eine wichtige Maßnahme, um ihnen in der Pandemie zu helfen.

Die Lohnfortzahlung wird im Rahmen des für Mütter und Väter auf jeweils bis zu zehn Wochen ausgedehnt. Für Alleinerziehende, die wegen der Krise die Kinderbetreuung übernehmen müssen und nicht zur Arbeit können, wird sie sogar auf bis zu 20 Wochen verlängert. 

Das Corona-Steuerhilfegesetz beinhaltet auch andere wichtige Punkte, mit denen die Folgen der Covid-19-Krise abgefedert werden sollen. Davon profitiert zum Beispiel die Gastronomie: So wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Ebenfalls wichtig: Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet haben, bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und sorgt dafür, dass die Zahlungen ungekürzt bei den Beschäftigten ankommen.

SURE: Solidarität mit Europa

In Deutschland ist das Kurzarbeitergeld eine wichtige Maßnahme, um Massenentlassungen vorzubeugen. Dieses bewährte Instrument wird jetzt unter dem Namen „SURE“ (temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency) auch in der Europäischen Union eingeführt. Der Bundestag über das SURE-Gewährleistungsgesetz debattieren.

SURE wird Kurzarbeiterprogramme und ähnliche Maßnahmen mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro unterstützen. Das Programm soll rückwirkend vom 1. Februar zunächst bis Ende 2022 laufen. Zu seiner Finanzierung kann die EU-Kommission selbst an den Finanzmärkten Geld aufnehmen. Dafür müssen die Mitgliedstaaten Garantien über 25 Milliarden Euro bereitstellen. Die Anteile der einzelnen Länder daran errechnen sich aus der Wirtschaftsleistung.

Mali-Mandat wird verlängert und ausgeweitet

Die Sahel-Region gilt als eine Drehscheibe des Terrorismus, der illegalen Migration und der organisierten Kriminalität. Mit ihrer „Europäischen Trainingsmission Mali“ (European Union Training Mission, kurz: EUTM) unterstützt die EU die Regierung dieses westafrikanischen Landes dabei, die Stabilität wiederherzustellen. Der Bundestag stimmt nun darüber ab, ob das Mali-Mandat der Bundeswehr verlängert und ausweitet wird – und zwar auf Malis Nachbarländer Mauretanien, Niger, Burkina Faso und Tschad. 

Ebenfalls verlängert werden soll das Mandat der von den Vereinten Nationen geführten Mission „MINUSMA“ in Mali. Die Personalobergrenze dieses Einsatzes wird unverändert bei 1.100 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr liegen. 

Mehr Schutz für unsere Firmen

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen geschwächt – damit laufen sie Gefahr, zum Übernahmekandidaten für Firmen aus Asien oder Amerika zu werden. Um solche Übernahmen aus Gebieten außerhalb der EU stärker zu kontrollieren und im Einzelfall auch zu verhindern, stimmt der Bundestag über eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ab.

Zu den Wirtschaftsbereichen, die stärker vor dem Zugriff von Investoren außerhalb der EU geschützt werden sollen, gehören u.a. Energie und Telekommunikation, aber auch Cloud-Computing. 

Zudem hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass es notwendig ist, besonders jene Firmen, die Arzneimittel und Impfstoffe herstellen, besser vor Übernahmen zu schützen. Darum soll künftig eine Meldepflicht greifen, wenn Unternehmen aus Ländern außerhalb der EU Anteile von mehr als 10 Prozent an deutschen Firmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder Corona-Schutzausrüstungen entwickeln oder herstellen. Dies gilt auch für Unternehmen, die Mund-Nase-Masken oder Beatmungsgeräte anfertigen.