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Marian Wendt: " Im Bereich der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gehören wir auf die Strafbank"

Rede zum Gesetz zum IT-Änderungsstaatsvertrag

Verwaltungsmodernisierung geht nur über Verwaltungsdigitalisierung. Damit sind E-Government-Komponenten in den öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ein essenzieller Bestandteil einer effizienten bürgernahen Verwaltung.

Seit 2010 haben wir uns, mit der Gründung des IT-Planungsrates, hohe Ziele für die Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltungen gesetzt. Und trotzdem kommen wir nicht so recht vom Fleck.

Die Evaluierung des E-Government-Gesetzes zeigt sehr deutlich, dass wir im Bereich der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf die Strafbank gehören. Zwar haben wir die beabsichtigte Impulswirkungen unserer gesetzlichen Initiativen erreicht – eine nachhaltige Wirkung aber verfehlt. Aber die Bundesregierung hat dies erkannt und geht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den nächsten logischen Schritt.

Nach den großen Vorhaben wie dem E-Government-Gesetz und dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs wird die FITKO als zentrale Stelle die Koordinierung und Steuerung von IT-Vorhaben von Bund, Ländern und Gemeinden übernehmen. Erkannte Defizite des IT-Planungsrates werden mit dieser unterstützenden Stelle beseitigt. Der IT-Planungsrat verfügt damit zum ersten Mal über ein Kompetenzzentrum zur Bündelung von personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich des E-Governments.

Doch nicht nur organisatorisch gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den nächsten Schritt. Bund, Länder und Gemeinden verpflichten sich auch, die Digitalisierungsprojekte mit einem Budget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro voranzutreiben: Geld, welches unsere Verwaltungen dringend zur Digitalisierung benötigen, und Geld, das schlussendlich unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Denn moderne und schlanke Verwaltungen mit elektronischen Verfahren und auch elektronischen Bezahlverfahren können uns in Zukunft den einen oder anderen Gang aufs Amt ersparen.

Die Akzeptanz bei den Nutzern von Verwaltungsleistungen erreichen wir aber nicht mit Leuchtturmprojekten und der Errichtung einer gemeinsamen föderalen IT-Kooperation. Akzeptanz erreichen wir nur, wenn wir auch die Bedenken und Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber dem E-Government ernst nehmen – und dies heißt zuerst Datenschutz und Datensicherheit von Antragsdaten, elektronischen Akten und Bescheiden zu gewährleisten. Das nehmen wir ernst, und das ist auch unser oberstes Ziel.

Nach wie vor wollen wir am Ende der Legislaturperiode die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen bundesweit einheitlich online anbieten. Im Land der Dichter und Denker, der Start-ups und Innovationscampusse können wir uns nicht erlauben, beim E-Government noch weiter hinter unsere Freunde zum Beispiel aus Österreich zurückzufallen.