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(Quelle: Christoph Soeder/dpa)

Kampf gegen Hasskriminalität und Einsatz gegen IS

In der nächsten Sitzungswoche berät der Bundestag über ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Außerdem wird über die Erweiterung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Irak und in Syrien debattiert – und es gibt Neues zur Online-Wahl bei der Sozialwahl.

Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Der Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 war in mehrfacher Hinsicht eine Zäsur für unser Land: Mit diesem Attentat begann die aktuelle Serie rechtsextremer Anschläge, zu der auch der Terror von Halle und jüngst der Amoklauf von Hanau gezählt werden müssen. Der Fall Lübcke rückte aber auch die Bedeutung von Hasskriminalität und Hate Speech im Internet in den Fokus.

7 Gigabyte Hass

Denn das Ausmaß der Hasskriminalität im Netz erreichte nach der Ermordung des Regierungspräsidenten bisher ungeahnte Dimensionen. Das hessische Innenministerium sammelte 7 Gigabyte an Internetpostings voller Schmähungen und Beleidigungen gegen das Opfer. Mit dem Gesetzespaket, über das der Bundestag in der kommenden Woche debattiert, wird jetzt die Hasskriminalität sehr viel stärker ins Visier genommen. Der Entwurf enthält folgende Kernpunkte:

1. Änderungen des Strafgesetzbuchs

  • Bedrohung (§ 241 StGB): Künftig sollen Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein. 
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, soll mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können.

Antisemitismus härter bestrafen

  • Der besondere Schutz des § 188 StGB vor Verleumdungen und übler Nachrede soll ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. 
  • Antisemitische Tatmotive sollen als strafschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden (§ 46 Abs. 2 StGB). Die Änderung ist eine Reaktion auf einen enormen Anstieg antisemitischer Straftaten – seit 2013 um über 40 Prozent.

Personal in Notaufnahmen besser schützen

  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): Künftig soll auch die Billigung künftiger schwerer Taten erfasst sein, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre „an die Wand gestellt“ ist ein Beispiel für die künftige Strafbarkeit.
  • Rettungskräfte im Einsatz sind erst vor zwei Jahren strafrechtlich besser vor Attacken geschützt worden. Dieser Schutz soll nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt werden.

2. Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung an das BKA

Soziale Netzwerke sollen strafbare Postings künftig nicht mehr nur löschen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen, damit die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird. Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen soziale Netzwerke dem BKA auch die letzte IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, mitteilen.

Den IS aus der Luft überwachen

Der IS („Islamische Staat“) konnte zwar im Irak und in Syrien besiegt werden, doch nun geht es darum, dass die Terrororganisation auch weiterhin in Schach zu halten. 

Der Bundestag debattiert jetzt über eine Ergänzung des Stabilisierungs-Einsatzes der Bundeswehr im Irak und in Syrien. Dabei geht es um die Erweiterung der Fähigkeiten bzw. der Aufgaben des bisherigen Einsatzes um strategischen und taktischen Lufttransport für die internationale Anti-IS-Koalition. Außerdem soll durch ein Luftraumüberwachungsradar im Irak ein Beitrag zur Beobachtung und zur Lagebilderstellung der internationalen Anti-IS-Koalition geleistet werden.

Elektronische Stimmabgabe bei Sozialwahlen

Bei der Sozialwahl 2017 konnte die Beteiligung nach langen Jahren des Rückgangs erstmals wieder leicht gesteigert werden. Aber seien wir mal ehrlich: Eine Beteiligung von 30,4 Prozent der rund 51 Millionen Wahlberechtigten ist immer noch ausbaufähig. 

Der Bundestag wird in der kommenden Woche über ein Gesetz (7. SGB IV-Änderungsgesetz) zur Änderung von Sozialvorschriften debattieren, mit dem auch die Erprobung der Online-Stimmabgabe bei Sozialwahlen zur Selbstverwaltung der Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht wird.