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Nina Warken: "Wir halten uns inhaltlich eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts"

Rede zur Regelungen über die Bestandsdatenauskunft

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft setzen wir die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 um.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So, so!)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem am 17. Juli 2020 veröffentlichten Beschluss wesentliche Befugnisnormen und polizeiliche Abrufregelungen zur sogenannten manuellen Bestandsdatenauskunft beanstandet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben, und zwar insbesondere im Telekommunikationsgesetz, im Bundeskriminalamtgesetz, im Bundespolizeigesetz, im Zollfahndungsdienstgesetz sowie in den Nachrichtendienstgesetzen des Bundes. Karlsruhe hat ausgeführt, dass die Regelung einer Bestandsdatenauskunft zwar nicht per se verfassungswidrig sei, doch die aktuelle Ausgestaltung in verschiedenen Gesetzen die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletze.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)

Die manuelle Bestandsdatenauskunft gibt ja den Sicherheitsbehörden das Recht, von den Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder aber einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu verlangen. Sowohl für die präventive als auch die repressive Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist das von großer Bedeutung; da dürften wir uns doch alle einig sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Unternehmen müssen den Behörden dann personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen, mitteilen. Nicht mitzuteilen sind dagegen sogenannte Verkehrsdaten zu einzelnen Kommunikationsvorgängen.

Mit dem Gesetzentwurf, sehr geehrte Damen und Herren, differenzieren wir nun entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die jeweiligen Normen deutlich stärker aus. Sie enthalten zudem jeweils eigene Regelungen zum Abruf und zur Übermittlung der Daten, das sogenannte Doppeltürmodell, und die jeweiligen Verwendungszwecke werden begrenzt. Mit den vorgeschlagenen Regelungen halten wir uns inhaltlich eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, und in der Umsetzung der erwähnten Doppeltürrechtsprechung schafft der Gesetzentwurf im Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz Übermittlungsvorschriften für die Dienstanbieter – das ist die erste Tür – und damit korrespondierende Erhebungsvorschriften für die Strafverfolgungsbehörden, für die Polizeien des Bundes sowie die Nachrichtendienste; das ist die zweite Tür.

Die Übermittlungs- und Erhebungszwecke werden dem Bestimmtheitsgebot entsprechend normenklar geregelt. Die Übermittlung an das Bundeskriminalamt sowie das Zollkriminalamt als Zentralstellen wird zudem ausdrücklich normiert, und die Eingriffsvoraussetzungen werden am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet: Je weiter die Befugnisausübung im Vorfeld einer konkreten Gefahr ermöglicht wird, desto gewichtiger muss dann das zu schützende Rechtsgut oder desto schwerer die zu verhütende Straftat sein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei zwei anderen bereits von Bundestag und Bundesrat vor der Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts beschlossenen Gesetzentwürfen hat ja der Bundespräsident die Ausfertigung ausgesetzt, da sie Vorschriften enthalten, die inhaltlich mit den beanstandeten Regeln übereinstimmen, zum Beispiel beim Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Ich glaube, wir sollten deshalb eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs in den Gremien anstreben. Wir haben ja bereits eine öffentliche Anhörung für den 25. Januar terminiert. Ich denke, wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass insbesondere auch der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität alsbald dann auch ausgefertigt werden und in Kraft treten kann.

Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)