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Philipp Amthor: Es ist wichtig, dass wir hier eine Alternativlösung vorlegen

Redebeitrag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Abend gesehen, dass es ganz unterschiedliche Wege gibt, wie man aus der Sommerpause in diese Debatte zurückkommen kann.

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Man kann es so machen wie die AfD und einfach undifferenziert drauflospoltern. Das ist schlecht, aber auch nicht überraschend. Man kann es so machen, wie wir es heute bei anderen Rednern gehört haben: Man kann unseren Vorschlag kritisieren, aber keinen eigenen vorlegen. Wir haben von Ihnen nicht gehört, wie es denn alternativ gehen könnte. Man kann es aber auch so machen wie unsere Regierungskoalition: Man kann seine Sacharbeit ordentlich machen und einen vernünftigen Vorschlag für das Wahlrecht vorlegen. Das haben wir heute gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müsste ich gleich eine Zwischenfrage stellen!)

Wir werden schon in der nächsten Woche intensiv darüber reden, wie wir die notwendige Verkleinerung des Bundestages hinbekommen. Wir werden uns aber in dem Zusammenhang auch die Frage stellen, wie wir in der Pandemiefestigkeit vorankommen können.

Es ist natürlich so, dass wir in der aktuellen Lage noch körperlich zusammenkommen können – unter den besonderen Hygienebedingungen der Pandemie. Deswegen wurden bisher auch schon viele Nominierungsveranstaltungen für den Bundestag durchgeführt, und sie werden auch weiter durchgeführt werden. Wir wollen nur einen Notmechanismus für den nicht zu wünschenden noch härteren Krisenfall schaffen. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier eine Alternativlösung vorlegen, die eben nicht nur für Corona vorgesehen ist, sondern die eine Flexibilisierung des Wahlrechts im Krisenfall ermöglicht, die wir bisher so nicht hatten.

Ich will es noch einmal deutlich sagen: Hier wird kritisiert, dass wir das Mittel einer Rechtsverordnung wählen. Im Ausgangspunkt ist für uns wichtig: Es wird bei dem jetzigen Infektionsgeschehen dabei bleiben, dass die Nominierungen für den Bundestag weiter als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Und das ist auch richtig so.

Wir müssen aber für den Krisenfall vorsorgen, und wir als Parlament sind eben Herr der Lage, was das Beurteilen des Krisengeschehens angeht. Denn nicht der Bundesinnenminister, nicht die Regierung wird darüber entscheiden, wann diese Verordnungsermächtigung greift, sondern wir werden darüber entscheiden.

(Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir haben vorgesehen, dass das der Wahlprüfungsausschuss tut. Und ich glaube, das ist auch folgerichtig.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Überhaupt nicht!)

Denn das Gremium, das die Wahl als Ganzes prüft, kann natürlich auch seine Beurteilung bei der Nominierung abgeben.

(Beifall des Abg. Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU])

Es ist für uns wichtig, dass wir sagen: Ja, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, wenn wir als Parlament feststellen: „Ja, von dieser Verordnungsermächtigung soll Gebrauch gemacht werden“,

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nicht das Parlament! Nur ein Wahlprüfungsausschuss!)

dann ist es eben nicht so, wie Konstantin Kuhle gesagt hat, dass dann irgendetwas passiert, sondern dann passiert das, was wir von unserem Bundesinnenministerium gewohnt sind und wie wir es kennen:

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommt verfassungsgemäßes Handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Konstantin Kuhle [FDP]: Was denn? Was denn konkret?)

Die Rechtsbindung des Bundesinnenministeriums liegt natürlich vor. Deswegen habe ich keinen Zweifel daran,

(Zuruf des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])

dass wir hier auch die Wahlrechtsgrundsätze berücksichtigen werden. – So viel zur Technik.

Frau Haßelmann, ehe Sie sich ärgern, wollen wir noch mal was Versöhnliches sagen; denn Sie haben völlig recht mit dem, was Sie gesagt haben:

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe recht, ja!)

Ja, wir müssen im parlamentarischen Verfahren sicherlich auch noch mal gucken, ob wir am Großen und Ganzen noch die eine oder andere Anpassung vornehmen können.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Ich habe schon im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Planungsverfahrens gesagt: Es ist richtig, wenn wir aus der Not von Corona auch die Tugenden der Digitalisierung ziehen. – Deswegen finde ich es wichtig, dass wir im Rahmen der weiteren parlamentarischen Beratungen noch mal darüber reden, wie wir die Digitalisierung der Parteiarbeit, des Wahlrechts voranbringen können.

Ich finde es vor allem wichtig, dass wir nicht nur über das Wahlrecht reden, sondern auch über das Parteienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aus meiner Parteienfamilie hat es die CSU schon vorgemacht; die Junge Union Deutschlands wird mit einem digitalen Deutschlandtag nachziehen.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE])

Und wir zeigen: Wenn es nötig ist, dann sind digitale Parteitage auch in Zeiten der Pandemie ein probates Mittel. Ich finde, wir sollten darüber reden, wie wir für den Notfall eine Rechtsgrundlage schaffen können, damit auch die Parteien an dem teilhaben können, was für Vereine heute schon durch unser Coronaübergangsregime möglich ist.

Ich will Ihnen das etwas metaphorisch sagen: Wenn einem die Möglichkeiten des Internets zur Verfügung stehen, sollte man sich nicht auf die Gedankenwelt des Faxgeräts beschränken.

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen Parteitag mit Faxgerät habe ich noch nie gemacht, Herr Amthor!)

In diesem Geiste werden wir mit Ihnen beraten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)