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Michael Kuffer: "Ausländerrecht ist Sicherheitsrecht"

Rede zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsbürgerschaft ist die intensivste Form der Bindung an einen Staat. Ein Staat kann einem Menschen kein umfangreicheres Recht in seinem Verhältnis Staat/Bürger zugestehen als dieses. Die Staatsbürgerschaft umfasst eine Vielzahl unveräußerlicher Rechte als freier Bürger im Staat und ein umfassendes Schutzversprechen im Ausland. Die Kriterien zur Erlangung dieses Rechts müssen genau aus diesen Gründen höchsten Maßstäben genügen. Es ist dabei gut und richtig, dass wir mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf auch ein Stück unserer zentralen gesellschaftlichen Werte zur Voraussetzung erklären, um Bewerberinnen und Bewerbern die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen.

In unserem Grundgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Artikel 6 Absatz 1 nicht nur als Grundrecht, sondern auch im Sinne einer Institutsgarantie angelegt: Die tragenden Strukturprinzipien der Ehe, mit denen eine sogenannte Mehrehe geradezu in Form eines Paradebeispiels unvereinbar ist, sind zu respektieren und zu schützen. Der Staat darf es nicht zulassen, dass hier ein vollkommen anderes Eheverständnis hoffähig gemacht wird – und übrigens auch ein Eheverständnis, das mit einem vollkommen anderen Menschen- und Rollenbild der Frau korrespondiert. Darauf möchte ich vor allem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ausdrücklich hinweisen. Das ist nicht unser Frauenbild.

(Beifall bei der CDU/CSU – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das diskutieren wir lieber nicht!)

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss sich ohne Wenn und Aber zu unseren Werten und zu unserer Staats- und vor allem Gesellschaftsordnung bekennen – ernsthaft und glaubhaft –, und zwar zum allermindesten, aber sicher nicht nur, zu unseren verfassungsmäßig kodifizierten Werten. Daher muss es selbstverständlich sein, dass die Gewährung der Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz bei bestehender Mehrehe künftig eindeutig ausgeschlossen ist. Diesen eigentlich selbstverständlichen Umstand haben wir mit der vorliegenden Änderung nun normiert.

Ebenso, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen wir mit diesem Gesetz aber auch sicherheitspolitisch ein klares Zeichen. Ausländerrecht ist Sicherheitsrecht.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege Kuffer, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Akbulut?

Michael Kuffer (CDU/CSU):

Nein, danke. – Durch die Einführung eines zusätzlichen Verlusttatbestandes für terroristische Auslandskämpfer sorgen wir dafür, dass Doppelstaatler, die sich an Kampfhandlungen terroristischer Vereinigungen im Ausland beteiligen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. So verhindern wir im Übrigen effektiv, dass Terroristen und Gewalttäter zurück ins Bundesgebiet reisen und zur Gefahr für die hier lebenden Menschen werden können.

Zu guter Letzt schaffen wir mit der Verlängerung der Rücknahmefrist bei erschlichenen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre einen entscheidenden Schritt, um Identitätstäuscher auch im Nachhinein wirksam zu sanktionieren. Die Praxis hat uns ja gezeigt, dass sich in vielen Fällen erst im Nachhinein Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine falsche Identität angegeben, ein falsches Bekenntnis oder sonst eine falsche Erklärung abgegeben wurde. Mit der Ausweitung der Rücknahmefrist im Rahmen einer Verdoppelung des Zeitraums von fünf auf zehn Jahre geben wir damit den Ausländerbehörden die nötigen Werkzeuge an die Hand, um auch in diesen Fällen wirksam tätig werden zu können.

Kurzum: Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Vorlage ist aus meiner Sicht in vielerlei Hinsicht ein gutes Stück Gesetzesarbeit gelungen. Wir passen damit unser Staatsangehörigkeitsrecht an die Erfordernisse der Praxis an und sorgen für klares, solides und wertebezogenes Regelwerk in Bezug auf das umfassendste Recht, das unser Staat zu vergeben hat.

Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU)