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(Quelle: Fionn Grosse/ unsplash.com)

Kurzarbeitergeld, Maklerkosten & Hilfe für Europa

Was in dieser Sitzungswoche wichtig ist

Der Bundestag stimmt über weitere Corona-Hilfsmaßnahmen ab – aber auch über Bundeswehr-Missionen, Makler-Provision sowie Gutscheine für Veranstaltungen, die wegen der Corona-Einschränkungen ausgefallen sind.

Mali-Mandat wird verlängert und ausgeweitet

Mit ihrer „Europäischen Trainingsmission Mali“ (European Union Training Mission, kurz: EUTM) unterstützt die EU die Regierung des westafrikanischen Landes dabei, die Stabilität wiederherzustellen. Ein dauerhafter Frieden in Mali ist für ganz Nordafrika und Europa entscheidend. Dieser Auslandseinsatz ist eine reine Ausbildungsmission, d.h. Schwerpunkt des deutschen Missionsbeitrags liegt in der Pionier-, Logistik- und Infanterieausbildung. Der Bundestag berät über die Fortsetzung und Ausweitung des Mandats auf Malis Nachbarländer Mauretanien, Niger, Burkina Faso und Tschad. Dafür soll die personelle Obergrenze von 350 auf bis zu 450 deutsche Soldatinnen und Soldaten angehoben werden.
Auch das Mandat der von den Vereinten Nationen geführten Mission „MINUSMA“ in Mali soll ebenfalls um ein Jahr verlängert werden. Die Personalobergrenze des Mandats soll unverändert bei 1.100 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr liegen. Das deutsche Einsatzkontingent umfasst unter anderem Personal in den Führungsstäben der Mission und Aufklärungskräfte mit boden- und luftgestützten Aufklärungsfähigkeiten.

Corona: Mehr Kurzarbeitergeld

Der Bundestag debattiert auch das „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ („Sozialschutz-Paket II): Es enthält weitere unterstützende Maßnahmen für Arbeitnehmer in der Covid-19-Krise. 
So wird das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die es bereits für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des Netto-Entgelts erhöht (bis max. zum 31. Dezember 2020). Das Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Corona: Unterstützung für Europa

Die EU-Finanzminister hatten Vorschläge für Finanzhilfen für besonders von der Coronavirus-Pandemie betroffene Mitgliedstaaten beschlossen. Diese Finanzhilfen umfassen die vorsorgliche Kreditlinie ECCL des Rettungsschirms ESM, einen neuen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) für kleine und mittlere Unternehmen und das EU-Kurzarbeitergeldprogramm SURE. 
Jetzt stimmt der Bundestag über den „Grundsatzbeschluss für die vorsorgliche Kreditlinie ECCL des ESM“ ab. ECCL steht für „Enhanced Conditions Credit Line“, mit ihr werden auf Antrag Darlehen vergeben. Die Höhe des Darlehens soll auf zwei Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung des jeweiligen Landes begrenzt werden, die Empfängerstaaten müssen sich verpflichten, die fiskalpolitischen Regeln der EU einzuhalten.

Corona: Veranstalter vor Pleitewelle schützen

Wegen der Corona-Krise ist das kulturelle Leben in Deutschland heruntergefahren worden. Die Veranstalter von Freizeit-Events (Theater, Konzerthäuser, Sportveranstalter etc.) müssen nun vor einer Insolvenz-Welle beschützt werden, die ihnen droht, falls sie die bereits verkauften Eintrittskarten zurücknehmen und auszahlen müssten. Sie sollen nun durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“, über das der Bundestag abstimmt, dazu berechtigt werden, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Wer den Gutschein nicht einlösen möchte, kann nach dem 31. Dezember 2021 die Rückzahlung des Eintrittspreises verlangen. In Härtefällen soll auch eine sofortige Rückzahlung des Ticketpreises verlangt werden können.  

Corona: Geld für Digitalisierung der Gesundheitsämter

Der Bundestag stimmt außerdem über das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ab. Das Gesetz hat zum Ziel, besonders gefährdete Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und Infektionsketten leichter zu durchbrechen. So sollen zum Beispiel die Gesundheitsämter Geld für eine beschleunigte Digitalisierung erhalten. Tests sollen ausgeweitet werden – unter anderem auf Bewohner von Pflegeheimen oder auf Menschen ohne Symptome. Außerdem sollen Pflegekräfte einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten und Pflegepatienten bedarfsgerechter unterstützt werden.

Maklerkosten fair aufteilen

Mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, will der Bundestag die gängige Praxis, dass eine Maklerprovision vollständig auf den Käufer getragen wird, ändern. Neu: Maklerverträge für Wohnungen und Einfamilienhäuser können nur noch in Textform abgeschlossen werden. Bislang war das auch mündlich möglich. Wird der Makler aufgrund von zwei Aufträgen für Käufer und Verkäufer tätig, kann er von beiden Seiten die Provision nur zu gleichen Teilen verlangen. Generell soll gelten: Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, ist verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen – darf aber max. 50 Prozent der Provision weiterreichen.

Flaggen-Verbrennen bestrafen

Wer die Flagge der EU oder eines anderen Staates verbrennt und verunglimpft, der überschreitet eine Schwelle, die in einem zivilisierten Land nicht überschritten werden darf. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole“, über das der Bundestag abstimmt, wird die Verunglimpfung der Flagge der EU unter Strafe gestellt. Außerdem soll künftig auch das öffentliche Zerstören einer ausländischen Flagge bestraft werden, z.B. auf einer Demonstration.