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Matthias Hauer: Wir als Union wollen, dass Basiskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar bleiben

Rede zum Pfändungsschutzkonto

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der heutigen Debatte geht es um den Schutz vor Kontopfändungen, um Kontozugang für jedermann und um transparente Bankgebühren.

Vor knapp zehn Jahren haben wir das Pfändungsschutzkonto eingeführt. Dieses Girokonto sorgt dafür, dass verschuldeten Menschen das Existenzminimum auch wirklich zur Verfügung steht. Sie werden in dieser Höhe vor Kontopfändungen geschützt. Der monatlich pfändungsfreie Betrag bleibt ihnen erhalten. Sie können damit trotz Zwangsvollstreckung ihren Lebensunterhalt bestreiten und selbstbestimmt am Wirtschaftsleben teilnehmen. Das sogenannte P-Konto ist damit ein wichtiger Bestandteil unseres Sozialstaates, und es hat sich bewährt.

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einige Problemstellungen an, die im Rahmen der Evaluierung des P-Kontos festgestellt wurden. Beispielsweise werden die Pfändungsfreigrenzen künftig jährlich angepasst, Ansparmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher werden verbessert, und der Pfändungsschutz wird auch auf Gemeinschaftskonten erstreckt. Für meine Fraktion haben schon die Kollegen Dr. Ullrich und Thies dazu im Detail ausgeführt. Ich möchte mich daher auf die beiden Punkte aus dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen konzentrieren.

Zuerst zum Thema Basiskonto: Wir haben 2016 den Rechtsanspruch auf ein Bankkonto für jedermann eingeführt, das sogenannte Basiskonto. Auch diese Entscheidung hat sich bewährt. Wir als Union wollen, dass Basiskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir uns damals gemeinsam mit den Sozialdemokraten dazu entschieden, im Gesetz festzuschreiben, dass die Gebühren angemessen sein müssen. Dabei ist insbesondere auf die marktüblichen Entgelte abzustellen und das Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Diese Regeln wollen wir nicht aufweichen. Die Mehrzahl der Institute bewegt sich mit ihren Gebühren für die Basiskonten in einem angemessenen Rahmen. Sofern Kontogebühren unangemessen sind, haben Gerichte in den vergangenen Jahren mehrfach zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern entschieden. Auf Grundlage der gesetzlichen Regelung wurden unangemessen hohe Gebühren also abgesenkt. Das halten wir für den richtigen Weg.

Vizepräsident in Claudia Roth:

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

 

Matthias Hauer (CDU/CSU):

Sehr gerne.

Vizepräsident in Claudia Roth:

Aber schnell; es gibt nämlich einen wichtigen Grund.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

 

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Selbstverständlich, Frau Präsidentin, ich habe natürlich auch einen wichtigen Grund. – Meine Frage bezieht sich auf einen Beschluss der CSU, also Ihrer Schwesterpartei, die Anfang dieses Jahres auf ihrer Klausurtagung gefordert hat, das Basiskonto kostenfrei zu machen. Ich zitiere: Wir wollen „gemeinsam mit den Banken ein Basiskonto für kleine und mittlere Einkommen entwickeln, wobei grundlegende Funktionen wie die Abwicklung von Gehalt und Miete möglichst kostenfrei zur Verfügung stehen sollten“. Wie stehen Sie zu der Position? Habe ich Sie richtig verstanden, dass da schon ein Keil zwischen die beiden Unionsparteien getrieben wurde? Sehen Sie da nicht auch Handlungsbedarf? Sie haben sicherlich auch die vielen Berichte gelesen. Die Stiftung Warentest hat schon mehrfach Basiskonten geprüft und dabei festgestellt, dass „angemessen“ häufig so interpretiert wird, dass Kontoführungsgebühren von mehr als 200 Euro pro Jahr als „angemessen“ gelten. Das ist für Menschen mit kleinem Geldbeutel sicherlich keine „angemessene“ Kontoführungsgebühr.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist es!)

Vizepräsident in Claudia Roth:

Herr Hauer, bitte.

 

Matthias Hauer (CDU/CSU):

Herr Kollege, so friedlich wie es im Moment zwischen der CDU und der CSU ist, war es ja lange nicht.

