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Marc Henrichmann: "Es findet keine Datenspeicherung statt"

Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zum 1. Januar 2020 ist die Hotelmeldepflicht nach dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz auch für digitale Lösungen geöffnet worden. Der Hotelverband rechnet vor: 150 Millionen Papiermeldescheine im Jahr werden dadurch eingespart, 100 Millionen Euro in Geld. Es ist gut und richtig, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, einen Bereich nach dem anderen konsequent zu digitalisieren und bürgerfreundlich zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Einige würden am liebsten die Meldepflicht in Hotelbetrieben und Beherbergungsstätten ganz abschaffen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob wir wirklich alle wollen, dass potenzielle Straftäter und Steuerhinterzieher eine Möglichkeit haben, abzutauchen, ohne dass wir von ihnen wissen, auch wenn ich die Statistikdaten kenne. Deswegen machen wir es noch cleverer und besser: Wir nutzen die Hotelmeldepflicht als Startrampe für weitere anwenderfreundliche Innovation.

Den Weg der Digitalisierung, den wir mit dem Onlinezugangsgesetz und der Registermodernisierung auch in anderen Bereichen beschritten haben, setzen wir konsequent fort. Darum geht es hier in diesem Gesetz: um eine Experimentierklausel. Die Vorgaben der besonderen Meldepflicht im Beherbergungswesen sollen durch digitales Identitätsmanagement erfüllt werden können. Es geht hier um eine auf Blockchain basierende Technologie – Self-sovereign Identity, selbstbestimmte digitale Identität, mit dezentralen Servern, bei der der Nutzer anderen Personen nur erlaubt, einen ganz bestimmten, von ihm freigegebenen Teil seiner Identität zu verifizieren: dass er Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens ist, dass er eine bestimmte Adresse hat oder dass er beispielsweise bei einem Kauf eine Zahlung schon geleistet hat.

Dafür braucht es keine Datenriesen, großen Datenplattformen mehr. Der Nutzer lädt einmalig seine Identitätsdaten in eine sogenannte Wallet-App, also eine digitale Brieftasche. Die sind dann auf seinem digitalen Endgerät vorhanden. Er fordert einmal eine Berechtigung ab, und das war es. Im Hotelgewerbe oder im Beherbergungsgewerbe läuft es so ab, dass nach Identifikation und Bestätigung des Nutzers verschlüsselt aus der sogenannten Wallet-App des Smartphones die Daten abgerufen und übertragen werden, die für die Meldung in der Beherbergungsstätte benötigt werden.

Der Benutzer behält die volle Datenkontrolle. Das ist der Vorteil: Es findet keine Datenspeicherung statt. Er gestattet nur die Verifizierung unbedingt für den jeweiligen Vorgang benötigter Informationen. Er gestattet gerade nicht, die Daten zu besitzen, auszuwerten oder ähnliche Dinge damit zu tun. Es geht also um eine sichere Alternative zur bisherigen Nutzung des Internets. Es geht um sichere, unkomplizierte Kommunikation. Es geht um ein Leben ohne Passwörter und Benutzer-Accounts und damit um mehr Datensicherheit.

Die volle Datenkontrolle ist in den Datenschutzgesetzen, so wie wir sie bis dato kennen, eigentlich kaum angelegt und verankert. Eigentlich ist auch der Grundsatz des sogenannten Datencockpits neu, also die Transparenz für Anwender, für Bürger, selber zu sehen und zu wissen: Was passiert mit meinen Daten? Dieses Experiment, dieser Feldversuch, den wir hier auf den Weg bringen wollen, eröffnet also Chancen für das digitale Leben, für die digitale Zukunft. Datenkontrolle ist die Zukunft; wir sind davon überzeugt. Mit diesem Feldversuch wollen wir die Zukunft der digitalen Verhältnisse weiter aktiv vorantreiben und beschreiten.

Ich freue mich, dass es gelungen ist, diesen Feldversuch auf den Weg zu bringen, bin sehr optimistisch für die gesellschaftliche Zukunft und freue mich auf die Ergebnisse. Ein guter Gesetzentwurf!

(Beifall bei der CDU/CSU)