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Marc Henrichmann: Wir müssen die Sicherheit im Blick behalten

Rede zur Änderung des Waffengesetzes

Marc Henrichmann (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Besucher! Wer selber mal erleben musste, wie ein tödlicher Unfall mit einer Schusswaffe tragischerweise vonstattengeht, der bekommt ein sehr feines Gespür für die Abwägung zwischen Freiheit auf der einen Seite und Sicherheit auf der anderen Seite. Deswegen möchte ich an dieser Stelle einmal den vielen Beteiligten an diesem Verfahren danken, auch den Sicherheitsbehörden und den Polizeivertretern – ich beziehe hier ausdrücklich auch mal die Verbände ein –, die dieses Verfahren sehr faktenorientiert, sehr abwägend und eben nicht marktschreierisch betrieben haben, und ich halte es für sehr klug, das so zu tun.

Wir haben viele Gesprächsrunden gehabt. Ich habe bisher in keiner Berichterstattung so viele Abstimmungsgespräche, Berichterstattergespräche erlebt. Alle Probleme, Sorgen und Nöte, die formuliert wurden, sind auch eingehend beraten worden – vielleicht nicht immer mit dem gewünschten Ergebnis, aber im Großen und Ganzen gut.

Die Verbände haben gezeigt, dass sie bereit sind, zum Beispiel bei der Frage der Begrenzung der Waffen bei der gelben WBK konstruktiv mitzuwirken. Ich weiß, dass dies heillos umstritten ist. Ich weiß aber auch, dass einige Tageszeitungen heute aufgemacht haben, dass sieben Reichsbürger im Münsterland „entwaffnet“ – in Anführungsstrichen – worden sind und dass es in der Bevölkerung diesbezüglich durchaus Sorgen gibt; auch das muss man ernst nehmen. Ich glaube, die Beteiligten und auch die Verbände haben in diesem Verfahren Vertrauen gewonnen,

(Konstantin Kuhle [FDP]: Das glaube ich nicht!)

und das ist gut.

Vertrauen verspielt haben wir in Teilen sicherlich mit dem ersten Aufschlag dieses Entwurfes.

(Konstantin Kuhle [FDP]: So ist es!)

Insbesondere die Bedürfnisprüfung hat viele – auch mich – erst mal etwas geschockt. Umso froher bin ich jetzt, dass wir am Ende des Verfahrens hier und heute sagen können, dass wir dazu eine richtig gute und tolle Lösung erarbeitet haben, mit der alle Beteiligten richtig gut leben können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Helge Lindh [SPD])

Im Blick behalten müssen wir die Sicherheit auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite eben auch den Schießsport und die am Schießsport Beteiligten, die Verbände. Da sind Ehrenämtler, die ein hohes Maß an Verantwortung zeigen und es verdient haben, vernünftig behandelt zu werden.

Bei einer Frage besteht Dissens – das ist überhaupt kein Thema –, und zwar bei der Magazinfrage. Da hätte ich mir persönlich eine andere Lösung gewünscht.

(Konstantin Kuhle [FDP]: So ist es!)

Nichtsdestotrotz bin ich Demokrat genug, das Ergebnis zu akzeptieren. Aber wichtig ist mir, dokumentieren zu können, dass wir eine Ausnahme ausdrücklich ins Protokoll des Innenausschusses aufgenommen haben. Diese besagt, dass das BMI auf das BKA einwirkt, dass entsprechende Ausnahmegenehmigungen für Schützen erteilt werden sollen, die diese Magazine für ihre Wettbewerbe brauchen.

Wir haben die Frage der Dual-Use-Magazine, die für Kurz- und für Langwaffen gleichermaßen passen, im Sinne der Anwender geklärt. Wir haben die Frage des kleinsten bestimmungsgemäßen Kalibers bei der Anmeldung Gott sei Dank jetzt so geklärt, dass wir auf Herstellerangaben zurückgreifen können und nicht eine Raterunde für die Besitzer – mit entsprechender rechtlicher Grauzone – eröffnen. Wir haben die Frage der Schalldämpfer für die Jäger gelöst; dies wird nun auch bundeseinheitlich gelöst. Wir haben es nach zehn Jahren endlich geschafft, die Frage der Schießstandsachverständigen zu lösen.

