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Stephan Mayer: "Das Bundespersonalvertretungsgesetz wird von unnötigem Ballast befreit"

Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich bin wirklich sehr froh, dass ich Ihnen heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorstellen darf. Ich bin deshalb froh, weil das Bundespersonalvertretungsgesetz aus dem Frühjahr 1974 stammt und seitdem bis auf kleine, punktuelle Veränderungen im Grunde genommen nicht angetastet worden ist. Es gab in den letzten Legislaturperioden immer wieder Versuche, das Bundespersonalvertretungsgesetz zu novellieren. All diese Versuche sind gescheitert. Mehrmals sind Gesetzentwürfe der Diskontinuität zum Opfer gefallen.

Das ist auch nicht ganz unverständlich, weil es natürlich ein Spannungsverhältnis zwischen effektivem Verwaltungshandeln auf der einen Seite und der berechtigten und auch sehr wichtigen Mitsprache der Beschäftigten auf der anderen Seite gibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass es uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen ist, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen.

Wir haben bei uns im Haus sehr frühzeitig, zu Beginn dieser Legislaturperiode, einen sehr intensiven und einen sehr konstruktiven Dialogprozess mit den Gewerkschaften, mit den Personalvertretungen, aber auch mit den Dienststellen begonnen. Daraus sind Eckpunkte entstanden. Diese Eckpunkte sind weiterentwickelt worden. Aus diesen Eckpunkten ist letzten Endes dieser Gesetzentwurf gegossen worden.

Ich bin sehr froh, an dieser Stelle feststellen zu können, dass wichtige Mitwirkungs- und Mitspracherechte der Beschäftigten mit diesem Gesetzentwurf nicht reduziert werden, sondern ganz im Gegenteil: Mit diesem Gesetzentwurf werden die Mitsprachemöglichkeiten, die Einwirkungsmöglichkeiten der Beschäftigten und auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbessert.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich möchte Ihnen kurz einige Inhalte im Einzelnen vorstellen. Zum Ersten wird das Bundespersonalvertretungsgesetz von unnötigem Ballast befreit. Es wird entschlackt. Die Systematik wird neu aufgestellt. Es wird anwenderfreundlich. Für uns ist es sehr wichtig, dass alle, die in der Personalvertretung arbeiten oder mit der Personalvertretung zu tun haben, dieses Gesetz leicht lesen können. Es wird also auch die Verständlichkeit dieses Gesetzes erhöht.

Zum Zweiten bilden wir in diesem Gesetz die doch sehr umfangreiche Rechtsprechung in dem Bereich der Personalvertretung der letzten Jahre und, man muss sagen: Jahrzehnte ab. Beispielsweise wird das wichtige Letztentscheidungsrecht des Parlamentes bei entscheidenden Fragen der Mitbestimmung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in diesem Gesetzentwurf mit abgebildet. Zudem werden neue Tatbestände der Mitbestimmung geschaffen, beispielsweise – das spielt natürlich gerade angesichts der derzeitigen Coronapandemie auch eine Rolle – in Fragen der flexiblen Arbeitszeit, des mobilen Arbeitens, aber auch der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und der Arbeit, daneben auch in den Bereichen des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements. Außerdem werden in dem Gesetzentwurf insbesondere Fragen der Privatisierung von einzelnen Aufgaben im öffentlichen Dienst geregelt.

Ein dritter wichtiger Aspekt ist, dass mit dem Gesetzentwurf in Zukunft eine personalvertretungslose Zeit vermieden wird, etwa in Phasen der Umstrukturierung oder auch wenn möglicherweise verspätet Personalratswahlen durchgeführt werden.

Ein sehr wichtiger Inhalt ist aus meiner Sicht, dass die Wahlrechtsgrundsätze in dem Gesetzentwurf verändert werden. Wir reduzieren das Wahlalter für die Teilnahme an Personalratswahlen auf 16 Jahre und schaffen eine Altersgrenze für Auszubildende bei der Teilnahme an Wahlen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen ab. Daneben wird auch das Schriftformerfordernis dereguliert. Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte institutionalisiert wird. Wir bilden also damit jetzt im Gesetz das ab, was bislang schon die Praxis war. Wir verleihen auch der AG Hauptpersonalräte ein Mitspracherecht, ein Teilnahmerecht bei ressortübergreifenden Fragen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein sehr wichtiger Aspekt gerade auch im Lichte der aktuellen Coronapandemie ist die Frage, wie wir mit neuen Technologien im Zeitalter der Digitalisierung umgehen, sprich damit, dass in Zukunft auch Personalratssitzungen in dem Format von Videokonferenzen oder auch von Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Sie wissen, dass wir im letzten Jahr zu Beginn der Coronapandemie befristet diese Möglichkeit für Personalräte geschaffen haben. Mit diesem Gesetzentwurf wird jetzt die Frist deutlich verlängert, bis Ende 2024. Wenn Sie mir erlauben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dann dürfte ich einen kleinen Wunsch für das parlamentarische Verfahren Ihnen mit auf den Weg geben. Angesichts der parallel zu führenden Debatte über die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes wäre es aus unserer Sicht durchaus auch überlegenswert, diese Möglichkeit der Durchführung von Personalratssitzungen in Form von Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen nicht nur bis Ende 2024 zu befristen, sondern endgültig zu entfristen,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

natürlich wohlgemerkt immer mit der Möglichkeit, dass dann, wenn nur ein Mitglied des Personalrates dem widerspricht, die Personalratssitzung natürlich in Präsenzform durchgeführt wird.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung, dass wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf einen sehr guten, einen sehr ausgewogenen Kompromiss vorstellen. Ich möchte hinzufügen, dass insbesondere dieser Aspekt, dass es nun zu einer Verbesserung der Mitsprache der Personalräte kommt, auch dem Umstand zu verdanken ist, dass durchaus das eine oder andere Ressort in der Ressortabstimmung eigene Wünsche und Vorstellungen zurückgestellt hat. Ich freue mich jetzt auf einen konstruktiven und intensiven Dialog im parlamentarischen Verfahren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)