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Michael Kuffer: "Wir schaffen schlicht die Basis für die Planungen"

Rede zum Zensusgesetz 2021

Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Grundlage zur Durchführung der nächsten Volkszählung in Deutschland im Jahr 2021. Neben der Verpflichtung nach EU-Recht, in regelmäßigen Abständen eine solche Volkszählung zu vollziehen, ergibt sich die Notwendigkeit eines Zensus aus dem Bedarf statistischer Daten für jedwede Form staatlichen Handelns. Mit den Erkenntnissen des Zensus schaffen wir schlicht die Basis für die Planungen, die unserer Politik zugrunde liegen. Nur mit diesem Wissen können wir politische Vorhaben bedarfsgerecht und ergebnisorientiert formulieren und die Zukunft unseres Landes aktiv gestalten, sei es der Bedarf an Schulen, Straßen, Krankenhäusern oder Polizisten. Dies alles und einiges mehr stützt sich auf die Ergebnisse der Volkszählungen und den daraus errechneten Prognosen. Es ist daher von essenzieller Bedeutung, dass wir mit diesem Gesetz die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um den Zensus 2021 erfolgreich durchführen zu können. Wir stellen damit sicher, dass die statistischen Ämter von Bund und Ländern unter voller Wahrung des Datenschutzes, des Prinzips der Datensparsamkeit und der technischen Effizienz diese Volkszählung vollziehen.

Dabei wird, wie schon beim Zensus 2011 erprobt, ein registergestütztes Verfahren zur Anwendung gebracht, das auf bereits erfasste Daten zurückgreift und damit neben Kostenersparnis auch eine wesentliche Erleichterung für die durchführenden Behörden und Bürger mit sich bringt. So wird es zu keiner flächendeckenden Erhebung kommen, und die benötigten Daten werden in Ergänzung stichpunktartig erfasst. Hiermit wollen wir auch dem Prinzip des „Once only“-Gedankens Rechnung tragen und den Kontakt der Bürgerinnen und Bürgern mit den Verwaltungsstellen so unkompliziert wie möglich gestalten.

Die Sicherheit der Daten, die heute mehr denn je im Bewusstsein der Menschen ist, spielt bei der Umsetzung des Zensusgesetzes eine besonders wichtige Rolle: Die im Zuge des Zensus erhobenen Daten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger werden ausschließlich für die vorgesehenen statistischen Zwecke verwendet und in besonders geschützten Bereichen der amtlichen Statistik verarbeitet. Ferner werden sie zu keinem Zeitpunkt anderen Behörden zur Verfügung gestellt. Nachdem die statistische Aufbereitung der Daten erfolgt ist, werden die Einzeldaten gelöscht und die Ergebnisse in Form von statistischen Darstellungen ohne Personenbezug veröffentlicht.

Ich bin deshalb froh, dass wir mit diesem Gesetz heute einen guten Beitrag für modernes und effizient funktionierendes staatliches Handeln leisten und damit die Planungen für die Zukunft unseres Landes aktiv voranbringen.