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Thorsten Frei: "Konsequente Abschiebung von ausländischen Gefährdern"

Rede zu Präventivgewahrsam für Gefährder

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Haus in den vergangenen Monaten immer wieder darüber diskutiert, was der richtige Umgang mit Gefährdern ist. Vor allen Dingen sind wir uns im Klaren darüber, dass wir mit einer in der Geschichte unseres Staates wahrscheinlich einmaligen Gleichzeitigkeit von extremistischen Bedrohungen aus unterschiedlichen Richtungen konfrontiert sind. Deshalb ist klar, dass wir mit einer großen Zahl von Gefährdern zu kämpfen haben.

Unsere Sicherheitsbehörden sagen, dass wir allein aus dem islamistischen Spektrum 670 Gefährder und relevante Personen in Deutschland auf freiem Fuß haben. Dazu kommen 80 Gefährder aus dem rechtsextremistischen Bereich – Tendenz stark steigend – und 5 Gefährder aus dem linksextremistischen Bereich. Allein diese große Zahl macht deutlich, dass man mit isolierten Maßnahmen nicht weiterkommt, sondern man ein Gesamtkonzept braucht, wie man mit Gefährdern in unserem Land umgeht.

Ich würde sagen, man kann in drei Spiegelstrichen deutlich machen, was notwendig wäre:

Erstens. Wir brauchen eine konsequente Abschiebung von ausländischen Gefährdern.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Dr. Rainer Kraft [AfD]: Na, dann fangt mal an! – Franziska Gminder [AfD]: Na, dann macht es doch mal!)

Das klappt beispielsweise bei Straftätern aus dem Irak immer besser. Die Innenministerkonferenz hat im Hinblick auf Syrien nun den ersten Schritt getan. Das war richtig und gut, und das unterstützen wir auch.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gleichzeitig ist es natürlich so, dass die Abschiebung von Gefährdern alleine nicht ausreicht,

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

allein schon deshalb, weil wir 400 islamistische Gefährder in Deutschland haben, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben und deshalb eben gar nicht abgeschoben werden können. Deshalb muss man sich – das ist der zweite Punkt – durchaus darüber Gedanken machen, inwieweit in bestimmten Fällen der temporäre Freiheitsentzug notwendig ist, um drohende Gefahren abzuwehren. Da gibt es im Übrigen Beispiele: In Bayern gibt es die Präventivhaft für drei Monate, die um drei Monate verlängert werden kann. Ich rate dringend dazu, dass andere Länder sich ein Vorbild an diesem Beispiel aus Bayern nehmen.

(Benjamin Strasser [FDP]: Unendlichkeitshaft!)

Aber das ist ein Vorbild für die Länder. Der Bund hat, anders als uns die AfD mit ihrem Antrag glauben machen mag, eben gerade keine Kompetenz im Bereich der Gefahrenabwehr. Diese Kompetenz liegt aus guten Gründen bei den Ländern, und da soll sie auch bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will ein Weiteres zum Thema Freiheitsentzug sagen. Wenn man sich beispielsweise vor Augen führt, dass die Attentäter in Dresden oder auch in Wien einschlägig, stark und mehrfach straffällig geworden sind, dann stellt sich natürlich schon die Frage – gerade nach Situationen wie in Dresden –, ob wir bei der strafrechtlichen Sicherungsverwahrung nicht viel zu hohe Hürden haben, wenn solche Personen nicht in Sicherungsgewahrsam genommen werden können.

(Beifall des Abg. Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU])

Deshalb müssen wir an dieser Stelle nacharbeiten. Ich habe von der Bundesjustizministerin bisher noch nichts dazu gehört; aber ich rate dringend dazu, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen und schauen, ob wir diese Hürden absenken müssen, um sachgerechte Lösungen entwickeln zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der dritte Punkt. Im 21. Jahrhundert muss der Kampf gegen Gefährder vor allen Dingen auch digital geführt werden. Wir müssen jederzeit wissen – auf Schritt und Tritt –, wo diese Personen sich aufhalten und was sie tun. Darum geht es bei Gefährdern. Das ist entscheidend, wenn es um den Schutz der Bevölkerung geht. Deswegen brauchen wir beispielsweise die unverschlüsselte Ausleitung von Daten durch die Telekommunikationsunternehmen. Deswegen brauchen wir die Kompetenz für die Onlinedurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Deshalb muss klar sein, dass Telekommunikationsunternehmen erst nach glasklarer Identifikation den Zugang zu ihren Diensten ermöglichen dürfen. Und deshalb brauchen wir die Unterstützung der Telekommunikationsunternehmen bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Das alles ist notwendig, wenn der Staat auch im 21. Jahrhundert sein Sicherheitsversprechen einhalten möchte.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)