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Philipp Amthor: Abgeordnete können auch Parlamentarische Staatssekretäre sein

Rede zum Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist wieder Donnerstagabend, und wir haben wieder einen neuen Teil der schlechten Schauspielreihe „Die AfD versucht sich im Parlamentsrecht“ erlebt. In der Hauptrolle, niveaulos wie immer: Stephan Brandner. Sein Ziel: wieder die angeblich faulen Altparteien. Bewaffnet ist der Held wie immer mit Halbwissen im Verfassungsrecht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das wird von Woche zu Woche nicht besser. Über Ihre Schmierenkomödie, Herr Brandner, schüttelt selbst mancher Kollege in der AfD schon den Kopf. Das kann ich auch nachvollziehen.

Sie haben uns in Ihrer Rede gesagt, Sie hätten einen Besen dabei, mit dem wir mal reinemachen könnten bei unseren Staatssekretären. Ich würde Ihnen empfehlen: Machen Sie damit doch erst mal den Dreck vor der eigenen Tür weg, ehe Sie uns hier belehren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ganz ehrlich: „Steuergeldverschwendung“ sagt die Mettbrötchenfraktion. Mehrere Zehntausend Euro in den ersten Wochen und all diese Dinge – von Ihnen brauchen wir nun wirklich keine Belehrungen.

(Karsten Hilse [AfD]: Der Bundesrechnungshof! Schauen Sie mal in den Bericht des Bundesrechnungshofs! Also, mit diesem Argument zu kommen!)

Vor allem weiß ich: Es ist vergossene Milch, Ihnen jetzt etwas über Verfassungsrecht zu erklären. Diesmal war es besonders niveaulos. Das fängt schon mit den Begriffen an. Sie machen sich ja nicht mal viel Mühe. Sie sagen, die Parlamentarischen Staatssekretäre seien Teil der Bundesregierung. – Wenn Sie wissen wollen, was die Bundesregierung ist, empfehle ich Ihnen: Schauen Sie mal in Artikel 62 des Grundgesetzes. Da steht nur ein Satz:

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

Also schon bei den Begriffen sollten Sie aufpassen. Vor allem wie Sie den Begriff „Gewaltenteilung“ verwenden, finde ich bemerkenswert. In Ihrem Gesetzentwurf und hier sagen Sie, das mit den Parlamentarischen Staatssekretären sei verfassungswidrig. – Da denke ich ja: Mannomann, wenn der Vorsitzende des Rechtsausschusses, so eine Kapazität hier im Parlament, das sagt, dann müsste man sich mal Gedanken machen.

(Dr. Dirk Spaniel [AfD]: Da müssen Sie Respekt haben! – Stephan Thomae [FDP]: Früher war das so!)

Verfassungswidrig! Da kann ich Ihnen nur sagen: Beschäftigen Sie sich einmal mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz des Grundgesetzes; denn der lässt die Rolle der Parlamentarischen Staatssekretäre ausdrücklich zu – das hätten Sie dem Grundgesetz sogar entnehmen können –, und zwar erstens dadurch, dass das Grundgesetz kein Verbot der gleichzeitigen Funktion als Abgeordneter im Parlament und als Unterstützung der Regierung macht. Zweitens gibt es sogar eine Norm – für verfassungsrechtliche Feinschmecker; die könnten Sie sich ja einmal anschauen, Herr Brandner –:

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätte etwas mit Arbeit zu tun!)

Artikel 53a Absatz 1 Satz 2, zweiter Halbsatz – das können Sie im Protokoll nachlesen – regelt nämlich, dass es im Gemeinsamen Ausschuss eine partielle Inkompatibilität gibt.

(Ulrich Lechte [FDP]: Das versteht der gar nicht!)

Das bedeutet, dass die Abgeordneten, die dort gewählt sind, nicht gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung sein können.

(Stephan Brandner [AfD]: Tolle Rede! Herr Amthor, lernen Sie erst mal zu Ende!)

Daraus folgt im Umkehrschluss logischerweise, dass es ansonsten zulässig ist, dass Abgeordnete auch Parlamentarische Staatssekretäre sein können.

(Martin Hebner [AfD]: Geldverschleuderung!)

Schauen Sie also einfach mal in die Verfassung! Das würde Ihnen echt helfen.

Ich will nur noch eines sagen: Es ist wirklich lästig. Die Plenarsitzungen sind nicht dafür da, dass Sie Debatten aufsetzen, um von uns Gratisnachhilfe im Verfassungsrecht zu bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wenn Sie mit Inkompatibilitäten anfangen und sagen: „Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Parlamentarischen Staatssekretäre gleichzeitig Abgeordnete sind“, dann kann ich sagen: Die AfD kommt noch auf viel bessere Ideen. Wenn wir an den Anfang der Legislaturperiode gucken, dann stellt man nämlich fest: Bei Ihnen kann man Bundestagsabgeordneter und gleichzeitig Landtagsabgeordneter sein. So wie die Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

gleichzeitig Abgeordnete im Landtag und im Europaparlament sind. Bei Ihnen geht das alles.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Amthor, die haben bestimmt eine große Präsenz!)

Deswegen: Es ist hochnotpeinlich, was Sie hier gezeigt haben. Wir sind froh, dass wir gute Parlamentarische Staatssekretäre haben. Ich danke dem Parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings, ausdrücklich. Er kennt die Verfassung nämlich besser als Sie; das ist auch gut so. Ihr Auftritt heute war peinlich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)