Gegen Hasskriminalität im Netz
Schutz der Persönlichkeitsrechte in Netzwerken wird verbessert. Bundestag verabschiedet das NetzDG
Der Bundestag hat das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" - das sogenannte NetzDG - verabschiedet. Dadurch werden in den sozialen Netzwerken die Persönlichkeitsrechte in Zukunft effektiver geschützt. Gleichzeitig wird die Meinungsfreiheit gewahrt. Netzwerkbetreiber wie Facebook werden zu einem konsequenteren Umgang mit strafbaren Inhalten und entsprechenden Nutzerbeschwerden verpflichtet. Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion macht klar: "Die Zeit der leeren Versprechungen der Plattformbetreiber ist vorbei."
„Wir bringen ein wichtiges Gesetzgebungsprojekt nach einem anspruchsvollen parlamentarischen Verfahren zu einem guten Abschluss", freut sich Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über die Verabschiedung der neuen Regeln. Laut Winkelmeier-Becker sende der Rechtsstaat damit ein klares Signal: "Es gibt einen Geltungsanspruch unserer Rechtsordnung auch gegenüber global agierenden Internetunternehmen wie Facebook oder Twitter." Viele Netzwerkbetreiber hätten sich bisher trotz zahlreicher Beschwerden zu wenig darum geschert, ob auf ihren Internetseiten rechtswidrige Inhalte verbreitet würden.
"Zeit der leeren Versprechungen ist vorbei", sagt @NadineSchoen in Plenardebatte zu #NetzDG Brauchen verbindliche Regeln gegen Hass & Hetze
— CDU/CSU (@cducsubt) June 30, 2017
Internet ist kein rechtsfreier Raum
Das verabschiedete Gesetz folgt dem Grundsatz, dass in der Welt des Internet dieselben Rechtsgrundsätze gelten müssen wie in der realen Welt. Die sozialen Medien und das Internet seien keine rechtsfreien Räume, betont Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth. "Auch große internationale Konzerne wie Facebook müssen die geltenden Rechtsgrundsätze beachten und dazu beitragen, dass Rechte von Betroffenen besser geschützt werden“. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt in diesem Prozess.
Es ist wichtig, dass wir das #NetzDG bekommen. Ein Gesetz, das auch das Hohe Gut der Meinungsfreiheit schützt, so @NadineSchoen im Plenum
— CDU/CSU (@cducsubt) June 30, 2017
Opfer sollen sich wehren können
Und so sehen die neuen Regelungen aus: Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes des Bundesjustizministers wurde nach intensiven Beratungen und auf Betreiben der Unionsfraktion an über 30 Punkten geändert und ergänzt. So wird beispielsweise Betroffenen, die in den sozialen Medien Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen geworden sind, eingeräumt, direkt gegen die Urheber dieser Aussagen vorgehen zu können. „Dies war immer ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“, so Harbarth. Gleichzeitig sollen die Plattformen für die Betroffenen, aber auch für die Strafverfolgungsbehörden einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, an den Beschwerden oder Auskunftsersuchen auf einfache Art und Weise gerichtet werden können.
Wir dürfen die Regeln im Netz nicht den Konzernen überlassen. Sondern der Staat setzt Recht, sagt Winkelmeier-Becker zu #NetzDG. #GegenHass
— CDU/CSU (@cducsubt) June 30, 2017
Rechtsexpertin Winkelmeier-Becker macht klar, worauf es ankommt: "Wo der weite Rahmen der Meinungsfreiheit in rechtswidriger Weise überschritten wird, muss ein praktikabler Weg eröffnet sein, um die notwendigen Informationen über den Verfasser zu erhalten und ihn zur Verantwortung zu ziehen." Denn: "Anonymität im Netz hat ihre Grenzen, wenn man sich strafbar macht." So müsse die Rechtsordnung sicherstellen, dass die Bürger ihre Rechte gegen andere vor Gericht auch tatsächlich durchsetzen könnten.
Meinungsfreiheit erhalten
Wichtig war der Unionsfraktion aber auch, sogenanntes "Overblocking" zu vermeiden. Dass also die Anbieter sozialer Netzwerke aus Sorge vor Bußgeldern mehr Inhalte löschen als tatsächlich geboten ist. "Um das zu verhindern, haben wir ein System der regulierten Selbstregulierung in das NetzDG integriert", verdeutlicht Netzexperin Nadine Schön. Ist sich ein Anbieter unsicher, ob ein Inhalt tatsächlich rechtswidrig ist, kann er diesen Inhalt künftig zur Prüfung an eine anerkannte, staats- und unternehmensfern organisierte Selbstkontrolleinrichtung weiterleiten. "In diesem Fall kann kein Bußgeld gegen den Anbieter verhängt werden“, so Schön. Vorbild ist die bestehende Praxis beim Jugendmedienschutz.
"Die Gefahr des Overblocking beim #NetzDG haben wir gebannt!", so Winkelmeier-Becker. Setzen auf regulierte Selbstregulierung #GegenHass
— CDU/CSU (@cducsubt) June 30, 2017
Rechtsexpertin Winkelmeier-Becker hält das von der Union eingebrachte Verfahren für eine gute Lösung. Für die Betreiber gibt es nun keine Anreize mehr, auch rechtmäßige Inhalte zu löschen. Denn es gibt keine Pflicht zur Löschung von Inhalten innerhalb von sieben Tagen, wenn der Sachverhalt zunächst näher ermittelt werden muss oder die Beurteilung der Rechtswidrigkeit an eine unabhängige Einrichtung der regulierten Selbstregulierung übertragen wird. Winkelmeier-Becker resümiert: "Mit der Regulierten Selbstregulierung haben wir ein Instrumentarium aufgenommen, das sich im Bereich des Jugendmedienschutzes bewährt hat."