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Petra Nicolaisen: "Personalräte sind heute stärker als je zuvor gefordert"

Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes wollen wir einen weiteren Schritt gehen, um die Mitbestimmungsmöglichkeiten in Deutschland noch ein Stück besser zu gestalten; denn nach mehr als 45 Jahren altert ein Gesetz einfach einmal. Die Arbeitswelt hat sich gewandelt, Personalräte sind heute stärker als je zuvor gefordert, und eine umfassende Aktualisierung ist notwendig und natürlich auch richtig.

Der Gesetzentwurf besteht für mich aus drei ganz zentralen Bausteinen: erstens dem Strukturieren und Vereinfachen, zweitens der Anpassung an dienstrechtliche Entwicklungen und drittens natürlich der Digitalisierung.

Kommen wir zum ersten Baustein: Strukturieren und Vereinfachen. Wenn Sie sich mit dem Gesetzentwurf befasst haben, dann werden Sie feststellen, dass es an ganz vielen Stellen Verbesserungen gibt, die zu einer leichteren Verständlichkeit beitragen. Beispielsweise wurden die Beteiligungstatbestände im Gesetzestext übersichtlicher angeordnet und viele Regelungen einfach besser untergliedert. Der Katalog allgemeiner Aufgaben wurde konkretisiert, und Fehler sowie lang überholte Rechtsvorschriften wurden gestrichen.

Das mag im ersten Moment für die meisten trivial erscheinen, aber auch solche Klarstellungen helfen Personalvertretungen. Personalvertretungen müssen Interessen zwischen Dienststellen, den Belegschaften und verschiedenen Gremien miteinander verbinden. Je verständlicher die Rechtsgrundlage und je klarer die Intention des Gesetzgebers, desto einfacher gestaltet sich dann auch die Arbeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der zweite Baustein ist die Anpassung des Dienstrechtes; es ist schon darauf eingegangen worden. Auch hier wird an ganz vielen Stellen neu angesetzt, seien es die überarbeiteten Wahlrechtsvorschriften – unter anderem die Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre – oder Regelungen zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, um für die Beschäftigten dauerhaft Ansprechpartner/-innen gewährleisten zu können. Eine weitere Neuerung sind die Regelungen zu den Mitbestimmungstatbeständen. Beispielsweise werden die Einführung, Änderung oder Aufhebung von Arbeitszeitmodellen und Arbeitsformen außerhalb der Dienststellen zu eigenen Mitbestimmungstatbeständen. Die Ausgestaltung des Arbeitsalltages der Beschäftigten wird personalvertretungsrechtlich hervorgehoben. Mit der Präzisierung bestehender und der Schaffung neuer Mitbestimmungstatbestände werden die Interessen der Beschäftigten künftig besser durch den Personalrat abgebildet werden können. Klar ist: Wenn Dienststellen modern sein sollen, benötigen sie ein ebenso modernes Pendant in Form der Personalräte.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und wenn von Modernisierung gesprochen wird, dann ist für mich auch der dritte Baustein des Gesetzentwurfes zu nennen: die Digitalisierung, ein Schlagwort mit vielen Erwartungen und wichtigen Chancen. Diese möchte der Gesetzgeber auch für die Personalratsarbeit nutzbar machen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Covid-19-Pandemie vom 25. Mai 2020 wurde dafür schon ein wichtiger Grundstein gelegt.

Dieses Fundament soll nun ausgebaut werden. Personalvertretungen steht nun für die gesamte Amtsperiode bis Ende 2024 die Möglichkeit zu Video- und Telefonkonferenzen offen. Zur Entfristung haben wir eben schon etwas gehört; das werden wir in der Anhörung und im BE-Gespräch noch mal thematisieren. Die elektronische Kommunikation zwischen Dienststellen und Personalvertretungen wird rechtssicherer. Das bedeutet, künftig können viele Prozesse sicherer digital gestaltet werden.

Nicht zuletzt wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte institutionalisiert und mit einem Stellungnahmerecht in ressortübergreifenden Angelegenheiten mit Digitalisierungsbezug ausgestattet.

Digitalisierungsprozesse wirken sich immer auf den Arbeitsalltag aus. Durch die Einbindung der Personalvertretungen können hier die Belange früher eingebracht werden. Daneben führen auch viele weitere neue Regelungen des Gesetzentwurfes zu einer Modernisierung des Bundespersonalvertretungsrechts und damit auch zu einer Modernisierung und Erleichterung der Personalratsarbeit sowie einer Steigerung der Attraktivität und Verlässlichkeit des öffentlichen Dienstes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Personalvertretungen leisten einen wichtigen Beitrag für die Beschäftigten. Diese schätzen wir sehr. Ich freue mich auf die weiteren Gespräche, auf den Gesetzgebungsprozess und bedanke mich schon mal im Voraus bei denjenigen, mit denen ich schon Gespräche geführt habe.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Sandra Bubendorfer-Licht [FDP])