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Stephan Mayer: Es geht auch darum, dass wir auch in Zukunft den öffentlichen Dienst attraktiv halten

Rede zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz

Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ungefähr 4,7 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland sind im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich bin der festen Überzeugung: Der Umstand, dass unser Zusammenleben in Deutschland gut organisiert ist, dass Deutschland – ich glaube, das kann man mit Fug und Recht behaupten – gut funktioniert, dass Deutschland eine der erfolgreichsten Wirtschaftsnationen auf unserem Globus ist, haben wir vor allem auch dem Umstand zu verdanken, dass diese 4,7 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger außerordentlich engagiert, kompetent und einsatzfreudig sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich bin der festen Überzeugung: Wir haben in Deutschland einen qualitativ außerordentlich hochwertigen, engagierten und motivierten öffentlichen Dienst, dem wir auch zu Dank verpflichtet sind, und nicht nur hinsichtlich der Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise, sondern auch in vielen anderen Bereichen: ob es die Müllabfuhr ist, ob es die Organisation der Krankenhäuser ist, ob es die Organisation der Sozialverwaltung, der Arbeitsverwaltung oder der Steuerverwaltung ist. Wir haben einen hervorragenden öffentlichen Dienst, und wir sind es aus meiner Sicht gerade deshalb auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst schuldig, dass wir ihnen Wertschätzung entgegenbringen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Wertschätzung vollzieht sich durchaus auch durch die finanzielle Alimentierung. Aber Geld ist nicht alles. Natürlich ist der öffentliche Dienst auch insoweit attraktiv, als dass er vielfältige, unterschiedliche und interessante Einsatzmöglichkeiten bietet, als dass vor allem auch flexible Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ich erlebe es auch persönlich bei vielen Besuchen von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes immer wieder: Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen besonderen Anspruch, dem Gemeinwohl zu dienen. Deshalb sind wir es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, dass wir, was die Bundesebene anbelangt, das Ergebnis des Tarifabschlusses vom April dieses Jahres zeitgleich und systemgerecht übertragen. Die Bundesregierung legt Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, deshalb heute den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2018 bis 2020 vor.

Der Bundesinnenminister und der Dienstrechtsminister, Horst Seehofer, hält Wort in seiner Zusage, dass wir das Ergebnis des Tarifabschlusses eins zu eins – mit einer kleinen Änderung, ich komme darauf noch zu sprechen – für die Bezieher von Beamtenbesoldung und Versorgungsbezügen übertragen. Es wird eine deutliche Erhöhung geben, zum einen rückwirkend zum 1. März dieses Jahres in Höhe von 2,99 Prozent, zum 1. April nächsten Jahres in Höhe von 3,09 Prozent und in Höhe von 1,06 Prozent zum 1. März 2020. Das ist in der Summe betrachtet eine sehr ordentliche Erhöhung.

Mir persönlich ist es darüber hinaus noch sehr wichtig, dass wir insbesondere auch die Bezieher geringerer Besoldung stärker in den Blick nehmen. Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf eine zusätzliche einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro für alle vor, die in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 6 eingruppiert sind. Darüber hinaus – auch das ist ein wichtiges Zeichen – werden die Anwärterbezüge zusätzlich erhöht: zum 1. März dieses Jahres eine einmalige Zahlung um 50 Euro und zum 1. März nächsten Jahres nochmals, dann auch fortgeschrieben, um weitere 50 Euro.

Das alles ist aus meiner Sicht ein klares Signal: Wir lassen die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsbezieher des Bundes teilhaben an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung in unserem Land. Diese Entwicklung ist positiv. Vor diesem Hintergrund ist es nur billig und gerecht, dass wir die Bundesbeamtinnen und -beamten und die Versorgungsbezieher entsprechend an der erfolgreichen, prosperierenden Entwicklung teilhaben lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD])

Darüber hinaus setzen wir die bisherigen Möglichkeiten der vorzeitigen Altersruhe entsprechend fort. Auch das FALTER-Modell wird entsprechend fortgesetzt.

Man muss vielleicht noch eines erwähnen: Ich habe gesagt, dass es eine zeitgleiche und eine systemgerechte Umsetzung des Ergebnisses des Tarifabschlusses gibt. Nun wird sich der eine oder andere fragen: Warum nicht eine wirkungsgleiche? Eine wirkungsgleiche deshalb nicht, weil die Regierungskoalition schon in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat, dass auch weiterhin 0,2 Prozentpunkte für die sogenannte Versorgungsrücklage abgezogen werden. Ich erachte es aber als ausgesprochen positiv, dass dieser Abzug von 0,2 Prozentpunkten mit Rückwirkung zum 1. März dieses Jahres nur einmal erfolgt, bei den weiteren Erhöhungen zum 1. April nächsten Jahres und zum 1. März 2020 nicht mehr. Die Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode hat sich darauf verständigt, die Versorgungsrücklage zumindest bis zum Jahr 2024 fortzusetzen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf senden wir ein wichtiges Signal. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir gerade im Bereich des öffentlichen Dienstes mit diesem Gesetzentwurf ein sehr positives Zeichen bringen, gerade in einer Zeit, in der der öffentliche Dienst vor großen Herausforderungen steht, in der die Ansprüche besonders groß sind und die Entwicklung im gesellschaftlichen Bereich natürlich auch am öffentlichen Dienst nicht vorbeigeht.

Ich möchte abschließend sagen: Natürlich geht es auch darum, dass wir auch in Zukunft den öffentlichen Dienst attraktiv halten, dass wir einerseits die, die sich schon über Jahre hinweg engagiert für unser Gemeinwesen einbringen, teilhaben lassen, dass wir aber auch die Zukunft, wenn es darum geht, den Kampf um die besten Köpfe, gerade auch gegenüber der Privatwirtschaft, weiterhin erfolgreich zu bestreiten, gut angehen können mit einer attraktiven und einer gut ausgestatteten Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten. Deshalb bitte ich um eine konstruktive Befassung mit diesem Gesetzentwurf und um eine zeitnahe Beschlussfassung.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)