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Petra Nicolaisen: Ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst

Rede zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Wir von der Union sind der Meinung, der öffentliche Dienst muss als Arbeitgeber attraktiv bleiben; denn ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst!

Dies bedeutet selbstverständlich auch, dass das Besoldungsrecht zur Sicherstellung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes des Bundes auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren muss. Geänderte Rahmenbedingungen – dies sind solche gesellschaftlicher, rechtlicher und tatsächlicher Art, und sie ergeben sich insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel, die Digitalisierung sowie den Fachkräftemangel.

Wir haben uns daher gemeinsam mit der SPD im Koalitionsvertrag zu einem modernen öffentlichen Dienst, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgaben gut, zuverlässig und effizient erledigt, bekannt. Zudem haben wir festgehalten, uns um die Nachwuchsgewinnung und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes – unter Beibehaltung der Qualitätsanforderungen zum Bestehen im Wettbewerb um die besten Köpfe – zu kümmern.

Auf Grundlage dessen beraten wir heute zu später Stunde in erster Lesung den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz, kurz BesStMG.

Einiges ist schon passiert – so beispielsweise das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von 2018, das insgesamt 7,5 Prozent mehr Lohn beinhaltete, oder das sogenannte Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen für unsere Soldatinnen und Soldaten. Doch um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Bundes auch in Zukunft sicherzustellen, müssen wir noch mehr machen: Mehr Geld für Anwärter, moderne Personalgewinnung und attraktive Zulagen – und dies sind nur einige Punkte, die das BesStMG aufgreift.

So führt das BesStMG für viele Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten zu finanziellen Verbesserungen. Dabei geht es beispielsweise um die Erhöhung und die strukturelle Verbesserung von Zulagen, wie die vorgesehene Erhöhung der Polizeizulage um 40 Prozent oder die Verbesserung der Auslandsbesoldung – die Tagessätze des Auslandsverwendungszuschlags werden deutlich erhöht. Darüber hinaus soll insbesondere eine attraktive Einmalzahlung bei der Personalgewinnung ermöglicht und die Anwendungsvoraussetzungen dafür vereinfacht werden.

Dies ist nur ein Bruchteil der im BesStMG vorgesehenen Verbesserungen und zugleich ein wichtiger und guter Schritt, um die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes des Bundes auch in Zukunft sicherzustellen. In diesem Sinne möchte ich um die Zustimmung für dieses Gesetzesvorhaben im parlamentarischen Verfahren werben und freue mich auf die weiteren Beratungen.