(Marianne Schieder [SPD]: „Im Moment“!)

Insofern wird es auch Ihnen nicht gelingen, einen Keil zwischen meine Kolleginnen und Kollegen und mich zu treiben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn Sie sich den Beschluss genauer ansehen, wenn Sie sich vor allem auch Ihren Antrag ansehen und das, was die Kollegen von der Linken gerade vorgetragen haben, dann werden Sie feststellen, dass Gebühren immer vom Nutzerverhalten und vom Kontomodell abhängig sind. Deshalb ist es nicht so leicht, zu sagen: Wir setzen jetzt einen bestimmten Betrag fest, den ein Konto maximal kosten darf. Das hängt immer von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Anzahl der Kontobewegungen: Wird Onlinebanking genutzt? Wie oft geht man zum Schalter? Wie oft geht man zum Automaten? Am Ende steht ein Preis für ein konkretes Nutzerverhalten. Auch bei der von Ihnen angesprochenen Untersuchung der Stiftung Warentest wurde das Nutzerverhalten zugrunde gelegt. Dabei kam heraus, dass manch einer mit anderen Kontomodellen deutlich günstiger gefahren wäre.

Im Übrigen ist es so – ich hatte das gerade schon erwähnt –, dass auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage dagegen geklagt wurde und Gerichte im Einzelfall entschieden haben, dass die Gebühren zu hoch sind. Was schließen wir daraus? Dass die Gesetzeslage funktioniert.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass es Nachbesserungsbedarf gibt!)

Natürlich gibt es immer Menschen, die sich nicht an Gesetze halten. Es mag sogar Banken geben, die sich nicht an Gesetze halten.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Deutsche Bank!)

Aber in einem Rechtsstaat funktioniert es dann so: Man geht den Rechtsweg, man geht vor Gericht. Das hat in mehreren Fällen auch funktioniert, dass festgestellt wurde: „Die Gebühren sind zu hoch“ und sie dann abgesenkt wurden. Auf der aktuellen Gesetzesgrundlage funktioniert das. Insofern, denke ich, dürfte das für die Beantwortung reichen, und wir bleiben damit hier noch im Zeitplan.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als weitere Instanz bleibt im Übrigen auch noch die BaFin. Sie kann einschreiten, wenn Institute nicht angemessene Gebühren verlangen. Die Anzahl der Beschwerden bei der BaFin ist übrigens minimal. Eine gesetzliche Änderung ist da nicht sinnvoll.

Beim zweiten Punkt des Grünenantrags, Vergleichswebsites, sind wir schon ein bisschen näher beieinander. Wir als Gesetzgeber haben im Zahlungskontengesetz gemeinsam deutlich gemacht, dass wir für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz bei Kontogebühren wollen. Dazu sollte es die Möglichkeit geben, entgeltfreie, objektive und unabhängige Vergleichswebsites, die dann auch noch zertifiziert werden, zu nutzen.

Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen, ist hier noch immer keine zertifizierte Website auf dem Markt. Und hier sage ich deutlich auch an die Adresse des Bundesfinanzministeriums: Die zeitliche Verzögerung ist immens. Tragen Sie dazu bei, dass Kostentransparenz möglich wird. Hier ist mehr Initiative aus dem BMF erforderlich.

Abschließend stelle ich fest: Die Grünen wollen diese Aufgabe an die BaFin übertragen. Das ist ja momentan in Mode, alles auf die BaFin zu übertragen. – Keine Sorge, das andere Thema mache ich jetzt heute nicht auf.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Nein, Sie machen jetzt gar nichts mehr auf. Sie machen jetzt Schluss.

(Heiterkeit)

 

Matthias Hauer (CDU/CSU):

Ich mache Schluss. – Aber es ist die falsche Institution zum Betrieb einer Vergleichswebsite. Wir wollen eine starke und wachsame Finanzaufsicht, die sich auf die Kernaufgaben konzentrieren kann.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und – sage ich als letzter Redner des Plenartages – einen schönen Abend uns allen miteinander!

(Beifall bei der CDU/CSU)