Wir haben bei der Pflicht zum persönlichen Erscheinen, die jetzt schon die Behörde nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz anordnen konnte, Regelungen getroffen, die besagen, dass es eben nicht willkürlich passieren kann, dass ein Sachbearbeiter einer Waffenbehörde jeden dorthin zitiert, sondern dass dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist, und zwar dann, wenn es zur Aufklärung eines Sachverhaltes erforderlich ist. Auch das ist wichtig.

Wir haben bei den Meldungen zum Nationalen Waffenregister Erleichterungen für die Büchsenmacher und ‑händler erreicht, die im Geschäftsbetrieb mit einer unverzüglichen Meldung oftmals überfordert waren. Jetzt haben sie entsprechend Zeit, das zu tun, was mit Blick auf die Daten im Nationalen Waffenregister sicherlich auch genügt.

Wir waren in diesem Verfahren mit den Forderungen der Länder konfrontiert. Der Bundesrat hat mit 16 : 0 Forderungen an uns herangetragen, unter anderem in Bezug auf die in Teilen noch umstrittene Verfassungsschutzabfrage. Ich möchte hier ausdrücklich betonen: Wir schließen damit eine Lücke, die bis dato bestand. Bis dato war es nach der Antragstellung so, dass der Verfassungsschutz die Waffenbesitzerdateien überprüft und geguckt hat, ob Extremisten dabei sind. Wir gehen jetzt einen Schritt nach vorne: Mit Antragstellung wird die Waffenbehörde beim Verfassungsschutz anfragen. Es sind Datenschutzbedenken ernst genommen worden. Ich kann alle beruhigen: Es handelt sich um 450 000 Anfragen im Jahr. Es wird keine detaillierten Einzelprüfungen geben, sondern eine automatisierte Prüfung. Wir haben hier Rechtssicherheit geschaffen.

Bei der Frage der Waffenverbotszonen war mir insbesondere wichtig, dass es keine überzogenen Beschwernisse für legale Waffenbesitzer, für Messerhändler, für Scherenschleifer usw. gibt. Wir haben – das war mir wichtig – Ausnahmen reinverhandelt, die auch bindend sind für die Bundesländer. Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis – die Jäger, die Sportschützen – können auch weiterhin, weil sie auf Zuverlässigkeit überprüft sind, in diese Zonen gehen und müssen sich keine Gedanken machen, genauso wie der Messerverkäufer oder der Scherenschleifer. Das ist mir auch wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen glaube ich, wir haben in diesem Verfahren – 100 Prozent gibt es ja nie; das wissen wir alle – verdammt viel erreicht. Wir haben aber auch – das ist ganz klar – jetzt die Aufgabe, zu gucken, wie es im Vollzug klappt. Das werden wir auch tun. Gegebenenfalls werden wir das Gesetz evaluieren müssen, weil wir natürlich sehen, dass sich Dinge verschieben, sprich: Wir müssen auch ins Internet gucken und vielleicht nicht immer nur auf die analoge Welt blicken.

Aber wichtig ist mir, Sicherheit großzuschreiben. Da habe ich persönlich – auch das ist bekannt – an einer Stelle Schwierigkeiten gehabt in diesem Verfahren: Das war bei der Freigabe im jagdlichen Bereich für die Nachtzieltechnik. Ich glaube a), dass es jagdlich nichts bringt, und ich glaube b), dass die Warnungen der Haftpflichtversicherer im jagdlichen Bereich und auch der DEVA als Fachorganisation ernst zu nehmen sind. Deswegen ist es gut, dass wir darauf hingewiesen haben, auch im Protokoll des Innenausschusses, dass diese Technik an Bedingungen geknüpft werden muss und dass sie nicht einfach für jedermann frei zugänglich ist, unabhängig von Qualität und Ortskenntnis des jeweiligen Schützen.

Es besteht aber für mich ein Wertungswiderspruch, der unauflösbar mit der Frage der Magazine verbunden ist. Bei den Magazinen sagt die Polizei: Sicherheitsbedenken haben wir nicht wirklich. Bei der Frage der Nachtzieltechnik haben wir Sicherheitsbedenken ein bisschen an die Seite geschoben. Ich verweise auf die hohe Verantwortung der Länder.

Meine persönlichen Erlebnisse – ich habe es eingangs geschildert – prägen meine Sicht auf dieses Gesetz; das ist hoffentlich deutlich geworden. Wir haben viel Gutes erreicht. Es gibt aber auch Punkte, wo vielleicht noch Beobachtung gut tut. Meine Fraktion jedenfalls wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Helge Lindh [SPD])