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Thorsten Frei: Wir haben die Gutscheine durch die staatliche Absicherung attraktiv gemacht

Redebeitrag zum Pauschalreisevertragsrecht in der Pandemie

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an die sehr gute Rede des Kollegen Dr. Brunner anknüpfen, der die Rahmenbedingungen für den Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden werden, sehr gut dargelegt hat.

Natürlich haben wir in dieser Zeit der Covid-19-Pandemie eine ganze Reihe von Gesetzen machen müssen, um die Folgen dieser Pandemie – nicht nur die sozialen, die gesundheitlichen und die gesellschaftlichen, sondern auch die ökonomischen – so gut als möglich einzudämmen. Wir haben das Grundgesetz geändert, wir haben Nachtragshaushalte beschlossen; wir haben also vieles getan.

Im Bereich der Reisewirtschaft – Sie haben das richtig dargelegt – haben wir es mit so dermaßen dramatischen Sonderfaktoren zu tun, dass es nicht ausreicht, das einfach nur als einen Teil der Wirtschaft zu betrachten, sondern wir brauchen hier zusätzlich auch individuelle Lösungen, um der Reise- und Tourismuswirtschaft helfen zu können.

Es gibt – Sie haben es erwähnt – 2 300 Reiseveranstalter und 11 000 Reisebüros mit 70 000 Beschäftigten in Deutschland. Es ist also tatsächlich ein großer Wirtschaftsbereich. Sie haben die indirekt Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft noch mit dazugerechnet. Es ist wichtig, dafür eine Lösung zu finden und einen Beitrag dazu zu leisten, dass durch die Pandemie nicht bewährte und über Jahre und Jahrzehnte aufgebaute gesunde Wirtschaftsstrukturen zusammenbrechen.

Genau deshalb gibt es diese Antwort, die, wie ich finde, sehr gut für diesen Bereich passt, bei dem es nicht nur darum geht, dass der Umsatz im ersten Quartal 2020 gegenüber dem Vorquartal um 23 Prozent eingebrochen ist – noch stärker als im Bereich des Flugverkehrs und so stark wie seit 2008 nicht mehr –, sondern auch darum, dass die Leute darüber hinaus auch noch jeden Tag zur Arbeit gehen mussten, um das Geld wieder zurückzubezahlen, das bereits gezahlt und an andere Reiseveranstalter, Omnibusunternehmen, Flugunternehmen und Hotels weitergeleitet worden ist und häufig nicht oder erst zu spät zurückkam. Hinzu kommt dann auch noch, dass es keine Provision für die ja ordnungsgemäß geleistete Arbeit gibt, weil die Reise nicht durchgeführt wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] – Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu spät geklatscht!)

Es ist also wirklich eine extreme Situation, auf die wir dann eben auch eine passgenaue Antwort finden müssen.

Wir hätten – das ist erwähnt worden – lieber eine verpflichtende Gutscheinlösung gehabt, und die Europäische Kommission hat sich mit Sicherheit nicht mit Ruhm bekleckert, als es darum ging, in einer besonderen Krisensituation auch Flexibilität an den Tag zu legen.

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Nein! Es geht um Verbraucherschutz!)

Man kann nicht Krisen bekämpfen, indem man sagt: Wir haben unsere Grundsätze des Verbraucherschutzes, die wichtig sind, und sind nicht bereit, das Ganze auch nur andeutungsweise in Bezug zu setzen.

(Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie gelten trotz Krise!)

Deswegen haben wir diese Lösung gewählt; sie ist auch gut. Wir haben die Gutscheine durch die staatliche Absicherung attraktiv gemacht. Wir haben alles dafür getan, dass die Menschen guten Gewissens auch einen Gutschein wählen können, weil sie für den Fall, dass sie ihn bis Ende nächsten Jahres nicht einlösen können, eben auch Alternativen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Darüber hinaus darf man eines nicht vergessen: Wir haben mit der freiwilligen Gutscheinlösung jetzt eine individuelle Lösung gefunden. Das ist aber natürlich nur ein Teil des Ganzen. Das 25-Milliarden-Euro-Überbrückungshilfenpaket, das für kleine und mittelständische Unternehmen gilt, gilt ausdrücklich ja auch für die Reisewirtschaft. Wenn die Voraussetzungen des Umsatzrückgangs im April und im Mai vorliegen und wenn die weiteren Voraussetzungen für die Folgemonate gegeben sind, dann kann eben in den nächsten drei Monaten bis zu 150 000 Euro an kleine und mittlere Unternehmen ausgezahlt werden.

Und es ist nicht nur das! Wir haben auch im Steuerrecht vieles verändert – das ist vorher angesprochen worden –, beispielsweise bei dem Verlustrücktrag, den Abschreibungen, der Mehrwertsteuer, der Körperschaftsteuer. All das hilft den Unternehmen – auch in der Reisewirtschaft. Nicht zu vergessen sind auch die Regelungen im Insolvenzrecht!

Deswegen muss man sagen: Es ist ein Teil, ein Mosaikstein in einem größeren Bild. Es ist eine umfassende Antwort auf die Krise und deswegen auch die klare Botschaft an die Reisewirtschaft: Wir haben euch nicht vergessen. Mit diesem Gesetz unterstützen wir euch passgenau.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])